Die Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP) koordiniert die Erarbeitung der Szenariorahmen und Netzentwicklungspläne Gas und Wasserstoff durch die verpflichteten Netzbetreiber und legt diese alle zwei Jahre der Bundesnetzagentur vor.
Die KO.NEP fungiert als zentraler Ansprechpartner für Behörden und Marktteilnehmer zu Fragen der Netzentwicklungsplanung im Bereich Gas und Wasserstoff. Sie ist auch für die Schaffung und den Betrieb der gesetzlich vorgeschriebenen Datenbanken für das Gas- und Wasserstoffnetz zuständig.
Die KO.NEP bietet zudem eine zentrale Plattform für die Entwicklung aufeinander abgestimmter Planungsprozesse mit den Gas-Verteilernetzen und den Strom-Übertragungsnetzbetreibern.
Die oben aufgeführten Aufgaben der KO.NEP sind in § 15a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. An der Einrichtung und Erfüllung der Aufgaben der Koordinierungsstelle können demnach alle Betreiber von Fernleitungsnetzen und alle regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen in gleicher und diskriminierungsfreier Weise mitwirken.
Nachrichten und Informationen zur KO.NEP und zum integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff sind auf der Website der KO.NEP verfügbar.