
Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber nehmen Stellung
ACER CMP-Monitoring Report
Der ACER 2017 Implementation Monitoring Report on Contractual Congestion at Interconnection Points (CMP Report) stellt dar, dass die Hälfte der mit „Engpässen“ behafteten IPs an deutschen Grenzen bzw. an der innerdeutschen Marktgebietsgrenze liegen.
Nach Prüfung der im ACER CMP Report aufgeführten Indikatoren, wird bezweifelt, ob diese vollumfänglich geeignet sind, eine Engpasssituation an Grenzübergangspunkten festzustellen. So lässt sich allein aus der Tatsache, dass an einem Grenzübergangspunkt Auktionsaufschläge gezahlt wurden, nicht ableiten, ob ein signifikanter Engpass besteht. Zwingend in die Bewertung mit einzubeziehen wäre das Verhältnis der gezahlten Aufschläge zum gesamten Kapazitätsentgelt, die Häufigkeit des Auftretens, sowie die Ursachen für die Aufschläge (z. B. eine temporäre Reduzierung fester Kapazität durch betriebliche Maßnahmen).
Dennoch haben die FNB die im Bericht erwähnten Grenzübergangspunkte untersucht und kommen zu folgendem Ergebnis:
- Die Ermittlung der sehr hohen Anzahl an Grenzübergangspunkten mit Engpässen ist für Deutschland systematisch fehlerhaft. Hierbei kommt es bei Leitungen im Bruchteilseigentum (z.B. zwei Netzbetreibern als Eigentümer) zu einer Doppelzählungen von Grenzübergangspunkten, womit die Bewertung nicht mit der in anderen Ländern vergleichbar ist, in denen die Netzbetreiberlandschaft nicht aus 16 FNB sondern aus einem Netzbetreiber besteht. So ist z.B. am GÜP Eynatten in Richtung Belgien bei OGE noch Kapazität verfügbar gewesen, auch wenn dieser GÜP bei Fluxys TENP infolge der Entstehung von Auktionsaufschlägen als Engpass gemeldet wird.
- Der gezeigte Engpass am Grenzübergang Greifswald wird im Rahmen des More Capacity Projektes behoben.
- Für einzelne MÜP wurden ebenfalls Engpässe aufgezeigt, während im gleichen Zeitraum an anderen MÜP noch ausreichend Kapazitäten für den Markt zur Verfügung standen.
- Ein Teil der Engpässe ergeben sich aus der Notwendigkeit, dass während betrieblicher Maßnahmen die vermarktbare Kapazität abgesenkt werden muss. Dadurch entsteht temporär eine Knappheit und damit ggf. Auktionsaufschläge, die wiederum als Engpass gedeutet werden. Betroffen sind davon im Wesentlichen die GÜP Oberkappel und Wallbach. Am GÜP Wallbach konnte z. B. lediglich die Jahreskapazität aufgrund einer Maßnahme nicht angeboten werden, kurzfristige Produkte wurden jedoch in diesem Zeitraum angeboten.
- Darüber hinaus können Maßnahmen im deutschen Netz zu Flussänderungen im europäischen Verbund führen. Durch eine Maßnahme mit direkter Wirkung in Richtung Schweiz und Italien und die dadurch temporär eingeschränkten Kapazitäten am Exit Wallbach kann so z.B. temporär zu verstärktem Kapazitätsbedarf am Exit Oberkappel in Richtung Österreich und dann über die entsprechende alternative Verbindungen nach Italien führen.
- Die Fertigstellung und damit einhergehende Inbetriebnahme von Maßnahmen aus den Netzentwicklungsplänen haben in den vergangenen Jahren zu einer temporären Reduzierung von Kapazitäten und somit zu temporären „Engpässen“ (wenige Tage) geführt. So kam es beispielsweise am Grenzübergangspunkt Überackern 2 verstärkt zu Unterbrechungen unterbrechbarer Kapazitäten. Die dortige Kapazitätssituation wird sich durch die Inbetriebnahme des Projekts MONACO 1 (voraussichtlich im Oktober 2018) deutlich verbessern. Bereits seit Beginn des Jahres 2017 hat sich die Kapazitätssituation zwischen Deutschland und Österreich durch fertiggestellte Maßnahmen wesentlich verbessert.
Ferner gehen die Fernleitungsnetzbetreiber bezüglich der Transporte in Richtung Österreich davon aus, dass sich die Leistung und damit die erforderliche Kapazität tendenziell reduzieren wird. Die Versorgung Österreichs und die Befüllung von in Österreich gelegenen Speichern werden dann eher aus Richtung Tschechien und der Slowakei erfolgen. Die Projekte, welche dazu führen, sind zum einen Nord Stream 2, die Weiterführung über die EUGAL nach CZ und der Transport in Richtung Baumgarten (AT) und zum anderen Turkish-Stream.
Im Rahmen des in 2017 gestarteten Incremental Capacity Verfahrens – gemäß der EU Verordnung 2017/459 (NC CAM) – hatten zudem alle Marktteilnehmer die Möglichkeit ihren Bedarf an neuen Kapazitäten an Grenz-/ bzw. Marktgebietsübergangspunkten bis 01.06.2017 unverbindlich anzufragen. Die Auswertung der eingegangenen Anfragen wird den potenziellen Lösungsbedarf des Marktes für die engpassbehafteten IPs aufzeigen. Die entsprechenden Market Demand Assessment Reports zwischen den Marktraumgrenzen werden voraussichtlich am 27.07.2017 veröffentlicht.