Bedarfsgerechte Planung der Infrastrukturen für Wasserstoff und Methan
Fernleitungsnetzbetreiber beginnen mit den Vorbereitungen für den Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032
- Wasserstoffabfrage Erzeugung und Bedarf (WEB) – Abfrage von Projekten für die Erzeugung und den Bedarf von Wasserstoff und anderen Grünen Gasen
- Abfrage für Kapazitätsreservierungen gemäß § 38 GasNZV und Kapazitätsausbauansprüche gemäß § 39 GasNZV
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) werden im Januar 2021 eine Marktabfrage für eine bedarfsgerechte Planung der zukünftigen Gasinfrastrukturen für Wasserstoff und Methan starten.
Nachdem die FNB erstmals im NEP Gas 2020 (Zeitraum 2020-2030) Wasserstoff und andere Grüne Gase (synthetisches Methan) berücksichtigt haben, beginnt im Januar 2021 die zweite Marktabfrage. Mit dieser Marktabfrage, die sich an Unternehmen, Projektverantwortliche und Verteilernetzbetreiber richtet, legen die FNB den Grundstein für eine transparente Plattform für Netznutzer und -betreiber.
„Im ersten Schritt wollen wir einen Überblick über aktuelle Wasserstoff- und andere Grüngasprojekte (synthetisches Methan und Biomethan) in Deutschland erhalten, damit wir deren Transportbedarfe im kommenden NEP Gas 2022-2032 berücksichtigen können. Ausdrücklich erwünscht sind hierbei auch angrenzende Projekte in Nachbarländern, die Auswirkungen auf Deutschland haben“, betont Inga Posch, Geschäftsführerin des FNB Gas e.V. „Wir wissen, dass in einigen Nachbarländern insbesondere Wasserstoffprojekte mit Riesenschritten voranschreiten und hoffen sehr, dass wir auch in Deutschland kurzfristig die nötigen rechtlichen und regulatorischen Grundlagen schaffen werden, die den Aufbau einer deutschen Wasserstoffinfrastruktur überhaupt erst ermöglichen. Sonst nutzt uns auch das Wissen um die Bedarfe unserer Kunden nichts“, so Posch weiter.
Zur Berücksichtigung im Konsultationsdokument des Szenariorahmens zum NEP Gas 2022-2032 können die Marktteilnehmer auch im kommenden Jahr Kapazitätsreservierungen gemäß § 38 GasNZV und Kapazitätsausbauansprüche gemäß § 39 GasNZV für Speicher-, LNG- und Produktionsanlagen sowie Gaskraftwerke an die FNB melden. Hierfür werden die Netzbetreiber wie bereits in den vorangegangenen Netzentwicklungsplanprozessen transparente Kriterien veröffentlichen, die zur Aufnahme in das Konsultationsdokument des Szenariorahmens zum NEP Gas 2022-2032 führen. Über die genauen Fristen für Kapazitätsreservierungen gemäß § 38 GasNZV und Kapazitätsausbauansprüche gemäß § 39 GasNZV sowie zur Meldung von Wasserstoff- und anderen Grüngasprojekten zur Berücksichtigung im Konsultationsdokument des Szenariorahmens zum NEP Gas 2022-2032 werden die FNB im Januar 2021 informieren.
Die FNB planen im kommenden Jahr den Szenariorahmen zum NEP Gas 2022-2032 zu veröffentlichen und zu konsultieren. Der durch die BNetzA zu bestätigende Szenariorahmen bildet die Grundlage für die Modellierung des NEP Gas 2022-2032.