
Prozess Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff
Das Verfahren der integrierten Netzentwicklungsplanung (NEP) Gas und Wasserstoff besteht aus zwei Bausteinen: dem Szenariorahmen und dem Netzentwicklungsplan. Verantwortlich dafür sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die regulierten Fernleitungsnetzbetreiber und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber.
Die Anforderungen des NEP Gas und Wasserstoff sind durch das im Jahr 2024 novellierte Energiewirtschaftsgesetz (§§ 15a bis 15d EnWG) und in Anlehnung an den EU-weiten Netzentwicklungsplan (Verordnung (EG) Nr. 715/2009) festgelegt. Die Koordinierungsstelle legt die Ausarbeitungen der Fernleitungsnetzbetreiber und der Betreiber von Wasserstofftransportnetzen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung vor. Behörden, wichtige Marktteilnehmer sowie die Öffentlichkeit werden konsultiert.
Stand: NEP Gas und Wasserstoff 2025
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Infografik - Prozess Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff / JPG / 221 KB
RECHTEINHABERKoordinierungsstelle Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff (KO.NEP)