
Wasserstoffregulierung
EnWG-Novelle: Aufbau der Wasserstoffnetze braucht investitionsfördernde und kapitalmarktfähige Finanzierungsbedingungen
Aktuell befassen sich Bundesrat und Bundestag mit der EnWG-Novelle zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets in nationales Recht. Die Novelle ist eine zentrale Grundlage für die Transformation des Gasmarktes hin zu einem klimaneutralen Energiesystem.
Wasserstoff und andere erneuerbare Gase werden in diesem klimaneutralen Energiesystem eine zentrale Rolle mit Blick auf die Dekarbonisierung ganzer Industriezweige und weiterer Sektoren spielen. Ohne den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes und die Weiterentwicklung der Wasserstoffinfrastrukturen in den Regionen wird der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft allerdings nicht funktionieren und die Dekarbonisierung vieler Gewerbe- und Industriebetriebe ohne direkten Zugang zum Kernnetz auf der Strecke bleiben.
Darum fordern die Fernleitungs- und Wasserstofftransportnetzbetreiber ganz ausdrücklich ein klares und engagiertes politisches Bekenntnis für Wasserstoff ein. Dies muss sich auch in den Regelungen des EnWG niederschlagen, um den Investoren Sicherheit zu geben und keine sektorbezogenen oder anderweitigen Beschränkungen der Nutzung von Wasserstoff zu schaffen.
Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und durch die Schaffung investitionsfördernder und kapitalmarktfähiger Finanzierungsbedingungen die Weichen für den Aufbau der Wasserstoffnetze auf der Transport- und der Verteilernetzebene stellen.
Zudem schlagen die Netzbetreiber die Schaffung von mehr Flexibilität bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen des Wasserstoff-Kernnetzes vor, damit technische Anpassungen und marktliche Entwicklungen berücksichtigt werden können.
Bei der Ausgestaltung der Regelungen zu den umzusetzenden Entflechtungsregelungen und den Zertifizierungsprozess für die Wasserstofftransportnetzbetreiber sowie für die Anforderungen an die zukünftige Netzentwicklungsplanung sehen die Netzbetreiber Potenzial für die Schaffung von Synergien und eine kosteneffiziente Umsetzung der EU-Vorgaben.
Zudem regen wir an, dass der Gesetzgeber die EnWG-Novelle nutzt, um an den Entschließungsantrag des Bundestages vom 28. Januar 2026 zum KRITIS-Dachgesetz anzuknüpfen und die bestehenden Berichtspflichten und Transparenzvorgaben zur Veröffentlichung sicherheitsrelevanter Informationen kritischer Infrastrukturen, etwa im Rahmen der Netzentwicklungsplanung oder beim Aufbau neuer Transparenzplattformen, vor dem Hintergrund der neuen Sicherheitslage, zu überdenken und nicht noch zu erweitern.
Unsere Stellungnahme ist in den Downloads verfügbar.