KRITIS-DachG

Stellungnahme des FNB Gas zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

Die vergangenen anderthalb Jahre haben vor Augen geführt, dass der Schutz von Kritischer Infrastruktur (KRITIS), insbesondere der Gasinfrastruktur, für das Aufrechterhalten des wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der nationalen Sicherheit essenziell ist.

Der FNB Gas befürwortet grundsätzlich den Vorschlag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat hinsichtlich des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG).

Gemäß den Vorgaben von § 78 Abs. 1 Nr. 1 iVm. § 79 Abs. 1 Nr. 1 TKG sind die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) dazu verpflichtet, Daten zu der von ihnen betriebenen Telekommunikationsstruktur der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu übermitteln. Diese Daten werden sodann im Infrastrukturatlas (ISA) veröffentlicht.

Der FNB Gas hält es für geboten, die Veröffentlichung sensibler Infrastrukturdaten, die die kritische Infrastruktur Deutschlands unnötigen Gefahren aussetzt, zu vermeiden oder hiermit zumindest mit der Veröffentlichung entsprechender Daten sparsamer umzugehen, sofern an der Veröffentlichung dieser Daten kein überragendes öffentliches Interesse besteht.

Eine entsprechende Regelung könnte dadurch erfolgen, dass die vorgenannten kritischen Infrastrukturen durch Verweis im KRITIS-DachG vom Veröffentlichungsgebot nach dem TKG ausgenommen würden.

Die komplette Stellungnahme des FNB Gas ist in den Downloads verfügbar.

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FNB Gas STN KRITIS-DachG
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