Der FNB Gas e.V. hat am 22.07.2024 der Bundesnetzagentur den gemeinsamen Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für das Wasserstoff-Kernnetz übermittelt. Damit ist ein zentraler Meilenstein für die Realisierung des Kernnetzes erreicht.
Eckdaten des Wasserstoff-Kernnetzes gemäß Antrag vom 22.07.2024
Die Gesamtlänge des optimierten Kernnetzes gemäß Antrag beträgt 9.666 km. Davon entfallen 802 km auf Leitungen von 16 weiteren potenziellen Wasserstoffnetzbetreibern (Verteilernetzbetreibern). Das Kernnetz besteht zum überwiegenden Teil aus umgestellten Erdgasleitungen (ca. 60%). Die Investitionskosten belaufen sich auf 19,7 Mrd. €. Die Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten betragen rund 100 GW bzw. 87 GW.
Das Kernnetz erfüllt die im EnWG verankerten Ziele eines deutschlandweiten, ausbaufähigen, effizienten, klimafreundlichen und schnell realisierbaren Wasserstoffnetzes mit dem Zieljahr 2032. Um mehr Flexibilität in der Umsetzung der Projekte zu schaffen, sieht das EnWG auch die Möglichkeit einer zeitlichen Streckung einzelner genehmigter Kernnetzmaßnahmen vor, sofern sich bestimmte Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt bis 2037 als notwendig erweisen sollten.
Mit dem Kernnetz setzt sich Deutschland beim Aufbau der Infrastruktur an die Spitze in Europa. Es ist der Startschuss und die Basis für die Entwicklung des Wasserstoffmarktes. Die FNB gehen damit in Vorleistung: Das Kernnetz ist das Angebot an den Markt, es kommt für den Markt und entwickelt sich mit diesem weiter.
Mit dem Kernnetz schaffen wir eine zentrale Voraussetzung für den erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland und damit für die Dekarbonisierung von Industrie und Energieversorgung. Es gibt den Markteilnehmern die nötige Sicherheit für Investitionen in die Wasserstoff-Wirtschaft und die Transformation zur Klimaneutralität. Der Wasserstoffhochlauf ist nun eine Gemeinschaftsaufgabe aller Marktteilnehmer.
Dr. Thomas Gößmann, Vorstandsvorsitzender FNB Gas
Wie geht es weiter?
Die BNetzA hat eine weitere zweiwöchige Konsultation bis zum 06.08.2024 durchgeführt. Spätestens zwei Monate nach Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt die Genehmigung des Kernnetzes seitens BNetzA. Nach der Genehmigung beginnen die FNB mit dem Aufbau des Kernnetzes. Erste Leitungen sollen bereits im kommenden Jahr auf Wasserstoff umgestellt werden.
Ausblick: Was ist noch zu tun?
In der zweiten Jahreshälfte 2024 wird die BNetzA das Hochlaufentgelt festlegen.
Zudem muss noch die vertragliche Ausgestaltung für die Bereitstellung und Finanzierung des Amortisationskontos zur Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes erfolgen.
Auch bezüglich eines Marktmodells für Wasserstoff einschließlich der Vermarktung der Transportkapazitäten müssen noch Regelungen erarbeitet werden. Zudem sind die zukünftigen Marktrollen wie z. B. der Speicher, insbesondere in der Markthochlaufphase, bislang ungeklärt.
Damit der Markthochlauf insgesamt gelingt, ist es wichtig, dass die Politik verlässliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf auf der Erzeugungs- und Nachfrageseite schafft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung des Kernnetzes, um zusätzliche Bedarfe und Standorte im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff zu berücksichtigen (Stufe 2). Dafür ist auch die Transformation der Verteilnetze wichtig, um ein flächenversorgendes Wasserstoffnetz zu entwickeln.
Seit Januar 2020 arbeiten die FNB aktiv an der Entwicklung des deutschen Wasserstoffnetzes. Viele der früheren Überlegungen und Erfahrungen sind in die Planung und Konzeption des Wasserstoff-Kernnetzes eingeflossen. Die wichtigsten bisherigen Meilensteine auf einen Blick:
Der FNB Gas e.V. hat am 15.11.2023 der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Antragsentwurf für das Wasserstoff-Kernnetz übermittelt. Damit ist der nächste Meilenstein für die Realisierung des Kernnetzes erreicht.
Eckdaten des Entwurfs des Wasserstoff-Kernnetzes
Die Gesamtlänge des optimierten Kernnetzes beträgt rund 9.700 km. Davon entfallen 710 km auf Leitungen von 17 weiteren potenziellen Wasserstoffnetzbetreibern, die den FNB im Rahmen der Gelegenheit zur Stellungnahme zum ersten Planungsstand bis zum 28.7.2023 zugegangen sind. Das Kernnetz besteht zum überwiegenden Teil aus umgestellten Erdgasleitungen (ca. 60%). Die Investitionskosten belaufen sich auf 19,8 Mrd. €. Die Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten betragen rund 100 GW bzw. 87 GW. Der Entwurf des Kernnetzes erfüllt damit die in der EnWG-Novelle zum Wasserstoff-Kernnetz verankerten Ziele eines deutschlandweiten, ausbaufähigen, effizienten und schnell realisierbaren Wasserstoffnetzes bis zum Zieljahr 2032. Damit setzt sich Deutschland beim Aufbau der Infrastruktur an die Spitze in Europa.
Wie geht es weiter?
Bis zum 08. Januar 2024 hat die Bundesnetzagentur über ihre Website den Antragsentwurf der FNB konsultiert und die Ergebnisse der Konsultation anschließend ausgewertet und geprüft. Die Ergebnisse werden die FNB in ihrem finalen gemeinsamen Antrag zum Kernnetz in Abstimmung mit der BNetzA berücksichtigen.
Der Abgabetermin für den gemeinsamen Antrag zum Kernnetz wurde von der BNetzA gem. § 28q Abs. 2 Satz 2 EnWG zunächst auf den 21. Mai 2024 verlängert. Allerdings sieht das EnWG vor, dass, sofern die nach § 28r Abs. 10 und § 28s Abs. 6 EnWG erforderliche beihilferechtliche Genehmigung spätestens eine Woche vor Ablauf der jeweils verlängerten Antragsfrist nicht vorliegt, die BNetzA die Antragsfrist erneut um jeweils einen weiteren Monat verlängert. Da bis zum Stichtag 14. Mai 2024 diese beihilferechtliche Genehmigung aus Brüssel nicht vorlag, wurde die Frist seitens der BNetzA zunächst auf den 21. Juni 2024 und anschließend auf den 22. Juli 2024 verschoben.
Entwicklung des Wasserstoff-Kernnetzes
Das Wasserstoff-Kernnetz wird, angefangen mit der ersten Leitungsumstellung in 2025, sukzessive bis 2032 aufgebaut. Die planerische Inbetriebnahme der jährlichen Ausbaustufen des Kernnetzes in den Jahren bis 2032 können Sie der folgenden Darstellung entnehmen.
Die Fernleitungsnetzbetreiber haben am 12. Juli 2023 den Planungsstand für ein überregionales Wasserstoff-Kernnetz bis zum Jahr 2032 veröffentlicht. Dieser Planungsstand entspricht noch nicht dem finalen Entwurf des Wasserstoff-Kernnetzes. Die dargestellten Trassenvarianten werden in den Folgeschritten unter Berücksichtigung eingehender Meldungen im Rahmen der „Gelegenheit zur Stellungnahme“ potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber bewertet und optimiert. Die dargestellten Leitungen haben eine Länge von rund 11.200 km. Die FNB gehen davon aus, dass das Wasserstoff-Kernnetz nach der Optimierung kleiner ausfallen wird.
Im Szenario für das Wasserstoff-Kernnetz wurden insgesamt 309 Wasserstoffprojekte berücksichtigt. Die Einspeiseleistungen für Wasserstoff betragen in Summe 101 GW. Als sonstige Einspeisungen sind insbesondere Importe über Schiffterminals zu verstehen, an denen Wasserstoff, der in einer anderen Form, wie z. B. LOHC oder Ammoniak, transportiert und als Gas in das Wasserstoffnetz eingespeist wird. Über das Kernnetz können 87 GW Ausspeiseleistung zur Wasserstoffversorgung zur Verfügung gestellt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme für Netzbetreiber bis zum 28. Juli
Auf Basis des veröffentlichten Planungsstandes zum Wasserstoff-Kernnetz haben Betreiber von Verteilernetzen, Wasserstoffnetzbetreiber und Betreiber von sonstigen Rohrleitungsinfrastrukturen gem. § 28r Abs. 5 EnWG bis zum 28. Juli die Gelegenheit zur Stellungnahme und Meldung weiterer Wasserstoffinfrastrukturen für das Wasserstoff-Kernnetz. Für die Rückmeldung an info@fnb-gas.de haben die FNB ein entsprechendes Formular auf der Webseite des FNB Gas zur Verfügung gestellt. Im Anschluss werden die gemeldeten Leitungsinfrastrukturen auf ihre Verwendung bei der Planung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die Fernleitungsnetzbetreiber geprüft und im Rahmen der finalen Modellierung berücksichtigt, sofern sie die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine Integration in das Wasserstoff-Kernnetz erfüllen und die Infrastruktur für die Transportanforderungen erforderlich ist.
Möglichkeit zur Stellungnahme für übrige Stakeholder gegenüber BMWK bis 28. Juli
Die Novelle des EnWG sieht vor, dass die zentralen Wasserstoffquellen (Erzeugung und Import) mit den wesentlichen Verbrauchsschwerpunkten sowie Wasserstoffspeichern über ein deutschlandweites Wasserstoff-Kernnetz verbunden werden. Als Grundlage hierfür wurde unter der Federführung des BMWK und der BNetzA ein Szenario entwickelt und mit den FNB abgestimmt, in dessen Rahmen die Modellierung des Wasserstoff-Kernnetzes stattfindet. Auf Basis des aktuellen Planungsstandes gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ländern, Verbänden und sonstigen Stakeholdern ebenfalls bis zum 28. Juli Gelegenheit zur Stellungnahme zum Aufbau eines deutschlandweiten, effizienten, schnell realisierbaren und ausbaufähigen Wasserstoff-Kernnetzes. Damit wird Stakeholdern – soweit notwendig und im Einklang mit § 28r Absatz 4 EnWG-E sowie dem Szenario – die Möglichkeit gegeben, Argumente für die Aufnahme weiterer Leitungsinfrastrukturen in das Wasserstoff-Kernnetz darzulegen. Stellungnahmen können an folgende E-Mail-Adresse des BMWK eingereicht werden: WASSERSTOFFKERNNETZ@bmwk.bund.de
Kernnetz als Ausgangspunkt für eine zukünftige, integrierte Wasserstoffnetzplanung
Das Wasserstoff-Kernnetz ist der Startschuss für den Wasserstoffhochlauf. Es wird die Bedarfe gemäß den gesetzlich definierten Kriterien abdecken. Darüber hinaus gehende Bedarfe sollten zeitnah in einem zweiten Schritt im Rahmen des zukünftigen Regelprozesses für eine integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff Eingang finden. Die FNB hatten diesbezüglich bereits im September 2022 mit der Veröffentlichung des Wasserstoffberichts gemäß § 28p EnWG entsprechende Vorschläge vorgelegt, die unter anderem gemeinsam mit den Verteilernetzbetreibern erarbeitet wurden.
Weitere Informationen
In einem offiziellen FAQ hat das BMWK bereits erste Fragen zum Kernnetz aufgegriffen und beantwortet. Um Ihre Fragen zu beantworten laden die FNB Vertreterinnen und Vertreter der Branche aus Unternehmen und Verbänden am 14. Juli 2023 um 12:00 Uhr zum virtuellen Wasserstoff-Lunch bei Microsoft Teams ein. Bitte melden Sie sich unter info@fnb-gas.de an. Sie erhalten im Anschluss die Einwahldaten zugesandt.
Das Wasserstoff-Kernnetz als erste Ausbaustufe bildet das Grundgerüst der zukünftigen Wasserstoff-Infrastruktur. Anschließend daran müssen nun schnellstmöglich die Prozesse für eine integrierte Gasnetzplanung (Wasserstoff und Erdgas) gesetzlich verankert werden, um zukünftige Bedarfe für Wasserstoff in die weitere Netzplanung einfließen zu lassen. Im Rahmen des Zwischenberichts gemäß § 112b Absatz 1 Satz 2 EnWG (BT-Drucksache 20/7915) vom 27. Juli hat die Bundesregierung erste Vorschläge für ein Konzept für den weiteren Aufbau der Wasserstoffnetz-Infrastruktur skizziert.
Das im Zwischenstand zum NEP Gas 2022-2032 dargestellte Wasserstoffnetz 2032 zeigt das Ergebnis der Modellierung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes für das Jahr 2032 auf Basis der Memorandum of Understanding (MoU)-Bedarfe, den Ergebnissen des NEP Gas 2020–2030 und den Leitungsmeldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und anderer potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber sowie an vorhandenen parallelen Leitungssystemen im Fernleitungsnetz.
Mit mehr als 250 Projektträgern konnten die Fernleitungsnetzbetreiber Absichtserklärungen für einen Transportbedarf in Höhe von 165 TWh abschließen, von denen rund 90% an das Wasserstoffnetz 2032 angeschlossen werden können. Aus der Modellierung ergibt sich bis zum Jahr 2032 ein Wasserstoffnetz mit einer Leitungslänge von 7.600-8.500 km.
Zeitgleich mit dem H2-Netz 2030 veröffentlichen die FNB das Wasserstoffnetz für ein klimaneutrales Deutschland (kurz: H2-Netz 2050), und zeigen, dass sie ein solches Netz zu moderaten Investitionskosten volkswirtschaftlich effizient und verlässlich errichten können. Das H2-Netz 2050 haben die FNB aus dem im Januar 2020 veröffentlichten „Visionären Wasserstoffnetz“ weiterentwickelt. Dem H2-Netz 2050 liegt erstmals eine detaillierte Netzplanung zu Grunde.
Das H2-Netz 2050 ist etwa 13.300 km lang, von denen über 80 Prozent auf umgestellten Gasleitungen basieren. Es kann eine Energiemenge von 504 TWh (Heizwert) bereitstellen, bei einer Spitzenabnahme von rund 110 GWh/h Wasserstoff.
Bei den Karten handelt es sich um eine schematische Darstellung von Leitungstrassen, in denen auch mehrere Leitungen parallel verlaufen können. Leitungstrassen, in denen sowohl umgestellte Leitungen als auch Neubauleitungen parallel verlaufen, werden als Umstellungen dargestellt. Alle Werte in Heizwert (Hi) dargestellt.
Bei den Karten handelt es sich um eine schematische Darstellung von Leitungstrassen, in denen auch mehrere Leitungen parallel verlaufen können. Leitungstrassen, in denen sowohl umgestellte Leitungen als auch Neubauleitungen parallel verlaufen, werden als Umstellungen dargestellt. Alle Werte in Heizwert (Hi) dargestellt.
Mit dem Wasserstoffnetz 2030 (kurz: H2-Netz 2030) zeigen die FNB Lösungen auf, wie zeitnah Transportbedarfe bei einer dynamischen Entwicklung des Wasserstoffmarktes überregional erfüllt werden können. Im Vergleich zum H2-Startnetz ist das H2-Netz 2030 deutlich umfangreicher und berücksichtigt nunmehr auch das in der Nationalen Wasserstoffstrategie festgelegte deutlich höhere Mengenziel für die nationalen Wasserstoffbedarfe in einer Größenordnung von 90 bis 110 TWh. Grundlage ist ein gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen 4Management auf der Basis der anerkannten dena Leitstudie I (TM95) entwickeltes Szenario für die Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff in Deutschland.[1]
Das dem H2-Netz 2030 zu Grunde liegende Szenario beinhaltet einen Wasserstoffbedarf von 71 TWh (Heizwert). Das Netz ist etwa 5.100 km lang, von denen rund 3.700 Leitungskilometer auf umgestellten Gasleitungen basieren.
Von der Vision zur Umsetzung: Die Planung für ein Wasserstoffnetz im NEP Gas 2020-2030 bestätigt wesentliche Teile des visionären H2-Netzes vom Januar 2020. Das von den Fernleitungsnetzbetreibern am 4. Mai 2020 veröffentlichte Konsultationsdokument des NEP Gas enthält konkrete Schritte für den Aufbau eines H2-Netzes. Mit ersten umgestellten Leitungen schon ab Ende 2022 wird schrittweise bis 2030 (insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) der Kern für ein deutschlandweites H2-Netz geschaffen.
Ausgangspunkt für das H2-Startnetz 2030 war die Marktpartnerabfrage des FNB Gas zu Grüngasprojekten mit 31 Meldungen. Darunter sind u.a. Projekte großer industrieller Abnehmer, wie bspw. Stahlwerke sowie Projekte an Raffineriestandorten. Das H2-Startnetz 2030 mit einer Länge von über 1.200 km verbindet im Wesentlichen Bedarfsschwerpunkte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Grüngas-Projekten zur Wasserstoff-Erzeugung in Norddeutschland.
Alle Dinge beginnen mit einer Vision. Im Januar 2020 stellten die FNB erstmals ihre Vision für eine erste deutschlandweite Wasserstoffinfrastruktur in Form einer Netzkarte vor. Das Netz hat bis 2050 eine Gesamtlänge von 5.900 km, basierend zu 90% auf bestehenden Erdgasleitungen. Mit der Veröffentlichung des visionären Wasserstoffnetzes wollten die FNB für die von der Bundesregierung angekündigte Wasserstoffstrategie einen Beitrag leisten und einen ersten konkreten Schritt in die zukünftige Wasserstoffwirtschaft aufzeigen.
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