
NEST-Prozess
FNB Gas zum Entwurf der RAMEN-Festlegung
Statement von Barbara Fischer, FNB Gas Geschäftsführerin, zum Zwischenstand des NEST (Netze, Effizient, Sicher, Transformiert) – Prozesses der Bundesnetzagentur zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für die Gasnetze:
Die FNB begrüßen den so genannten N.E.S.T.-Prozess zur Weiterentwicklung des Regulierungssystems. Die zur Konsultation gestellten Überlegungen der BNetzA sind bislang allerdings nicht ausreichend, um den Regulierungsrahmen für die Herausforderungen der Transformation fit zu machen. Es fehlt eine transformationstaugliche Weiterentwicklung zur Ermöglichung einer flexiblen und resilienten Netzentwicklung für die Transformation.
Vielmehr nehmen die Fernleitungsnetzbetreiber an vielen Stellen Verschärfungen in der Regulierung wahr und sehen mit Besorgnis, dass die besonderen Anforderungen der Fernleitungsebene mit ihrer Verantwortung für die Versorgungssicherheit und die integrierte Netzentwicklung Gas und Wasserstoff bislang unberücksichtigt bleiben. Dies schafft gerade für die Fernleitungsnetzbetreiber gravierende Unsicherheiten. Netzbetreiber und ihre Shareholder sowie ihre sonstigen Kapitalgeber brauchen einen verlässlichen und zukunftsfähigen Regulierungsrahmen, um die notwendigen Investitionen in die Systemsicherheit und die Transformation sicherstellen zu können. Die hohe Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Transport-Infrastruktur stellt einen relevanten Standortvorteil Deutschlands dar und darf nicht gefährdet werden.
Effizienz ist wichtig und richtig, kann aber nicht mit den gleichen Instrumenten wie in der Vergangenheit sichergestellt werden. Die FNB bezweifeln, dass ein europäischer oder nationaler Effizienzvergleich für die FNB zukünftig verwertbare Ergebnisse erzielen kann. Die heute bereits gegebene Heterogenität wird aufgrund der Transformation erheblich weiter steigen, so dass die Vergleichbarkeit der Unternehmen nicht mehr gegeben ist.
Zudem betonen die FNB, dass sie grundsätzlich mit den ÜNB Strom um die gleiche Art von Investoren und Kapitalgebern konkurrieren. Im Ergebnis muss das Regulierungssystem für die FNB daher mit den ÜNB vergleichbar sein und darf die FNB nicht schlechter stellen.“
Unsere Stellungnahmen sind in den Downloads verfügbar.