NEP Gas 2020
Fernleitungsnetzbetreiber starten Marktabfrage zu Grüngas-Projekten und Sektorkopplung
Der nächste Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 (NEP Gas 2020) berücksichtigt erstmals als grüne Gase auch Wasserstoff und synthetisches Methan (SNG).
Hierfür bitten die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) Unternehmen und Projektverantwortliche, bis zum 15.05.2019 Grüngas-Projekte für den Szenariorahmen zu melden. Damit hat der NEP-Prozess zukünftig eine noch stärker koordinierende Rolle bei der Integration grüner Gase in das deutsche Fernleitungsnetz und berücksichtigt die Anforderungen, die sich aus der Umsetzung von Energiewende und Kohleausstieg für die Gasinfrastruktur ergeben.
„Die Bereitstellung von Informationen zu geplanten Vorhaben hilft uns, bereits frühzeitig im NEP Gas 2020 die Sektorkopplung in der Netzentwicklungsplanung zu berücksichtigen“, erläutert Inga Posch, Geschäftsführerin FNB Gas. „Zudem können wir mögliche Regionen identifizieren, in denen sich beispielsweise eine erhöhte Beimischung von Wasserstoff oder sogar ein ‚Fuelswitch‘ – also eine komplette Umstellung – von Erdgas auf Wasserstoff anbietet.“ Unter die abgefragten Vorhaben fallen neben geplanten Anlagen insbesondere die avisierte Entnahme aus dem oder Einspeisung von grünen Gasen in das Netz der FNB. Posch ergänzt: „Unsere Mitglieder übernehmen bei der Erfüllung der Klimaziele 2050 eine entscheidende Rolle. Die Sektorkopplung ist eines der Schlüsselinstrumente zum Gelingen einer sicheren und kosteneffizienten Energiewende.“
Die Meldung ist an einen für den Standort betroffenen FNB zu richten. Für die Berücksichtigung der geplanten Vorhaben im NEP Gas 2020 benötigen die jeweils zuständigen FNB eine Beschreibung des Projekts, die unter anderem die Lage des geplanten Netzanschlusspunktes, die Anlagenspezifikation (Erzeugungsleistung, Ein-/ Ausspeiseleistungen etc.) und die Gasbeschaffenheit (z.B. Anteil Wasserstoff) umfasst. FNB Gas stellt auf seiner Internetseite (www.fnb-gas.de) weiterführende Informationen zu den benötigten Daten und eine Liste der zuständigen Ansprechpartner zur Verfügung.