Ein Meilenstein für die Energiewende: Die Bundesnetzagentur hat am 22.10.2024 den Bau des deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetzes genehmigt. Bis 2032 entsteht das größte Wasserstoffnetz Europas und damit ein wichtiger Pfeiler des klimaneutralen Energiesystems der Zukunft.

Eckdaten des genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes
Die Gesamtlänge des genehmigten Kernnetzes beträgt 9.040 km. Das Kernnetz besteht zum überwiegenden Teil aus umgestellten Erdgasleitungen (ca. 60%). Die Investitionskosten belaufen sich auf 18,9 Mrd. €. Die Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten betragen rund 101 GW bzw. 87 GW. Neben den FNB-Maßnahmen wurden auch Infrastrukturen von zehn VNB-Kernnetzbetreibern genehmigt (468 km).
Das Kernnetz erfüllt die im EnWG verankerten Ziele eines deutschlandweiten, ausbaufähigen, effizienten, klimafreundlichen und schnell realisierbaren Wasserstoffnetzes mit dem Zieljahr 2032. Um mehr Flexibilität in der Umsetzung der Projekte zu schaffen, sieht das EnWG auch die Möglichkeit einer zeitlichen Streckung einzelner genehmigter Kernnetzmaßnahmen vor, sofern sich bestimmte Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt bis 2037 als notwendig erweisen sollten.
Mit dem Kernnetz setzt sich Deutschland beim Aufbau der Infrastruktur an die Spitze in Europa. Es ist der Startschuss und die Basis für die Entwicklung des Wasserstoffmarktes. Die FNB gehen damit in Vorleistung: Das Kernnetz ist das Angebot an den Markt, es kommt für den Markt und entwickelt sich mit diesem weiter.
Die FNB haben bereits mit dem Aufbau des Kernnetzes begonnen. Erste Leitungen wurden bereits in diesem Jahr auf Wasserstoff umgestellt.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Juli 2025 ein Hochlaufentgelt von 25 €/kWh/h/a für 2025 festgelegt. Das Hochlaufentgelt ermöglicht die Refinanzierung des Aufbaus des Wasserstoff-Kernnetzes und soll einen Ausgleich des Amortisationskontos bis 2055 schaffen.
Mit den Festlegungen WaKandA und WasABi hat die BNetzA die grundlegenden Regelungen für die Vermarktung und Abwicklung von Kapazitäten sowie für die Bilanzierung im Wasserstoffmarkt festgelegt, die ab dem 01.01.2028 anzuwenden sind. Deren Regelungen werden im laufenden Prozess zur Entwicklung gemeinsamer Vertragsstandards für den Netzzugang in einer Kooperationsvereinbarung Wasserstoff durch die Verhandlungsdelegation der Verbände BDEW, VKU und GEODE weiter ausgestaltet.
Am 19. März 2026 wurde ein wesentlicher Meilenstein erreicht: Erstmals können Unternehmen Transportkapazitäten im Wasserstoff‑Kernnetz reservieren und sich Ein‑ und Ausspeisekapazitätenfrühzeitig sichern. Grundlage hierfür ist das am 05. März 2026 veröffentlichte Marktinformationspaket, das die Clusterstruktur, die Höhe der reservierbaren Kapazitäten und den standardisierten Reservierungsprozess beschreibt.
Damit der Markthochlauf insgesamt gelingt, ist es wichtig, dass die Politik verlässliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf auf der Erzeugungs- und Nachfrageseite schafft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung des Kernnetzes, um zusätzliche Bedarfe und Standorte im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff zu berücksichtigen (Stufe 2). Dafür ist auch die Transformation der Verteilernetze wichtig, um ein flächenversorgendes Wasserstoffnetz zu entwickeln.
Die gesetzlich vorgesehene Überprüfung und Weiterentwicklung des Kernnetzes erfolgt alle zwei Jahre im Rahmen des rollierenden Prozesses der Netzentwicklungsplanung. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website der Koordinierungsstelle Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff (KO.NEP).