Netzentwicklungsplan

Mit dem Netzentwicklungsplan (NEP) Gas legen die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber alle zwei Jahre einen integrierten Plan zum Netzausbau vor, der wesentliche Positionen auf dem Weg zu einer auch in Zukunft sicheren, umweltverträglichen und wirtschaftlichen Erdgasversorgung beschreibt. Ihm voran geht der ausführliche Szenariorahmen. Ein Umsetzungsbericht beinhaltet alle zwei Jahre die bis zum Zeitpunkt der Erstellung umgesetzten Maßnahmen aus vergangenen Netzentwicklungsplänen.

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    Diese Dokumente entstehen im Prozess des Netzentwicklungsplans

    Mit dem Szenariorahmen legen die Fernleitungsnetzbetreiber theoretische Annahmen über die Entwicklung der Produktion, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas sowie seinem Austausch mit anderen Ländern in den kommenden zehn Jahren vor. 

    Dabei werden geplante Investitionsvorhaben in die regionale und gemeinschaftsweite Netzinfrastruktur sowie in Bezug auf Speicheranlagen und LNG-Wiederverdampfungsanlagen ebenso berücksichtigt wie die Auswirkungen etwaiger Unterbrechungen der Versorgung. Bei der Ausarbeitung der verschiedenen Szenarien wird außerdem eine Verbindung zum Szenariorahmen der Strom-Übertragungsnetzbetreiber hergestellt.

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    Szenariorahmen 2020
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    Auf der Grundlage der Annahmen des von der BNetzA bestätigten Szenariorahmens entwerfen die Fernleitungsnetzbetreiber den Netzentwicklungsplan für das deutsche Gas-Fernleitungsnetz. Darin werden entsprechend die Gasflüsse für die nächsten zehn Jahre modelliert. 

    Der NEP enthält alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes sowie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die in den nächsten zehn Jahren netztechnisch für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Außerdem fokussiert der NEP alle Netzausbaumaßnahmen, die in den kommenden drei Jahren durchgeführt werden müssen. 

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    Netzentwicklungsplan 2020
    PDF / 15 MB
    Netzentwicklungsplan 2018
    Netzentwicklungsplan 2016
    Netzentwicklungsplan 2015

    Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG § 15b S.1) sind die Fernleitungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, in jedem ungeraden Jahr einen gemeinsamen Umsetzungsbericht zu erstellen. 

    Dieser muss sowohl Angaben zum Stand der Umsetzung des zuletzt veröffentlichten Netzentwicklungsplans als auch maßgebliche Gründe bei Verzögerungen der Umsetzung aufführen. Die BNetzA prüft und veröffentlicht den Umsetzungsbericht und gibt allen tatsächlichen und potenziellen Netznutzern Gelegenheit zur Äußerung. Das Ergebnis der Äußerungen kann in Vorgaben zum nächsten Netzentwicklungsplan oder in andere Regulierungsverfahren einfließen.