© Open Grid Europe GmbH (2025)

WACC-Festlegung

Milliardeninvests zum Niedrigzins: FNB Gas hält den Entwurf der Bundesnetzagentur für nicht sachgerecht

Die Fernleitungsnetzbetreiber üben scharfe Kritik am Entwurf der Bundesnetzagentur zur künftigen Kapitalverzinsung der Gasnetze. Die von der Behörde vorgeschlagene Kapitalverzinsung (WACC) reicht nicht aus, um die tatsächlichen Finanzierungskosten zu decken. Über den Erdgasbereich hinaus gefährdet sie unmittelbar das Vertrauen der Investoren in das deutsche Regulierungssystem, das eine gesetzlich verankerte Verzinsung auf das eingesetzte Kapital dauerhaft in „angemessener, wettbewerbsfähiger und risikoangepasster Höhe“ gewähren soll.

„Damit gefährdet die BNetzA die weiterhin notwendigen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der deutschen Gasinfrastruktur unmittelbar. Die Festlegung enthält mehrere gutachterlich nachgewiesene Umsetzungsfehler der Methodenfestlegung und verfehlt die Realität an den Kapitalmärkten. Wir fordern die angemessene, kapitalmarktgerechte und finanzwissenschaftlich korrekte Anpassung des pauschalen Kapitalverzinsungssatzes für die Assets der Fernleitungsnetzbetreiber auf 5,51%“, erklärt Barbara Fischer, FNB Gas Geschäftsführerin. 

Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber betreiben ein rund 40.000 Kilometer langes, leistungsfähiges Gastransportnetz. Sie stehen in den kommenden Jahren vor außergewöhnlichen Herausforderungen und neuen Aufgaben. Sie sollen mit dem Transport von Erdgas oder Biomethan die Versorgungssicherheit – auch in einem Winter mit sehr knapp gefüllten Speichern – weiterhin gewährleisten. Beim Anschluss der neuen, von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gaskraftwerkskapazitäten im Strommarkt kommt ihnen ebenfalls eine wichtige Rolle im Gesamtenergiesystem zu. Darüber hinaus stellen die geopolitische Lage und zunehmende Sabotageakte immer größere Anforderungen an die Sicherheit und Resilienz der Infrastruktur. Nicht zuletzt leisten die Fernleitungsnetzbetreiber mit dem Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes, das zu 60 % aus bestehenden Gasleitungen bestehen soll, einen aktiven Beitrag für die Transformation des Energiesystems.

Alle Aufgaben und Herausforderungen erfordern erhebliche, langfristige Investitionen in die kritische Infrastruktur. Diese Mittel sollen bewusst nicht aus öffentlichen Haushalten, sondern über privates Kapital bereitgestellt werden. Die Finanzierung dieser Netze und Aufgaben wird derzeit im Rahmen eines Festlegungsverfahrens für den Kapitalverzinsungssatz der fünften Regulierungsperiode bei der Bundesnetzagentur konsultiert. Den von der Bundesnetzagentur vorgelegten Vorschlag für den WACC in Höhe von lediglich 3,76 % bewerten die Fernleitungsnetzbetreiber als nicht sachgerecht. Zum einen, weil die Höhe des WACC in fünf Punkten methodisch nicht tragfähig hergeleitet wurde. Zum anderen, weil sie die kapitalmarktlichen Gegebenheiten für die Investoren der Netzbetreiber verkennt.

Grundlage für die Bewertung ist ein finanzwissenschaftliches Gutachten, das Fehler im Rahmen der Umsetzung der Methodenfestlegung aufzeigt. Wendet man die von der Bundesnetzagentur eigens vorgegebene Methodik sachgerecht an, ergibt sich ein Satz von 4,79 %, die zusätzlich zwingend gebotene Berücksichtigung von aktuellen Kapitalmarktdaten führt zu einem WACC von 5,51 %.  

Besonders problematisch ist die der Gesamtkapitalverzinsung zugrunde liegende Verzinsung des Fremdkapitals in Höhe von nur 2,43 %. Hiermit gesteht der Entwurf der BNetzA den Netzbetreibern eine Fremdkapitalverzinsung zu, die unter der Rendite sicherer deutscher Staatsanleihen liegt. Im Ergebnis unterstellt der Entwurf damit, dass sich Gasnetzbetreiber günstiger finanzieren könnten als die Bundesrepublik Deutschland selbst. Die tatsächlichen Fremdkapitalkosten der Fernleitungsnetzbetreiber für die fünfte Regulierungsperiode liegen je nach Jahr bis zu 1,6 %-Punkte über dem zugestandenen regulatorischen Fremdkapitalzins, was zu einer systematischen Unterdeckung der tatsächlich anfallenden Fremdkapitalkosten auf der gesamten Fernleitungsebene führt.  

Eine Verzinsung unterhalb der tatsächlichen Finanzierungskosten lässt sich betriebswirtschaftlich nicht tragen. Investitionen in Netze, Resilienz und Transformation wären dann nicht mehr darstellbar. Wer private Investitionen in kritische Infrastruktur erwartet, muss auch deren Finanzierung ermöglichen. Eine Verzinsung, die unter den tatsächlichen Kapitalkosten liegt, schafft keine Effizienz. Sie schafft eine gefährliche Finanzierungslücke und macht Investitionen für Kapitalgeber unattraktiv“erklärt Dr. Matthias Jenn, FNB Gas Vorstandsvorsitzender.  

Der FNB Gas kritisiert zudem eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Gas- und Stromnetzbetreibern. Werden die Zinssätze in unterschiedlichen Kalenderjahren festgelegt, gehen allein dadurch unterschiedliche Kapitalmarktdaten in die Berechnung ein, was aufgrund der Entwicklung der Zinsen in den letzten Jahren zwangsläufig zu einer erheblichen Benachteiligung der Gasnetzbetreiber führt. „Die Finanzierung der Gasnetze darf nicht deshalb schlechter ausfallen, weil ihre Festlegung wenige Wochen früher erfolgt. Der Festlegungszeitpunkt muss daher so gewählt werden, dass die aktuelle Kapitalmarktentwicklung des vollständigen Jahres 2026 in die Berechnungen einfließt, genauso wie im Strom“, so Fischer abschließend.  

Downloads

Stellungnahme WACC-Festlegung
PDF / 780 KB
Pressemitteilung
PDF / 334 KB
VALUESQUE Gutachten
PDF / 4 MB