Art. 18 GasVO

FNB Gas zum Diskussionspapier zur möglichen Ausnahme von Preisnachlässen an Erdgasspeicherpunkten und an Kopplungspunkten zwischen EU-Mitgliedstaaten

FNB Gas begrüßt die Überlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA), eine Ausnahmeregelung für die Preisnachlässe an Speicher- und Grenzübergangspunkten für die Einspeisung und Ausspeisung von erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Gasen gemäß Art. 18 GasVO in Erwägung zu ziehen.

Diese Preisnachlässe sollten ab dem 01.01.2026 gelten. Die FNB betonen, dass es in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten alternative Förderinstrumente gibt, die effizienter und effektiver sind als die in der Verordnung vorgesehenen Preisnachlässe. In vielen Nachbarstaaten, sind bereits Ausnahmegenehmigungen beschlossen oder geplant. Die FNB sind überzeugt, dass die in Art. 18 Abs. 5 b) genannten Tatbestände für eine Ausnahmeregelung in Deutschland erfüllt sind und empfehlen daher, dass Deutschland dem Beispiel anderer Mitgliedstaaten folgt und eine nationale Ausnahme für Preisnachlässe schafft.

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Pressemitteilung zu WasABi und WaKandA
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