Ergänzter Szenariorahmen NEP Gas 2022-2032
Fernleitungsnetzbetreiber kündigen Konsultation an
- Drei neue Modellierungsvarianten (LNGplus) zum Ersatz russischer Erdgasmengen durch LNG und Wasserstoff
- Aktualisierung der Bedarfsprognosen für Erdgas für LNGplus
- Dreiwöchige Konsultation zum ergänzten Szenariorahmen startet am 26.09.2022
- Frist für Anfragen für Kapazitätsreservierungen und -ansprüche für LNG-Anlagen endet am 30.09.2022
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Eine stärkere Diversifizierung der Gasquellen zum Beispiel durch LNG sowie der schnellstmögliche Umstieg von Erdgas auf Wasserstoff ist zwingend geboten, um die Abhängigkeit von russischem Erdgas drastisch zu reduzieren bzw. komplett zu ersetzen. Diese Veränderungen haben Auswirkungen auf die Angebots- und die Absatzseite von Erdgas und damit zwangsläufig auf die Netzplanung.
Die Fernleitungsnetzbetreiber halten es daher für geboten, in dem bereits im Januar 2022 bestätigten Szenariorahmen des NEP Gas 2022-2032 eine Erweiterung um drei Modellierungsvarianten (LNGplus) zum vollständigen Ersatz russischer Erdgasmengen durch LNG und Wasserstoff sowie hierfür eine Anpassung der Bedarfsprognosen vorzunehmen.
Um trotz der herausfordernden Situation möglichst zeitnah zu den für die Versorgungssicherheit notwendigen Ausbaumaßnahmen zu gelangen, wurde über die Ergänzung des Szenariorahmens und die Modellierungsvarianten im Vorfeld der Konsultation mit der Bundesnetzagentur beraten. Im nächsten Schritt stellen die Fernleitungsnetzbetreiber nun gemäß § 15a EnWG den ergänzten Szenariorahmen 2022 zur Konsultation.
Die Konsultation startet am 26. September und endet am 16. Oktober. Diese Frist ist dem hohen Zeitdruck geschuldet, der mit der Neumodellierung in Verbindung steht. Die Vorgehensweise wurde ebenfalls mit der Bundesnetzagentur abgestimmt.
Die Fernleitungsnetzbetreiber weisen darauf hin, dass die Anfragen für Kapazitätsreservierungen gemäß § 38 und Kapazitätsausbauansprüche gemäß § 39 GasNZV für LNG-Anlagen bereits bis 30. September 2022 bei den zuständigen Fernleitungsnetzbetreibern vorliegen müssen, um im ergänzten Szenariorahmen zum NEP Gas 2022-2032 Berücksichtigung zu finden.