REMIT-Verordnung
Stellungnahme des FNB Gas zu den vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung
Die Europäische Kommission hat am 14.03.2023 eine Reform des europäischen Strommarktes vorgestellt. Im Zuge der Reform sollen EU-Rechtsvorschriften wie die Elektrizitätsverordnung, die Elektrizitätsrichtlinie und die REMIT-Verordnung überarbeitet werden. Im Sinne wettbewerbsorientierter Märkte und transparenter Preisbildung sollen die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (die ACER) und die nationalen Regulierungsbehörden die Integrität und Transparenz des Energiemarktes künftig besser überwachen können. Die vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung sollen insbesondere für mehr Datenqualität sorgen und ACER bei der Untersuchung potenziellen Marktmissbrauchs in länderübergreifenden Fällen stärken.
FNB Gas begrüßt grundsätzlich die Absicht der Kommission, die Verbraucher und die Industrie besser vor Marktmissbrauch zu schützen. In der Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung setzt sich der FNB Gas jedoch kritisch mit der avisierten Verlagerung von Kompetenzen auf die europäische Ebene auseinander und fordert eine klarere Abgrenzung zwischen den Befugnissen der ACER und der nationalen Regulierungsbehörden. Zudem wird mehr Transparenz bei der Etablierung neuer Marktregeln durch Durchführungsakte der Europäischen Kommission und Leitlinien und Empfehlungen der ACER angeregt. Die Marktteilnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, an der Verabschiedung der vorgenannten Rechtsakte im Rahmen von öffentlichen Konsultationen mitzuwirken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ferner die vorgeschlagene Ausweitung der Definition für Insider-Informationen kritisch hinterfragt.
Die vollständige Stellungnahme von FNB Gas zu der Änderung der REMIT-Verordnung in deutscher und englischer Fassung ist in den Downloads verfügbar.