Entgeltverordnung für Wasserstoffnetze

Stellungnahme des FNB Gas zur H2-Verordnung

Die Fernleitungsnetzbetreiber haben im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf einer Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen eine Stellungnahme abgegeben.

In ihrer Stellungnahme begrüßen die FNB den Versuch, noch in dieser Legislaturperiode die Grundsätze der Methoden der Netzentgeltbildung für die zukünftigen regulierten Betreiber von Wasserstoffnetzen auf den Weg zu bringen. Die Verordnung ist eine wichtige (wenn auch nicht die einzige) Grundlage für die unternehmerische Entscheidung der Netzbetreiber über das so genannte „Opt-In“ in die Regulierung gemäß § 28j Abs. 3 EnWG. Parameter der Verordnung, wie die Höhe des EK-Zinses oder die Abschreibungsdauern/Nutzungsdauern, sind hierbei zentral. Zudem wird die H2NEV auch eine besondere Bedeutung im Rahmen der öffentlichen Förderung (z.B. IPCEI) haben.  

Vor dem Hintergrund, dass die Netzbetreiber beim Aufbau der H2-Infrastruktur Neuland betreten und es zahlreiche Erlösausfall-, Betreiber- und grundsätzliche Regulierungsrisiken gibt, haben die FNB einen Wert von mindestens 9,25% (vor KSt., nach GewSt.) als risikoangemessene Verzinsung ermittelt. Dieser Wert wird auch durch ein durch den FNB Gas beauftragtes Gutachten von NERA gestützt. Zudem mahnen die FNB eine angemessene Geltungsdauer dieses H2-EK-Zinses an.  

Die enthaltene Regelung zur Flexibilisierung der Nutzungsdauern begrüßen die FNB ausdrücklich.

Downloads

FNB Gas Stellungnahme H2 NEV
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NERA Gutachten zum EK-Zinssatz für H2-Netze
PDF / 758kb