Wasserstoff ist eine zentrale Voraussetzung für die Dekarbonisierung der Industrie und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland. Ohne Wasserstoff kann die Energiewende nicht gelingen. Daher brauchen wir schnellstmöglich eine entsprechende Infrastruktur.
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Vorarbeiten für ersten integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025 schreiten weiter voran
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Heute startet die erste gemeinsame Abfrage von Infrastrukturbedarfen der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber (ÜNB und FNB) für die Erstellung der Szenariorahmenentwürfe für die Netzentwicklungspläne Strom sowie Gas und Wasserstoff.
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Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. ist der Spitzenverband der großen überregionalen und grenzüberschreitenden Gastransportunternehmen. Wir planen die Schlagadern einer klimaneutralen und sicheren Energiezukunft. Zudem sind wir Ansprechpartner für Politik, Behörden, Presse und Öffentlichkeit.
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Die ÜNB und FNB setzen nun mit einer erstmalig gemeinsam durchgeführten Abfrage über die Infrastrukturbedarfe für Strom und Wasserstoff einen Meilenstein für die Sektorenkopplung. Mithilfe eigens entwickelter Web-Applikationen werden die Netzbetreiber bestehende und potenzielle Kunden nach ihren zukünftigen Bedarfen befragen. Auf Grundlage dieser Informationen können die Netzbetreiber die entsprechende Infrastruktur bedarfsgerecht entwickeln und so eine verlässliche Energieversorgung der Zukunft sicherstellen.
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Der FNB Gas begrüßt vom Grundsatz den Referentenentwurf eines Gesetzes des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) vom 21. Dezember 2023 als einen wichtigen Schritt in Richtung eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens zur Steigerung des analogen Schutzes und der Resilienz von kritischen Infrastrukturen.
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Der Finanzierungsrahmen enthält bereits viele gute und wichtige Elemente. Als zukünftige Kernnetzbetreiber halten die Fernleitungsbetreiber jedoch ein paar wenige, aber entscheidende Änderungen am vorgesehenen Regelungsrahmen für erforderlich, um die Kapitalmarktfähigkeit sicherzustellen
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Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) begrüßen grundsätzlich die Entwicklung eines Zielbilds des integrierten Energiesystems, in dem v.a. auch die Infrastrukturbedarfe deutlich berücksichtigt sind.
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Der FNB Gas e.V. hat heute der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Antragsentwurf für das Wasserstoff-Kernnetz übermittelt. „Damit ist der nächste Meilenstein für die Realisierung des Kernnetzes erreicht“ betont Barbara Fischer, FNB Gas Geschäftsführerin.
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Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften, dass die Bundesregierung am 24. Mai 2023 vorgelegt hat, erklärt Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas e.V.: „Mit dem heutigen Beschluss macht der Bundestag den Weg frei für ein deutschlandweites, ausbaufähiges, effizientes und schnell realisierbares Wasserstoffnetz mit dem Zieljahr 2032. Das Wasserstoff-Kernnetz ist das erwünschte Aufbruchssignal für den Wasserstoffhochlauf. Die Fernleitungsnetzbetreiber haben im Juli den ersten Planungsstand veröffentlicht und arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Fertigstellung der Planung, damit im kommenden Jahr die Umsetzung beginnen kann.“
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Der FNB Gas e.V. feiert in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen. Aus diesem Anlass diskutierte der Verband auf der Fachkonferenz Wasserstoffinfrastruktur mit Gästen aus Politik, Energiewirtschaft und Industrie, wie der Markthochlauf von Wasserstoff gemeinsam weiter beschleunigt werden kann.
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FNB Gas begrüßt die Vorlage eines Gesetzesentwurfes für einen rechtlichen und regulatorischen Rahmen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes.
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FNB Gas begrüßt den Gesetzesentwurf, mit dem die zweite Stufe der Entwicklung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes gesetzlich verankert und damit die Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes weiter unterstützt wird. Das Zusammenführen der Netzentwicklungsplanung für das Erdgas- und das zukünftige Wasserstoffnetz entspricht den bisherigen Erfahrungen der Fernleitungsnetzbetreiber, wonach beide Prozesse vielfältige Wechselwirkungen und Abhängigkeiten aufweisen und daher effizient nur in einem einheitlichen integrierten Netzplanungsprozess durchgeführt werden können.
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Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. ist der Spitzenverband der großen überregionalen und grenzüberschreitenden Gastransportunternehmen. Wir planen die Schlagadern einer klimaneutralen und sicheren Energiezukunft. Zudem sind wir Ansprechpartner für Politik, Medien und Öffentlichkeit.
Möchten Sie mit uns die Energiewende gestalten? An unserem Standort mitten in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung für unser kleines, engagiertes Team:
Manager*in (w/m/d) für Wasserstoffnetzplanung
Das bieten wir Ihnen:
- Wir beim FNB Gas freuen uns darauf, Sie in unserem hoch motivierten Team im dynamischen Arbeitsumfeld begrüßen zu dürfen!
- Sie gestalten die Energiewende und die Transformation der Gaswirtschaft aktiv mit. • Sie erwartet ein herausforderndes und vielseitiges Aufgabengebiet mit Eigenverantwortung, Gestaltungsspielraum und Entwicklungsmöglichkeiten.
- Zusichern können wir Ihnen die enge Zusammenarbeit mit den zentralen Marktakteuren sowie die Möglichkeit, eigene Ideen zu entwickeln und umzusetzen.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für uns ein wichtiges Thema – wir ermöglichen dies durch flexible Arbeitszeitgestaltung (z.B. durch mobiles Arbeiten).
- Eine attraktive Vergütung, ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit 30 Tagen Urlaub, ein moderner Arbeitsplatz direkt am Bahnhof Friedrichstraße sowie fachliche und persönliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
So bringen Sie sich bei uns ein:
- Als Manager*in verantworten Sie die zukünftige Koordinierung der gemeinsamen Wasserstoffnetzplanung der Fernleitungsnetzbetreiber und weiterer Wasserstoffnetzbetreiber für den integrierten Netzentwicklungsplan Erdgas und Wasserstoff.
- Sie leiten die entsprechenden Verbandsgremien (Moderation, Organisation und inhaltliche Vor- und Nachbereitung) und arbeiten eng mit anderen Verbänden, Behörden, Branchenvertretern und externen Dienstleistern zusammen.
- Die Unterstützung und Abstimmung von Planungsprozessen für die Wasserstoffinfrastruktur und eine Schnittstellenfunktion zur Erdgasnetzplanung des Verbandes liegt bei Ihnen in besten Händen.
- Ihr Aufgabenbereich wird durch die Erstellung von Unterlagen für die Geschäftsführung und den Vorstand sowie der Steuerung von Projekten ergänzt. Die Veröffentlichung des integrierten Netzentwicklungsplans wird von Ihnen maßgeblich mitgestaltet.
- Dank Ihres sicheren Auftretens vertreten Sie den Verband bei öffentlichen Veranstaltungen zu Fragen der Wasserstoffnetzplanung.
Damit überzeugen Sie uns:
- Sie haben Ihr Studium der Wirtschafts-, Wirtschaftsingenieur-, Rechtswissenschaften o.ä. erfolgreich absolviert und konnten bereits relevante Berufserfahrung sammeln (mind. 3 Jahre).
- Dank Ihres ausgeprägten Verständnisses für energiewirtschaftliche Zusammenhänge, vorzugsweise im Bereich Netzplanung oder Wasserstoff, fällt Ihnen der Einstieg bei uns leicht.
- Sie haben Erfahrung in der Steuerung komplexer Multistakeholder-Projekte, Budgetplanung und Prozessmanagement und verfügen über ein hohes Maß an Organisationsgeschick, Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Teamfähigkeit.
- Der Umgang mit MS-Office-Anwendungen, Datenbanken und Web-Konferenztools fällt Ihnen leicht.
- Ziel- und ausgeprägte Mitgliederorientierung, Kommunikationsstärke sowie verhandlungssicheres Englisch in Wort und Schrift runden Ihr Profil ab.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann möchten wir Sie gerne kennenlernen!
Wir freuen uns auf die Zusendung Ihrer Bewerbung (Lebenslauf und Zeugnisse) unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung.
Wenn Sie Rückfragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Kontakt:
Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V.
Mehtap Corallo
Assistentin der Geschäftsführung
Georgenstr. 23, 10117 Berlin
Tel.: + 49 30 921 02 35 15
E-Mail: mehtap.corallo@fnb-gas.de
Das Wasserstoff-Kernnetz ist der Startschuss für den Wasserstoffhochlauf. Es löst das so genannte Henne-Ei-Problem und schafft eine Infrastruktur auf deren Basis sich der Wasserstoffmarkt entwickeln kann.
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„FNB und VNB ziehen bei der Planung des Wasserstoffnetzes an einem Strang. Es ist wichtig, dass die Planung der Wasserstoffinfrastruktur auf allen Ebenen Hand in Hand geht. Daher begrüßt der FNB Gas, dass die Wasserstoffnetzplanung auch auf der Verteilnetzebene voranschreitet. Das überregionale Wasserstoff-Kernnetz der FNB verbindet Erzeugungsregionen und Importpunkte mit den Verbrauchsregionen. Die nachgelagerten Verteilernetze übernehmen die Flächenversorgung.
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Die vergangenen anderthalb Jahre haben vor Augen geführt, dass der Schutz von Kritischer Infrastruktur (KRITIS), insbesondere der Gasinfrastruktur, für das Aufrechterhalten des wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der nationalen Sicherheit essenziell ist.
Der FNB Gas befürwortet grundsätzlich den Vorschlag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat hinsichtlich des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG).
Gemäß den Vorgaben von § 78 Abs. 1 Nr. 1 iVm. § 79 Abs. 1 Nr. 1 TKG sind die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) dazu verpflichtet, Daten zu der von ihnen betriebenen Telekommunikationsstruktur der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu übermitteln. Diese Daten werden sodann im Infrastrukturatlas (ISA) veröffentlicht.
Der FNB Gas hält es für geboten, die Veröffentlichung sensibler Infrastrukturdaten, die die kritische Infrastruktur Deutschlands unnötigen Gefahren aussetzt, zu vermeiden oder hiermit zumindest mit der Veröffentlichung entsprechender Daten sparsamer umzugehen, sofern an der Veröffentlichung dieser Daten kein überragendes öffentliches Interesse besteht.
Eine entsprechende Regelung könnte dadurch erfolgen, dass die vorgenannten kritischen Infrastrukturen durch Verweis im KRITIS-DachG vom Veröffentlichungsgebot nach dem TKG ausgenommen würden.
Die komplette Stellungnahme des FNB Gas ist in den Downloads verfügbar.
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Inga Posch legt nach zehn Jahren ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin beim FNB Gas zum 15. August 2023 nieder. Barbara Fischer, die im April 2023 neben Frau Posch zur Geschäftsführerin bestellt wurde, wird dem FNB Gas künftig alleine vorstehen und neben den Wasserstoff- auch die Erdgasthemen einschließlich der Netzentwicklungsplanung verantworten.
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Die Regelungen des Teils 3a des EnWG mit den Vorgaben zu Gasspeicherfüllständen sollen bis zum April 2027 verlängert werden. Dies beruht insbesondere auf dem Umstand, dass mit der Inbetriebnahme der landseitigen LNG-Terminals Mitte 2027 zu rechnen ist und ab diesem Zeitpunkt mit einer weiteren Entspannung der Versorgungslage zu rechnen sein dürfte. Die Fernleitungsnetzbetreiber unterstützen dieses Vorgehen ausdrücklich. Es hat sich gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen für eine sichere Befüllung der Gasspeicher in Deutschland geeignet sind.
Die beabsichtigte Änderung des §49b Absatz 1 Satz 1 EnWG, mit welcher eine Verlängerung der temporären Höherauslastung des Stromnetzes bis Ende März 2027 ermöglicht werden soll, ist als energie- wie volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahme ausdrücklich zu begrüßen. Nichtsdestotrotz stellt die mit einer Duldungspflicht verbundene temporäre Höherauslastung für den FNB einen erheblichen Aufwand dar, der gesetzlich nicht hinreichend berücksichtigt wird. Mangels konkreter gesetzlicher Regelungen ist die vertragliche Ausgestaltung zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem FNB noch mit diversen Unklarheiten (z.B. der Umfang der Kostentragungspflicht) verbunden. Darüber hinaus stellt auch die kurzfristige Zulassung der erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen mangels gesetzlich manifestierter Beschleunigungsregelungen eine Mehrbelastung für den FNB dar. Daher gilt es die Konsequenzen für die betroffenen Betreiber technischer Infrastrukturen stärker in den Fokus zu nehmen. Dafür haben die FNB im Rahmen der Verbändeanhörung konkrete Vorschläge gemacht.
Die komplette Stellungnahme des FNB Gas ist in den Downloads verfügbar.
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Das deutsche Wasserstoff-Kernnetz als erste Stufe der zukünftigen Wasserstoffinfrastruktur nimmt Gestalt an: Mit dem heute veröffentlichten Planungsstand legen die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) ein erstes Modellierungsergebnis für das künftige überregionale Wasserstoff-Kernnetz vor.
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Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. ist der Spitzenverband der großen überregionalen und grenzüberschreitenden Gastransportunternehmen. Wir planen die Schlagadern einer klimaneutralen und sicheren Energiezukunft. Zudem sind wir Ansprechpartner für die Politik, Medien und Öffentlichkeit.
Möchten Sie mit uns die Energiewende gestalten? An unserem Standort mitten in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung für unser kleines, engagiertes Team.
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Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. ist der Spitzenverband der großen überregionalen und grenzüberschreitenden Gastransportunternehmen. Wir planen die Schlagadern einer klimaneutralen und sicheren Energiezukunft. Zudem sind wir Ansprechpartner für die Politik, Medien und Öffentlichkeit.
Möchten Sie mit uns die Energiewende gestalten? An unserem Standort mitten in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung für unser kleines, engagiertes Team.
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Die dena hat einen Vorschlag zum beschleunigten Aufbau des Wasserstoff-Startnetzes vorgelegt, den auch die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen.
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Im Rahmen der Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben beabsichtigt das BMWK auch Änderungen im EnWG zur Ergänzung des regulatorischen Regimes für den Energieträger Wasserstoff vorzunehmen. Ziel der neuen Regelungen ist der schnelle und kosteneffiziente Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur, die mit dem Wasserstoffmarkt wächst und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist.
Die FNB begrüßen die Initiative der Bundesregierung, jetzt die regulatorischen, kartellrechtlichen und netzplanerischen Grundlagen für die Entwicklung eines effizienten und ausbaufähigen Wasserstoff-Kernnetzes zu schaffen. Die Regelungen sind ein zentraler Schritt für den Aufbau einer deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur, die den Marktteilnehmern Planungs- und Investitionssicherheit bieten sollen.
Der Referentenentwurf sieht einen klaren politischen Auftrag für die FNB zur Entwicklung des überregionalen Wasserstoff-Kernnetzes vor, unter Berücksichtigung weiterer Infrastrukturbetreiber und weiterer Infrastrukturen, die geeignet sind, Wasserstoff (auf der Fernleitungsebene) sicher zu transportieren. Die FNB verfügen über die notwendige Expertise und sind Garanten für den schnellstmöglichen Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes aus überwiegend umstellbaren Leitungen und in den bestehenden privatwirtschaftlichen Strukturen.
Die EnWG-Novelle der Bundesregierung schafft die kartellrechtlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Planung des Wasserstoff-Kernnetzes. Die FNB werden ihrerseits alles daran setzen, dass die Umsetzung noch in diesem Jahr beginnen kann.
Der Referentenentwurf lässt jedoch Fragen wie die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes offen und ungeklärt, die für die Realisierung der Investitionen von entscheidender Bedeutung sind. Die entsprechenden Lösungen müssen zeitnah erarbeitet und in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden, um die erforderliche Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Die FNB sehen eine Lösung der Refinanzierungsproblematik im Wesentlichen auf Basis des Konzepts einer Vorfinanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die FNB verbunden mit einer staatlichen Risikoabsicherung für den Fall eines Scheiterns des Wasserstoffhochlaufes, das die Deutsche Energie-Agentur (Dena) bereits im Sommer 2022 vorgeschlagen hatte. Ergänzend zum dena-Modell wäre eine zusätzliche Flankierung des Mechanismus mit einer Umlage bzw. Finanztransfers aus dem Erdgassystem möglich, wie es auch in der derzeit verhandelten Novellierung des EU-Gasmarktpakets angedacht ist.
Die vollständige Stellungnahme von FNB Gas ist in den Downloads verfügbar.
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Die Europäische Kommission hat am 14.03.2023 eine Reform des europäischen Strommarktes vorgestellt. Im Zuge der Reform sollen EU-Rechtsvorschriften wie die Elektrizitätsverordnung, die Elektrizitätsrichtlinie und die REMIT-Verordnung überarbeitet werden. Im Sinne wettbewerbsorientierter Märkte und transparenter Preisbildung sollen die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (die ACER) und die nationalen Regulierungsbehörden die Integrität und Transparenz des Energiemarktes künftig besser überwachen können. Die vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung sollen insbesondere für mehr Datenqualität sorgen und ACER bei der Untersuchung potenziellen Marktmissbrauchs in länderübergreifenden Fällen stärken.
FNB Gas begrüßt grundsätzlich die Absicht der Kommission, die Verbraucher und die Industrie besser vor Marktmissbrauch zu schützen. In der Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung setzt sich der FNB Gas jedoch kritisch mit der avisierten Verlagerung von Kompetenzen auf die europäische Ebene auseinander und fordert eine klarere Abgrenzung zwischen den Befugnissen der ACER und der nationalen Regulierungsbehörden. Zudem wird mehr Transparenz bei der Etablierung neuer Marktregeln durch Durchführungsakte der Europäischen Kommission und Leitlinien und Empfehlungen der ACER angeregt. Die Marktteilnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, an der Verabschiedung der vorgenannten Rechtsakte im Rahmen von öffentlichen Konsultationen mitzuwirken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ferner die vorgeschlagene Ausweitung der Definition für Insider-Informationen kritisch hinterfragt.
Die vollständige Stellungnahme von FNB Gas zu der Änderung der REMIT-Verordnung in deutscher und englischer Fassung ist in den Downloads verfügbar.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes veröffentlicht. Anlass dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021, wonach die Bundesrepublik Deutschland durch den Erlass einer Reihe konkreterer normativer Regulierungsvorschriften u.a. gegen die unionsrechtlichen Vorgaben über die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nach EU-Recht verstoßen hat. Mit dem Gesetz sollen zugleich weitere notwendige Änderungen im Energiewirtschaftsrecht wie etwa die Anpassung der Vorschriften über die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung vorgenommen werden.
Trotz der zu kurz angesetzten Konsultationsfrist nimmt FNB Gas gern Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz. Aus zeitlichen Gründen beschränken sich unsere Kommentare jedoch nur auf im Einzelnen ausgewählte Vorschriften, die die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) unmittelbar betreffen. Die FNB schließen sich im Übrigen zudem der Stellungnahme des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) an. Diese adressiert weitere wesentliche Punkte in dem vorliegenden Gesetzentwurf, an denen ebenfalls dringende Änderungen erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die im Entwurf vorgesehenen politischen Leitlinien für die Regulierung und die Anforderungen an regulierungsbehördliche Entscheidungen.
Die FNB unterstützen grundsätzlich das politische Ziel der Beschleunigung von Maßnahmen zur Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes (Strom). Diese Neuregelungen dürfen aber nicht zu Lasten anderer Infrastrukturbetreiber etwa der FNB und deren Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Aus diesem Grund begrüßen die FNB den aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben, da dieser einen wichtigen Baustein darstellt, um eine umweltgerechte Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten und um die bestmögliche Sicherheit des Betriebspersonals und Dritter schnellstmöglich wiederherzustellen. Aus Sicht der FNB ist die vorgeschlagene Neueinführung des § 49c, insbesondere die Regelung des § 49c Absatz 6, jedoch unzureichend.
Die komplette Stellungnahme ist in den Downloads verfügbar.
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Die dena hat einen Vorschlag zum beschleunigten Aufbau des Wasserstoff-Startnetzes vorgelegt, den auch die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen.
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Die dena hat einen Vorschlag zum beschleunigten Aufbau des Wasserstoff-Startnetzes vorgelegt, den auch die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber legen heute den Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 vor, der die tiefgreifenden Veränderungen in Deutschlands Energieversorgung widerspiegelt. Der ausgewiesene Netzausbauvorschlag konkretisiert die Anpassung des Gastransportnetzes an deutsche und europäische LNG-Versorgungsrouten und die erweiterte Nutzung westlicher Importrouten bei gleichzeitiger Verbrauchsreduzierung und Umstellung auf Wasserstoff, um Deutschland dauerhaft unabhängig von russischen Gaslieferungen zu machen.
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Die dena hat einen Vorschlag zum beschleunigten Aufbau des Wasserstoff-Startnetzes vorgelegt, den auch die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber unterstützen das erklärte Ziel der Bundesregierung, mit der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie den Markthochlauf von Wasserstoff und seiner Folgeprodukte zu beschleunigen und das Ambitionsniveau entlang der gesamten Wertschöpfungskette massiv zu steigern. Für den Erfolg der Energiewende und den Erhalt seiner Wettbewerbsfähigkeit braucht der Industriestandort Deutschland in diesem hochdynamischen Umfeld schnellstmöglich verlässliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen die Weichenstellung des ITRE-Ausschusses, wonach die heutigen Erdgasnetzbetreiber auch über das Jahr 2030 hinaus Wasserstoffnetze planen, errichten und betreiben dürfen. Das ist eine wichtige Grundlage für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland.
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Die dena hat einen Vorschlag zum beschleunigten Aufbau des Wasserstoff-Startnetzes vorgelegt, den auch die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen.
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Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber möchten Sie herzlich zu einem webbasierten Workshop anlässlich der Veröffentlichung des Konsultationsdokuments zum Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 einladen.
Der webbasierte Workshop findet am 24. Januar 2023 von 10:00 bis ca. 15:00 Uhr statt.
Alle Informationen zum Workshop finden Sie im pdf-Dokument in den Downloads. Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme verbindlich bis zum 19. Januar 2023 per E-Mail an info@fnb-gas.de.
Downloads
Einladung Konsultationsworkshop NEP Gas 2022-2032
München (energate) – Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie die Gründung einer Wasserstoffnetzgesellschaft mit staatlicher Beteiligung vorgeschlagen. Widerspruch kam prompt von der bayerischen Staatsregierung. Im Freistaat arbeitet der Fernleitungsnetzbetreiber bayernets bereits an einem Wasserstoffstartnetz. energate sprach mit Stefanie Jacobi, Projektentwicklung Wasserstoff und stellvertretende Leiterin Netzstrategie & Innovation der bayernets GmbH, über das Projekt und den Vorschlag aus Berlin.
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München, 21. Dezember 2022 – Die Pläne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine nationale Wasserstoffnetzgesellschaft sind nicht nachvollziehbar, da sie den dringend benötigten Aufbau von Wasserstofftransportnetzen ohne erkennbaren Mehrwert verlangsamen würden. Vor diesem Hintergrund begrüßt die bayernets GmbH die klare Positionierung von Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger gegen die Pläne des BMWK für eine nationale Wasserstoffnetzgesellschaft.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) starten heute die Konsultation zum Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) 2022-2032. Die neuen LNGplus-Versorgungssicherheitsvarianten tragen den tiefgreifenden Veränderungen der Versorgungssituation mit Energie Rechnung. Maßnahmen zum Anschluss von LNG-Anlagen und der Bereitstellung der erforderlichen Transportkapazitäten werden von den FNB mit Hochdruck umgesetzt. Erste Netzanbindungen für LNG-Anlagen werden bis Ende 2022 fertiggestellt sein.
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Wie kann der Aufbau des überregionalen Wasserstoffnetzes finanziert und beschleunigt werden? Und was tun die Netzbetreiber, damit Wasserstoff schnellstmöglich auch einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit leisten kann?
Diese Fragen beantworten Barbara Fischer, Leiterin Politik, Kommunikation und Strategie beim FNB Gas, und Christoph Diehn, Referent für Energiepolitik und Wasserstoff bei terranets bw, im Interview mit gwf Gas + Energie.
Das komplette Interview finden Sie auf der Website des gwf Gas + Energie sowie unten in den Downloads.
Downloads
Interview mit gwf Gas + Energie
Die dena hat einen Vorschlag zum beschleunigten Aufbau des Wasserstoff-Startnetzes vorgelegt, den auch die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen.
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Die Vereinigung der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber und ihre Mitglieder unterstützen das Empfehlungspapier von ENTSOG, Eurogas, GERG, GIE, MARCOGAZ zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor. In der vorliegenden Stellungnahme werden darüber hinaus einige teils technische Hinweise zum Verordnungsentwurf ergänzt.
Der Anteil der Methan-Emissionen der Erdöl- und Erdgasindustrie (inklusive Förderung) an den deutschlandweiten THG-Emissionen liegt laut DVGW bei 0,5 %. Die Netzbetreiber haben ihre Methanemissionen seit 1990 dank der Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Emissionsminderung erheblich gesenkt. Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber sind entschlossen, ihren Beitrag zur Reduzierung der Emissionen fortzusetzen und zu intensivieren.
Wir verstehen die Notwendigkeit eines ordnungsrechtlichen Rahmens zur Reduzierung der Methanemissionen und begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission. Die FNB werden die Umsetzung eines angemessenen und kosteneffizienten Aktionsplans unterstützen.
In den letzten Jahren sind durch die Gasbranche eine Vielzahl von Berichten auf nationaler und internationaler Ebene erstellt worden, welche die Maßnahmen der Gasnetzbetreiber zur Verringerung ihrer Methanemissionen beleuchtet. Die Dokumente enthalten aktuelle Daten, Fakten und Zahlen sowie konkrete Definitionen und belegen das Engagement der Branche auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Um den Übergangsprozess zur Klimaneutralität zu beschleunigen ist es entscheidend, einen Vermeidungsplans auf der Grundlage von aktualisierten Daten auszuarbeiten. Dieser wird sicherstellen, dass der Transformationsprozess so effektiv und nachhaltig wie möglich ist.
Die wichtigsten Grundsätze für ein erfolgreiches Vorgehen
- Verhältnismäßigkeit wahren: Die Maßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass den Gasverbraucher kostspielige Maßnahmen auferlegt werden, die keinen oder nur einen geringen Minderungseffekt haben.
- Differenzierte Vorgehensweise: nicht alle Maßnahmen zur Vermeidung von Methanemissionen sind für alle Teile der Gaswertschöpfungskette (Erzeugung, Förderung, Transport, Speicherung, Verteilung, LNG) gleichermaßen geeignet. Eine grundsätzliche Flexibilität ist erforderlich, um Maßnahmen zu priorisieren und sicherzustellen, dass der optimale, kosteneffiziente Ansatz zur Reduzierung angewandt wird.
- Einführung eines transparenten und robusten MRV-Systems (Überwachung, Berichterstattung, Validierung): Um eine einheitliche Berichterstattung und eine ordnungsgemäße Kontrolle der Reduktionsprogramme und -maßnahmen zu ermöglichen, sollte ein auf den anspruchsvollen OGMP 2.0 Berichtsstandard abgestimmtes MRV-System auf europäischer Ebene eingeführt werden (Anwendung des Berichtsrahmens, der technischen Leitfäden und der einschlägigen Konzepte, Definitionen und Anforderungen, wie Wesentlichkeit, repräsentative Stichproben usw. des OGMP 2.0-Programmes)
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Die dena hat einen Vorschlag zum beschleunigten Aufbau des Wasserstoff-Startnetzes vorgelegt, den auch die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen.
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*Studie vergleicht Quote mit ausgewählten Fördermechanismen
*Anlagekosten für Elektolyseure durch Skalierung der Produktion senken
*Erkenntnis: Quote volkswirtschaftlich sinnvollstes Instrument für Markthochlauf Grüner Gase
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