Gasspeichergesetz

Stellungnahme des FNB Gas zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen im Energiewirtschaftsgesetz („Speichergesetz“)

Durch die aktuelle politische Lage sieht sich die deutsche Gaswirtschaft vor neuen großen Herausforderungen. Auch die Fernleitungsnetzbetreiber blicken mit Bestürzung auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und hoffen, dass über eine diplomatische Lösung die Krise baldmöglichst überwunden wird. Die Überlegungen und vorgeschlagenen Maßnahmen der deutschen Politik für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sind vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. Insbesondere im Lichte möglicher Lieferunterbrechungen russischer Gasmengen.

Alle Unternehmen der Gaswirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind sich ihrer Ver­antwortung bewusst und befindet sich im engen Austausch mit der Politik und den zuständigen Behörden, um die aktuelle Lage sowie die bestehenden und neuen Vorsorgepläne zu bewerten.

Bewertung des „Speichergesetzes“

Die Gasspeicher nehmen für die deutsche und europäische Erdgasversorgung eine wichtige Rolle ein. Deutschland verfügt über die größten Gasspeicherkapazitäten in der EU, allerdings werden diese nicht allein zur Versorgungssicherheitszwecken in Deutschland eingesetzt, sondern spielen eine zentrale Rolle bei der Strukturierung von Gasmengen als auch der Absicherung von Preisschwan­kungen (Sommer-Winter Spread) des Handelsmarktes in Deutschland und Europa. Diese marktliche Funktion der Speicher sollte nicht auf Dauer über zu hohe Speichermindestfüllstände ausgehebelt werden.

Zudem wird mit dem aktuellen Gesetzesvorschlag eine Monopolstellung der Speicherbetreiber zementiert. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass in den bisher vorliegenden Entwürfen des Gesetzes, der Marktgebietsverantwortliche (Trading-Hub-Europe kurz THE) bei Nichterreichung der Speicherfüllstandsmenge durch den Markt, gezwungen würde, zu jedem Preis die Speicher bis zu 90% (oder anderen gesetzten Zielmarken) zu befüllen. Dies bezieht sich zum einen auf die Kapazitätsbuchungen beim Speicherbetreiber (da Preise nicht gedeckelt/reguliert sind) und zusätzlich auf Gasmengen, die dann zu Marktpreisen ad-hoc zu beschaffen wären. Dies führt unweigerlich zu einem erheblichen Finanzierungsrisiko für THE. Auch wenn die Kosten am Ende über eine Umlage gegenfinanziert würden, darf die finanzielle Zusatzbelastung für den Gaskunden (Haushalt und Industrie) sowie die Liquiditätssituation bei THE nicht aus dem Auge verloren werden. Natürlich muss Versorgungssicherheit einen Preis haben, aber auch dieser sollte auf dem möglichst effizientesten und kostengünstigsten Ansatz basieren. Da es sich um Versorgungssicherheitsmaßnahmen für Deutschland handelt und eben nicht um eine marktliche Aktivität von THE, ist die Einführung einer Preisbildung für Speicherentgelte für THE auf Basis einer reinen Kostenerstattung eine zwingende Notwendigkeit.

Zudem wäre eine geregelte und saisonal-orientierte Beschaffung von Gasmengen für die Versorgungssicherheit im Rahmen der SSBO (Strategic Storage Based Options) über das Jahr durch THE eine präferierte Lösung. Dies würde sowohl die Kosten für die Letztverbraucher (Haushalte und Industrie) als auch das finanzielle Risiko der THE deutlich reduzieren. Nicht-regulierte Speicherentgelte oder auch die ad-hoc Beschaffung von Gasmengen durch THE zu Tagespreisen würden im Zweifel zu überbordenden Kosten für das Gesamtsystem führen.

Vorschläge, die anstelle des im Gesetzesvorschlag verankerten Prinzips des „Use it or lose it“ eine unterbrechbare Buchung von Speicherkapazitäten (Mengen) durch THE ansetzen, sind mit dem Ziel der Versorgungssicherheit nicht vereinbar (Sicherheit und Unterbrechung widerspricht sich). Dies würde bedeuten, dass bereits durch THE für die Versorgungssicherheit auf unterbrechbarer Basis eingespeicherte Gasmengen ausgespeichert werden müssten, wenn ein Händler feste Kapazitäten zur Einspeicherung nutzen möchte. Der ursprüngliche Inhaber der Kapazität kann seine Mengen dann für eine eigene wirtschaftliche Optimierung nutzen, ohne positive Effekte für die Versorgungssicherheit. Sollte der Händler danach wieder ausspeichern, müsste THE erneut beschaffen. Die von der Politik angedachte Sicherung von gespeicherten Gasmengen durch THE für den kommenden Winter würde damit ad absurdum geführt.

Gleichzeitig muss man neben der reinen Kostenbetrachtung auch die Versorgungssicherheitssituation im L-Gas Markt betrachten. Dem Risiko, dass sich durch die vorliegenden Vorschläge der Mindestbefüllung möglicherweise L-Gas Speicherbetreiber aufgrund höhere Renditeerwartungen bei H-Gas Speichern frühzeitig für eine Umstellung auf H-Gas entscheiden, muss definitiv entgegengewirkt werden. Es darf zu keinen Verwerfungen kommen, da die L-Gas Speicher dringend erforderlich für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im L-Gas Markt benötigt werden. Voraussetzung für eine Stillung oder Umstellung von Speichern von L- auf H-Gas sollte eine von der BNetzA genehmigte Stilllegungsanzeige infolge der Prüfung einer möglichen Einschränkung der Versorgungssicherheit.

Evaluierungspflicht

Die vorliegenden Gesetzesanpassungen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Situation nachvollziehbar. Die politische Lage ist allerdings mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Zudem kann derzeitig niemand genau vorhersagen, wie sich die angedachten Regelungen auf den Gasmarkt und das Verhalten seiner Akteure auswirken. Daher empfiehlt es sich, die neue Gesetzgebung nach dem kommenden Winter 2022/2023 auf Basis der gemachten Erfahrungen nochmals neu zu bewerten. Entsprechend sollte in dem Gesetz eine feste Frist (z.B. 30.4.2023) einer Evaluierungspflicht (Neubewertung der Lage und Gesetzgebung) verankert werden.

Weiterführende Schritte

Im Rahmen der Evaluierung sollte auch geprüft werden, ob die Händler/Versorger nicht stärker in die Pflicht genommen werden können und müssen, ein Teil ihres Portfolios – zumindest ihrer geschützten Kunden – im Winter einzuspeichern. Auch muss über den Winter eine gewisse Ausspeicherrate festgelegt werden, damit diese Kundengruppe über die Händler und nicht über THE versorgt und abgesichert wird.

Der aktuelle Vorschlag, bis zu 90% Speicherfüllstand der deutschen Speicher zum 01.12. verpflichtend zu erreichen, scheint im Vergleich zu den Vorjahren aus marktlicher Sicht überdimensioniert. Die wettbewerblichen Funktionen der Speicher (neben der Versorgungssicherheit) könnten damit nur noch eingeschränkt ausgeübt werden. Es wäre daher zweckmäßiger und für die Zielerreichung geeigneter eine gesetzliche Trennung zwischen der Absicherung von Speichermengen auf Grund einer konkreten Gefahrenlage (Anpassung EnSiG) und der marktlichen Verantwortung (Anpassung EnWG) einzuführen. So kann einerseits sichergestellt werden, dass auf die derzeitigen und zukünftigen konkreten Gefährdungslagen angemessen durch eine Speicherbevorratung von Erdgas durch die Behörden reagiert werden kann. Und anderseits wird gewährleistet, dass in den Gasmarkt nicht über Gebühr dauerhaft eingegriffen wird.

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FNB Gas Stellungnahme zum „Speichergesetz“
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