Versorgungssicherheit

Stellungnahme des FNB Gas zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes

Die Fernleitungsnetzbetreiber unterstützen die politischen Bemühungen, durch weitere Änderungen am energiewirtschaftlichen Rahmen die Energieversorgung in Deutschland insbesondere im Winter 2022/2023 sowie im Winter 2023/2024 zu sichern.

Aus Sicht der FNB besteht an einigen Stellen noch erheblicher Nachbesserungsbedarf, insbesondere zum LNG-Gesetz. Dabei geht es um die Aufnahme weiterer mittelbarer LNG-Anbindungsleitungen sowie weiterer Maßnahmen zur Weiterleitung von LNG-Mengen im deutschen Fernleitungsnetz. Ohne eine Aufnahme dieser Maßnahmen in den Geltungsbereich des LNG-Gesetzes ist der Realisierungsbeginn dieser Maßnahmen erst mit erheblicher Zeitverzögerung möglich.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der FNB an dem vorliegenden Entwurf zu Änderung des EnWG bezieht sich auf die neuen Regelungen zur Hochspannungsbeeinflussung in den neuen § 49 a und b EnWG. Die FNB unterstützen das politische Ziel der Beschleunigung von Maßnahmen zur Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes (Strom). Diese Neuregelungen dürfen aber nicht zu Lasten anderer Infrastrukturbetreiber etwa der FNB und deren Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen.

Zu der ebenfalls in der Formulierungshilfe enthaltenen EnSiG Novellierung schlagen die FNB für den Marktgebietsverantwortlichen (THE) die Schaffung der Möglichkeit einer gesellschaftsrechtlichen Trennung von Kern- und Neuaufgaben und die Übertragung der primären gesetzlichen Verpflichtung auf ein mit dem Marktgebietsverantwortlichen verbundenes Unternehmen vor.

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FNB Gas STN Novelle EnWG, LNGG, EnSiG
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