
EnWG-Novelle
Stellungnahme des FNB Gas zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum dritten Gesetz zur Änderung des EnWG (Ergänzungen von Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes)
FNB Gas begrüßt die Vorlage eines Gesetzesentwurfes für einen rechtlichen und regulatorischen Rahmen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes.
Zunächst unterstützen die Fernleitungsnetzbetreiber die grundsätzliche Entscheidung der Bundesregierung, den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur über privatwirtschaftliche Investoren zu realisieren. Die Fernleitungsnetzbetreiber haben in den vergangenen Wochen und Monaten die Planung für das Wasserstoff-Kernnetz durchgeführt und könnten, nach einer Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, mit der Realisierung des Kernnetzes beginnen. Voraussetzung bleibt die rechtliche Verankerung eines kapitalmarktfähigen Finanzierungsmodells.
Der Regelungsentwurf enthält zahlreiche Finanzierungselemente, die positiv zu bewerten sind:
- Einführung eines intertemporalen Kostenallokationsmechanismus
- Festlegung eines bundesweit einheitlichen Hochlaufentgelts, das dynamisch an die Marktentwicklung angepasst werden kann (Revisionsmechanismus)
- Schaffung eines Amortisationskontos, auf dem die Minder- und Mehrerlöse des Wasserstoff-Kernnetzes verbucht und verzinst werden
- Zwischenfinanzierung des Amortisationskontos durch eine vom Bund zu beauftragende kontoführende Stelle
- Ausgleich des Amortisationskontos durch den Staat im Jahr 2055
Die FNB sind bereit, ein angemessenes Risiko hinsichtlich der Finanzierung des Kernnetzes zu tragen. Vor dem Hintergrund eines noch nicht existierenden Wasserstoffmarktes und einer neuen zur Anwendung kommenden Technologie sind diese Risiken für die Netzbetreiber erheblich. Zudem wurde das Kernnetz auf Basis politischer Szenarien geplant und es liegt ausschließlich in der Hand der Politik und nicht der Netzbetreiber, einen Markthochlauf durch politische Rahmensetzungen zu fördern und damit zum Erfolg zu führen.
Der Gesetzesentwurf lässt allerdings noch viele Fragen offen bzw. sollen diese erst auf dem Festlegungsweg durch die Bundesnetzagentur geregelt werden. Die FNB haben immer betont, dass die rechtliche Verankerung eines kapitalmarktfähigen Finanzierungsmodells eine Voraussetzung für die zügige Umsetzung des Kernnetzes ist. Schlussendlich kann eine abschließende Bewertung der Kapitalmarkfähigkeit durch die Kapitalgeber erst in Kenntnis des Zusammenspiels zwischen gesetzlichen Regelungen, Festlegungen der Bundesnetzagentur und vertraglichen Regelungen u. a. mit der kontoführenden staatlichen Stelle vorgenommen werden.
Die komplette Stellungnahme des FNB Gas ist in den Downloads verfügbar.