Speicherumlage

Stellungnahme des FNB Gas zur Speicherumlage

Das sogenannte Gasspeichergesetz (Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen), welches am 30. April 2022 in Kraft getreten ist, sieht stichtagsbezogene Mindestfüllstände für die deutschen Gasspeicher vor. Nicht genutzte Speicherkapazitäten sind zukünftig vom Betreiber der Gasspeicheranlage dem Markgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) zur Verfügung zu stellen, wenn Speicherkunden diese nicht entsprechend der Füllstandsvorgaben nutzen. THE wurden in diesem Zusammenhang umfangreiche Verpflichtungen auferlegt, um Maßnahmen für die ausreichende Befüllung der Gasspeicher zu ergreifen. Um die mit den neuen Verpflichtungen verbundenen Kosten zu decken, wurde mit dem Gesetz eine neue Speicherumlage eingeführt. Die Umlage soll von THE gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen abgerechnet werden und wird erstmalig am 01.10.2022 erhoben. THE hatte am 30.05.2022 der Bundesnetzagentur ein Konzept mit dem Vorschlag einer Methodik zur Ausgestaltung der Speicherumlage zur Genehmigung vorgelegt. Zu dieser Methodik haben die FNB im Rahmen der Konsultation durch die BNetzA Stellung genommen.

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FNB Gas Stellungnahme zur Speicherumlage
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