
Regulierung
FNB Gas zur Ankündigung der Bundesnetzagentur zur Festlegung des Gesamtkapitalkostensatzes (WACC)
Anlässlich der Ankündigung der BNetzA zur Festlegung des Gesamtkapitalkostensatzes (WACC) (Bundesnetzagentur – Aktuelles – Beschlusskammer 9) erklärt Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas e.V.:
„FNB Gas begrüßt, dass die BNetzA im Rahmen der Festlegung des Gesamtkapitalkostensatzes (WACC) auch die Kapitalmarktdaten des Kalenderjahres 2026 zur Anwendung bringen will und der Eigen- und der Fremdkapitalzins auf Grundlage der dann aktuellen Daten aktualisiert werden soll. Damit greift sie einen zentralen Kritikpunkt der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) auf.
Die Aktualisierung des Datenstands allein reicht jedoch nicht aus. Entscheidend ist, dass auch die methodischen Kritikpunkte am Festlegungsentwurf sachgerecht berücksichtigt werden. So weist der Festlegungsentwurf der BNetzA Fehler in der Anwendung der eigenen Methodik zur Kapitalverzinsung und statistische Mängel auf. Dadurch werden die tatsächlichen Kapitalmarktbedingungen sowie die Risiken und Finanzierungskosten der FNB nicht angemessen abgebildet. Die FNB hatten dazu ein umfassendes finanzwissenschaftliches Gutachten vorgelegt.“