Von der Vision zur Umsetzung.
Die Planung für ein Wasserstoffnetz im Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2020-2030 bestätigt wesentliche Teile des visionären H2-Netzes vom Januar 2020.
Ein erstes, für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland notwendiges Wasserstoffnetz (H2-Startnetz 2030), kann zeitnah und mit vertretbaren Kosten realisiert werden.
Das von den Fernleitungsnetzbetreibern am 4. Mai 2020 veröffentlichte Konsultationsdokument des NEP Gas enthält konkrete Schritte für den Aufbau eines H2-Netzes. Mit ersten umgestellten Leitungen schon ab Ende 2022 wird schrittweise bis 2030 (insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) der Kern für ein deutschlandweites H2-Netz geschaffen.
H2-Startnetz 2030 (Darstellung in blau)
Das H2-Startnetz 2030 mit einer Länge von über 1.200 km verbindet im Wesentlichen Bedarfsschwerpunkte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Grüngas-Projekten zur Wasserstoff-Erzeugung in Norddeutschland.
Die Länge des Startnetzes entspricht im Jahr 2030 bereits über ein Fünftel der Länge des visionären H2-Netzes, wobei der Großteil durch Umstellung realisiert wird und lediglich ca. 100 km an Neubauten vorgesehen sind. Eine erste Anbindung für Importe über die Niederlande ist ebenfalls vorgesehen. Ausgangspunkt für das H2-Startnetz 2030 war die Marktpartnerabfrage des FNB Gas zu Grüngasprojekten mit 31 Meldungen. Darunter sind u.a. Projekte großer industrieller Abnehmer, wie bspw. Stahlwerke sowie Projekte an Raffineriestandorten.
Mit dem NEP Gas 2020 wurden erstmals die für die Entwicklung der Erdgasinfrastruktur etablierten Prozesse auch für Wasserstoff genutzt. Dieser Umstand und die Nutzung vorhandener Erdgasleitungen machen es möglich, die Entwicklung der Wasserstoffinfrastruktur zügig voranzutreiben. Bis Ende 2025 werden zur Realisierung des H2-Startnetzes Investitionen in Höhe von ca. 290 Mio. € abgeschätzt, bis Ende 2030 insgesamt rund 660 Mio. €. Das würde umgerechnet zu einem moderaten Anstieg der Fernleitungs-Netzentgelte von weniger als 1% im Jahre 2031 führen.
Derzeitiger Rechtsrahmen erschwert Umsetzung
Die Bundesnetzagentur hat in Ihrem „Änderungsverlangen“ vom 19.03.2021 zum Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2020-2030 alle Maßnahmen zur Umstellung auf Wasserstoff und zum Neubau von Wasserstoffinfrastruktur abgelehnt.
Die FNB erkennen dennoch im „Änderungsverlangen“ das Bestreben der BNetzA, Brücken zu bauen, um mit der Umstellung erster Erdgasleitungen auf Wasserstoff beginnen zu können. Dazu gehört, dass die zur Umstellung auf Wasserstoff erforderlichen, verstärkenden Maßnahmen zum Neubau von Erdgasinfrastruktur im NEP Gas 2020-2030 enthalten bleiben. Seit Inkrafttreten der EnWG-Novelle ist eine „ad hoc Bedarfsgerechtigkeitsprüfung“ für die Umstellung bzw. den Bau von Wasserstoffleitungen vorgesehen. So können zumindest Einzelprojekte realisiert werden.