Wasserstoffinfrastruktur

FNB Gas zur Einigung der Ampel-Koalition zur EnWG-Novelle

Anlässlich der Einigung der Koalitionsfraktionen zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur Schaffung des rechtlichen Rahmens zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und zur Verankerung einer integrierten Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff, kommentiert Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas:

„Die FNB stehen zum Kernnetz und sind weiterhin überzeugt, dass das Kernnetz eine notwendige Voraussetzung für die Dekarbonisierung der deutschen Industrie und Wirtschaft ist. 

Leider wurden entscheidende Anpassungen zum Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt, die seitens der FNB, der Branche und des Bundesrates eingebracht wurden: die Absenkung der Höhe des Selbstbehaltes sowie die Verbuchung der Restwerte im Amortisationskonto bei Scheitern des Markthochlaufes. Die Änderungen bezüglich der Haftungsrisiken der Netzbetreiber im Insolvenzfall sowie die Möglichkeit der zeitlichen Streckung von Kernnetzprojekten bis zum Jahr 2037 hingegen bewerten wir positiv. Die FNB werden das Modell nun gesamtheitlich bewerten. Im Dialog mit Shareholdern und Banken wird sich in den kommenden Wochen erweisen, ob das Finanzierungsmodell in dieser Ausgestaltung hinreichend kapitalmarktfähig ist. 

Die Einigung über die Regelungen zur integrierten Netzplanung Gas und Wasserstoff enthält einige Neuerungen u.a. mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Netzebenen. Diese sind vor dem Hintergrund der Schaffung einer Wasserstoffinfrastruktur im Rahmen der Transformation auch auf der Verteilnetzebene nachvollziehbar.“