KO.NEP
Netzbetreiber richten Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff ein
Szenariorahmen für den ersten integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff soll bereits am 30. Juni 2024 der Bundesnetzagentur übergeben werden.
Mit dem heutigen Tag nimmt die neu eingerichtete Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP) offiziell die Arbeit auf. Die am 16. Mai 2024 in Kraft getretene EnWG-Novelle schreibt die Schaffung einer solchen Stelle bis zum 31. Mai 2024 vor.
Aufgabe der KO.NEP ist es, die zukünftige Erarbeitung der Szenariorahmen und Netzentwicklungspläne Gas und Wasserstoff durch die verpflichteten Netzbetreiber zu koordinieren und alle zwei Jahre der BNetzA vorzulegen. Sie fungiert als zentraler Ansprechpartner für Behörden und Marktteilnehmer zu Fragen der Netzentwicklungsplanung im Bereich Gas und Wasserstoff und ist auch für die Schaffung und den Betrieb der gesetzlich vorgeschriebenen Datenbanken für das Gas- und Wasserstoffnetz zuständig.
Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Betreiber von Wasserstofftransportnetzen sind in gleicher und diskriminierungsfreier Weise zum Aufbau und Betrieb der KO.NEP verpflichtet. Um dieser gemeinsamen Verantwortung nachzukommen, haben die Netzbetreiber als Dienstleister zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der KO.NEP den FNB Gas beauftragt.
„Als FNB Gas haben wir bereits in den vergangenen zehn Jahren wertvolle Erfahrungen in der Koordinierung der Netzentwicklungsplanung Gas gesammelt. Seit über einem Jahr unterstützen wir mit großem Engagement die Entwicklung des Wasserstoff-Kernnetzes. Dieses Wissen über die Abläufe und auch die Inhalte der Netzplanung in beiden Bereichen werden wir in die neue Koordinierungsstelle einbringen. Für die Erfüllung der Aufgaben der Koordinierungsstelle haben wir ein kompetentes Team zusammengestellt“, erklärt FNB Gas Geschäftsführerin Barbara Fischer.
Die KO.NEP bietet zudem eine zentrale Plattform für die Entwicklung aufeinander abgestimmter Planungsprozesse mit den Gas-Verteilernetzen und den Strom-Übertragungsnetzbetreibern. „Damit setzen wir die vom Gesetzgeber gewollte stärkere Zusammenarbeit und Abstimmung der verschiedenen Netzebenen und Energieträger um“, so Fischer weiter.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Website der KO.NEP oder sprechen Sie uns direkt an: https://ko-nep.de/