Tenorziffer 10b) der Festlegung REGENT 2021
Bericht zur Bewertung des Mengenrisikos
Laut Tenorziffer 10b) des Beschlusses BK9-19/610 (REGENT 2021) haben die Fernleitungsnetzbetreiber einen gemeinsamen Bericht zu veröffentlichen, der die jährliche Entwicklung von Kapazitäten und Erlösen aus Fernleitungsdienstleistungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum beschreibt. Dabei ist darzulegen, inwiefern die Entwicklung auf wesentliche Änderungen der technischen Kapazität, dem Buchungsverhalten von Netznutzern oder sonstigen Gründen beruht. Die etwaige Substitution des Gastransports über andere Ein- und Ausspeisesysteme ist aufzuzeigen. Darüber hinaus soll der Bericht die entgangenen Erlöse aufgrund der Entgeltbefreiung für Biogas und Power-to-Gas aufzeigen. Den gemeinsamen Bericht der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber für das Jahr 2022 finden Sie im Folgenden.