Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas) hat auf ihrer Mitgliederversammlung Dr. Thomas Gößmann, Geschäftsführer der Thyssengas GmbH, als Vorstandsvorsitzenden für die kommenden zwei Jahre wiedergewählt.
− Inbetriebnahmeerster Wasserstoffleitungen bereits im kommenden Jahr
− Länge: 9.666 km, davon rund 60% umzustellende Leitungen
− Investitionskosten: 19,7 Mrd. Euro
− Ausspeisemenge: 278 TWhth
Nach intensiver Planung haben die Fernleitungsnetzbetreiber ihren gemeinsamen Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Sie legen damit ein deutschlandweites, ausbaufähiges, effizientes und schnell realisierbares Wasserstoffnetz zur Genehmigung vor. Das Kernnetz verbindet zentrale Verbrauchs- und Erzeugungsschwerpunkte sowie Speicher und Importzentren schrittweise bis zum Jahr 2032 miteinander.
„Das Kernnetz löst das Henne-Ei-Problem, indem die Infrastruktur zunächst auf der Basis eines gemeinsam mit der Politik erarbeiteten Szenarios entwickelt wurde. Es legt den Grundstein für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Die FNB gehen damit in Vorleistung: Das Kernnetz ist das Angebot an den Markt, es kommt für den Markt und entwickelt sich mit diesem weiter“, erklärt Barbara Fischer, FNB Gas Geschäftsführerin.
„Die FNB stehen geschlossen hinter dem Konzept des Kernnetzes. Gemeinsam beantragen wir das vollständige Kernnetz und werden es schrittweise aufbauen und betreiben. Das Kernnetz soll den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa optimal fördern und begleiten“, bekräftigt Dr. Thomas Gößmann, FNB Gas Vorstandsvorsitzender.
Mit dem heutigen Tag nimmt die neu eingerichtete Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP) offiziell die Arbeit auf.
Nach dem Krisenwinter 2022/2023 blicken die Fernleitungsnetzbetreiber auf einen entspannteren Winter 2023/2024 zurück. „Die Gasversorgung konnte ohne große Hindernisse stabil und zuverlässig gewährleistet werden,“ so FNB Gas Vorstandsvorsitzender Dr. Thomas Gößmann. Milde Temperaturen sorgten für einen vergleichsweise geringen Absatz, die Konsolidierung der diversifizierten Importrouten und hohe Speicherfüllstände für zusätzliche Sicherheit.
Während Deutschland im Winter 2022/2023 aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und dem Stopp der russischen Gaslieferungen vor einer Krisensituation stand, hat sich die Versorgungslage diesen Winter deutlich entspannt. Die überwiegend milden Wintertemperaturen führten zu einem geringeren Gasverbrauch, insbesondere im Wärmemarkt.
Diversifizierte Importrouten und hohe Speicherfüllstände sorgen für Normalisierung
Über die diversifizierten Importrouten konnte der Erdgasbedarf problemlos gedeckt werden. Neben weiterhin großen Liefermengen aus Norwegen wurden auch die westlichen Einspeisungen, insbesondere aus Belgien, den Niederlanden und Frankreich fortgesetzt, wenn auch auf etwas niedrigerem Niveau als im Winter zuvor. Darüber hinaus wurde über die drei deutschen LNG-Terminals Gas nach Deutschland importiert.
Diese Entwicklungen führten auch dazu, dass die Großhandelspreise im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich gesunken sind. Auch der Regelenergiebedarf normalisierte sich wieder. Zudem lagen die Speicherfüllstände jederzeit über den gesetzlich geforderten Mindestwerten, sodass die FNB auch Hochlastsituationen während einer Kältewelle hätten bewältigen können.
Enge Zusammenarbeit
Eine transporttechnische Herausforderung blieb die hohe Auslastung der Verdichterstationen aufgrund der weiterhin vorrangig im Norden und Westen eingespeisten Transportmengen. Durch intensive Kooperation konnten die FNB jedoch auch diese meistern.
„Auch wenn wir in diesem Winter die Versorgungssicherheit vollumfänglich gewährleisten konnten, müssen wir doch wachsam und auf zukünftige Krisen vorbereitet sein,“ erklärt Dr. Thomas Gößmann, Vorsitzender des Vorstands des FNB Gas. „Dafür sind wir durch viele neu geschaffene Instrumente wie z.B. die Sicherheitsplattform Gas heute besser gerüstet.“
Mit dem heute veröffentlichten Zwischenbericht legen die Fernleitungsnetzbetreiber den aktuellen Stand der L-H-Gas-Umstellungsplanung (Stichtag 01. Oktober 2023) vor.
Die bevorstehende Verabschiedung der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Bundestag schafft den rechtlichen Rahmen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und verankert eine integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff. Mit dem Beschluss über das Finanzierungskonzept schließt sich die verbliebene Lücke der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz.
Die FNB stehen zum Kernnetz und sind weiterhin überzeugt, dass das Kernnetz eine notwendige Voraussetzung für die Dekarbonisierung der deutschen Industrie und Wirtschaft ist. Leider wurden entscheidende Anpassungen zum Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt
Vielen Dank für Ihr Interesse an der deutschlandweiten Abfrage von Infrastrukturbedarfen für das Strom- und Wasserstoffnetz. In der Marktabfrage für Wasserstoffprojekte (WEB) sind insgesamt 1724 Projektmeldungen eingegangen. Mit Ablauf der Frist am 22.03.2024 wurden die gemeldeten Daten mit einem Schreibschutz versehen und gelten als gemeldet. Die gemeldeten Projekte verbleiben in der zugehörigen Datenbank und können dort auch nach dem 22.03.2024 noch von den Projektmeldenden eingesehen – allerdings nicht mehr verändert oder gelöscht – werden.
Mit dem heute veröffentlichten finalen Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2022-2032 legen die Fernleitungsnetzbetreiber ihre Planung für eine sichere und zukunftsfähige Gasversorgung in Deutschland vor. Die Fernleitungsnetzbetreiber setzen damit das Änderungsverlangen der BNetzA vom 21. Dezember 2023 um. Somit ist der Prozess des NEP Gas 2022-2032 abgeschlossen.
Detaillierte Informationen zum NEP Gas 2022-2032 werden in der öffentlich zugänglichen NEP-Gas-Datenbank bereitgestellt.
Um den bisherigen Erfolg der Kernnetzplanung nicht zu gefährden, sind aus Investorensicht einige wenige, aber entscheidende Änderungen am Gesetzesentwurf notwendig. Dabei geht es vor allem darum, die Risikobewertung für die Investoren zu verbessern.
Heute startet die erste gemeinsame Abfrage von Infrastrukturbedarfen der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber (ÜNB und FNB) für die Erstellung der Szenariorahmenentwürfe für die Netzentwicklungspläne Strom sowie Gas und Wasserstoff.
Die ÜNB und FNB setzen nun mit einer erstmalig gemeinsam durchgeführten Abfrage über die Infrastrukturbedarfe für Strom und Wasserstoff einen Meilenstein für die Sektorenkopplung. Mithilfe eigens entwickelter Web-Applikationen werden die Netzbetreiber bestehende und potenzielle Kunden nach ihren zukünftigen Bedarfen befragen. Auf Grundlage dieser Informationen können die Netzbetreiber die entsprechende Infrastruktur bedarfsgerecht entwickeln und so eine verlässliche Energieversorgung der Zukunft sicherstellen.
Der FNB Gas e.V. hat heute der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Antragsentwurf für das Wasserstoff-Kernnetz übermittelt. „Damit ist der nächste Meilenstein für die Realisierung des Kernnetzes erreicht“ betont Barbara Fischer, FNB Gas Geschäftsführerin.
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften, dass die Bundesregierung am 24. Mai 2023 vorgelegt hat, erklärt Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas e.V.: „Mit dem heutigen Beschluss macht der Bundestag den Weg frei für ein deutschlandweites, ausbaufähiges, effizientes und schnell realisierbares Wasserstoffnetz mit dem Zieljahr 2032. Das Wasserstoff-Kernnetz ist das erwünschte Aufbruchssignal für den Wasserstoffhochlauf. Die Fernleitungsnetzbetreiber haben im Juli den ersten Planungsstand veröffentlicht und arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Fertigstellung der Planung, damit im kommenden Jahr die Umsetzung beginnen kann.“
Der FNB Gas e.V. feiert in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen. Aus diesem Anlass diskutierte der Verband auf der Fachkonferenz Wasserstoffinfrastruktur mit Gästen aus Politik, Energiewirtschaft und Industrie, wie der Markthochlauf von Wasserstoff gemeinsam weiter beschleunigt werden kann.
„FNB und VNB ziehen bei der Planung des Wasserstoffnetzes an einem Strang. Es ist wichtig, dass die Planung der Wasserstoffinfrastruktur auf allen Ebenen Hand in Hand geht. Daher begrüßt der FNB Gas, dass die Wasserstoffnetzplanung auch auf der Verteilnetzebene voranschreitet. Das überregionale Wasserstoff-Kernnetz der FNB verbindet Erzeugungsregionen und Importpunkte mit den Verbrauchsregionen. Die nachgelagerten Verteilernetze übernehmen die Flächenversorgung.
Inga Posch legt nach zehn Jahren ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin beim FNB Gas zum 15. August 2023 nieder. Barbara Fischer, die im April 2023 neben Frau Posch zur Geschäftsführerin bestellt wurde, wird dem FNB Gas künftig alleine vorstehen und neben den Wasserstoff- auch die Erdgasthemen einschließlich der Netzentwicklungsplanung verantworten.
Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen die heutige Verabschiedung der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie durch das Bundeskabinett. Die Strategie setzt wichtige Leitplanken für einen zügigen Aufbau der nationalen Wasserstoffinfrastruktur und für ihre Einbettung in ein europäisches Netz.
Das deutsche Wasserstoff-Kernnetz als erste Stufe der zukünftigen Wasserstoffinfrastruktur nimmt Gestalt an: Mit dem heute veröffentlichten Planungsstand legen die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) ein erstes Modellierungsergebnis für das künftige überregionale Wasserstoff-Kernnetz vor.
Die Fernleitungsnetzbetreiber legen heute den Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 vor, der die tiefgreifenden Veränderungen in Deutschlands Energieversorgung widerspiegelt. Der ausgewiesene Netzausbauvorschlag konkretisiert die Anpassung des Gastransportnetzes an deutsche und europäische LNG-Versorgungsrouten und die erweiterte Nutzung westlicher Importrouten bei gleichzeitiger Verbrauchsreduzierung und Umstellung auf Wasserstoff, um Deutschland dauerhaft unabhängig von russischen Gaslieferungen zu machen.
Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen die Weichenstellung des ITRE-Ausschusses, wonach die heutigen Erdgasnetzbetreiber auch über das Jahr 2030 hinaus Wasserstoffnetze planen, errichten und betreiben dürfen. Das ist eine wichtige Grundlage für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland.
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) starten heute die Konsultation zum Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) 2022-2032. Die neuen LNGplus-Versorgungssicherheitsvarianten tragen den tiefgreifenden Veränderungen der Versorgungssituation mit Energie Rechnung. Maßnahmen zum Anschluss von LNG-Anlagen und der Bereitstellung der erforderlichen Transportkapazitäten werden von den FNB mit Hochdruck umgesetzt. Erste Netzanbindungen für LNG-Anlagen werden bis Ende 2022 fertiggestellt sein.
Deutschland muss Tempo machen beim Wasserstoffhochlauf, um die Versorgung zu sichern und Klimaschutz voranzutreiben. Der heute von den Fernleitungsnetzbetreibern gemäß § 28q EnWG vorgelegte Wasserstoffbericht zeigt auf, wie mit einer Integration der Wasserstoffnetzplanung in die bewährte Gasnetzplanung die notwendige Transportinfrastruktur effizient, zügig und zielgerichtet aufgebaut werden kann.
Seit Veröffentlichung der Nationalen Wasserstoffstrategie im vergangenen Jahr haben sich die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Das schreibt der Nationale Wasserstoffrat in einem neuen Eckpunktepapier. Die bestehende hohe Abhängigkeit der deutschen Energieversorgung von fossilen Energieimporten aus Russland mache die Dringlichkeit einer nachhaltigen Diversifizierung in Bezug auf Energieträger und -lieferanten deutlich. Auch sei die Bedeutung von Wasserstoff infolge der vorgezogenen Klimaziele noch einmal gestiegen.
Die FNB haben in den vergangenen Wochen und Monaten mit Hochdruck daran gearbeitet, im Rahmen des aktuellen Netzentwicklungsplans Gas erste Antworten auf die neuen gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, zu geben.
Die Fernleitungsnetzbetreiber beabsichtigen, die durch die aktuelle geopolitische Lage kurzfristig eingetretenen, signifikanten Änderungen der gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland im Netzentwicklungsplan Gas 2022 – 2032 zu berücksichtigen.
Mit Veröffentlichung vom 17. Dezember 2021 hat der FNB Gas e.V. aktuelle und potenzielle Wasserstoffnetzbetreiber aufgerufen, sich an der Entwicklung des Prozesses für ein gemeinsames Wasserstoffnetz in Deutschland zu beteiligen. Der Einladung der Fernleitungsnetzbetreiber sind 12 potenzielle Wasserstoffnetzbetreiber gefolgt und haben gemeinsam mit den Fernleitungsnetzbetreibern den Prozess erarbeitet, intensiv diskutiert und verabschiedet.
Am 21. März startet die Modellierung zur Wasserstoffvariante, durch potenzielle Wasserstoffnetzbetreiber, die sich an der Prozessentwicklung der Positivplanung beteiligt und/ oder Leitungsinfrastruktur für den Wasserstofftransport gemeldet haben sowie den Fernleitungsnetzbetreibern. Bis zum Abschluss der Modellierung der Wasserstoffvariante des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 im Mai 2022 werden regelmäßige Workshops zur Erarbeitung der Wasserstoffvariante unter den Beteiligten stattfinden.
„Gasförmige CO2-freie beziehungsweise -neutrale Energieträger sind fester Bestandteil der Energiewende.“ Das hat das Bundeswirtschaftsministerium im Ergebnis des „Dialogprozesses Gas 2030“ festgestellt. Was das Bekenntnis für die Gaswirtschaft bedeutet und welche Schritte sich daraus ergeben, darüber sprach energate mit Håvard Nymoen, Geschäftsführer der Nymoen Strategieberatung.
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben nach § 28q EnWG gemeinsam mit den Betreibern von Wasserstoffnetzen, die eine Erklärung nach § 28j Absatz 3 EnWG abgegeben haben (Opt-In-H2-Netzbetreiber), die Verpflichtung, spätestens bis zum 1. September 2022 einen Bericht zum aktuellen Ausbaustand des Wasserstoffnetzes und zur Entwicklung einer zukünftigen Netzplanung Wasserstoff mit dem Zieljahr 2035 (Wasserstoffbericht) der Bundesnetzagentur vorzulegen.
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) beabsichtigen den Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 am 1. Juli 2022 zu veröffentlichen und an die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu übermitteln.
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