
Tenorziffer 10b) der Festlegung REGENT 2021
Bericht zur Bewertung des Mengenrisikos
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) sind seit mehreren Jahren mit der Umsetzung des NC TAR (EU-Verordnung Nr. 2017/460 vom 16.03.2017) in das deutsche Regulierungsregime befasst, welche eine Harmonisierung der Fernleitungsentgeltstrukturen zum Ziel hat. Die BNetzA hat im Jahr 2019 die Festlegung REGENT beschlossen, welche die Berechnung des Referenzpreises anhand distanzunabhängiger Briefmarken durch die FNB vorschreibt. Zur Bewertung des Mengenrisikos nach Art. 7 S. 2 lit. d der Verordnung (EU) 2017/460 soll dieser Bericht beitragen.
Laut Tenorziffer 10b) der im Jahr 2020 beschlossenen Festlegung REGENT 2021 haben die Fernleitungsnetzbetreiber einen gemeinsamen Bericht zu veröffentlichen, der die jährliche Entwicklung von Kapazitäten und Erlösen aus Fernleitungsdienstleistungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum beschreibt. Dabei ist darzulegen, inwiefern die Entwicklung auf wesentlichen Änderungen der technischen Kapazität, dem Buchungsverhalten von Netznutzern oder sonstigen Gründen beruht. Die etwaige Substitution des Gastransports über andere Ein- und Ausspeisesysteme ist aufzuzeigen. Darüber hinaus soll der Bericht die entgangenen Erlöse aufgrund der Entgeltbefreiung für Biogas und Power-to-Gas aufzeigen.
Dazu wurden im vorliegenden Bericht Fernleitungskenndaten aller 15 deutschen FNB des Marktgebiets Trading Hub Europe zusammengetragen.