Wasserstoffhochlauf

FNB Gas zur Finalisierung des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes

Diese Woche wird das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz final im Deutschen Bundestag beraten. Damit endet das parlamentarische Verfahren für ein zentrales Gesetz für den Wasserstoffhochlauf in Deutschland. Wir sehen wichtige Fortschritte – aber auch weiterhin Handlungsbedarf. 

Positiv bewerten wir, dass die erforderlichen erdgasverstärkenden Maßnahmen für die Umstellung von Leitungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen wurden. Das stärkt die Planungssicherheit und ist ein entscheidender Schritt für die fristgerechte Umsetzung des Wasserstoff-Kernnetzes. 

Nicht umgesetzt wurde hingegen eine temporäre Ausnahme vom Vergaberecht für Beschaffungsvorgänge im Wasserstoffsektor. Damit bleibt ein zentraler Beschleunigungshebel ungenutzt – insbesondere in der kritischen Hochlaufphase der Infrastruktur. Wir appellieren an den Gesetzgeber, dieses Thema in den Beratungen zum Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) zu berücksichtigen. 

Zudem sollte das im § 28q EnWG bis 2030 befristete überragende öffentliche Interesse für Leitungen des Wasserstoff-Kernnetzes bis zum Abschluss der Umsetzung der Maßnahmen verlängert werden, um ihre Priorität in Genehmigungs- und Abwägungsverfahren in den Behörden zu stärken. 

Das Gesetz setzt wichtige Impulse für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Nun kommt es darauf an, die Umsetzung schnell und praxisnah voranzubringen. 

Die Aufnahme der erdgasverstärkenden Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes ist eine wichtige Regelung für die Realisierung des Wasserstoff-Kernnetzes. Gleichzeitig bleibt ohne eine temporäre Vergabeausnahme für Beschaffungen und ohne die Entfristung des überragenden öffentlichen Interesses für das Wasserstoff-Kernnetz wertvolles Tempo auf der Strecke.
Barbara Fischer, Geschäftsführerin FNB Gas