Wenn eine Leitung von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt wird, muss sie neu zugelassen werden. Dazu führen unabhängige Gutachter eine genaue Prüfung durch. Welche Maßnahmen durchgeführt werden, erfahrt Ihr in diesem Video.
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gemäß Genehmigung vom 22. Oktober 2024
gemäß Antrag vom 22. Juli 2024
Unsere Geschäftsführerin Barbara Fischer spricht im Infrastruktur-Podcast „Was die Welt zusammenhält“ mit NeulandQuartier GmbH über den planerischen Stand, die schwierige Frage der Finanzierung und den anstehenden Bau des Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland. Wenn Deutschland 2045 klimaneutral sein will, muss der Gesetzgeber jetzt die richtigen Weichen für die Finanzierbarkeit des Kernnetzes stellen. Das Risiko: Der Erfolg des Hochlaufs des Wasserstoffmarktes liegt letztlich nicht in der Hand der Netzbetreiber. Was im Gesetzentwurf noch geändert werden muss, damit Investoren in das Netz investieren, erfahren Sie im Podcast.
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Wenn eine Leitung von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt wird, muss sie neu zugelassen werden. Dazu führen unabhängige Gutachter eine genaue Prüfung durch. Welche Maßnahmen durchgeführt werden, erfahrt Ihr in diesem Video.
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Das Wasserstoff-Kernnetz wird, angefangen mit der ersten Leitungsumstellung in 2025, sukzessive bis 2032 aufgebaut. Die Grafik zeigt die planerische Inbetriebnahme der Ausbaustufe des Kernnetzes im Jahr 2032.
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Das Wasserstoff-Kernnetz wird, angefangen mit der ersten Leitungsumstellung in 2025, sukzessive bis 2032 aufgebaut. Die Grafik zeigt die planerische Inbetriebnahme der Ausbaustufe des Kernnetzes im Jahr 2031.
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Das Wasserstoff-Kernnetz wird, angefangen mit der ersten Leitungsumstellung in 2025, sukzessive bis 2032 aufgebaut. Die Grafik zeigt die planerische Inbetriebnahme der Ausbaustufe des Kernnetzes im Jahr 2030.
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Das Wasserstoff-Kernnetz wird, angefangen mit der ersten Leitungsumstellung in 2025, sukzessive bis 2032 aufgebaut. Die Grafik zeigt die planerische Inbetriebnahme der Ausbaustufe des Kernnetzes im Jahr 2029.
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Das Wasserstoff-Kernnetz wird, angefangen mit der ersten Leitungsumstellung in 2025, sukzessive bis 2032 aufgebaut. Die Grafik zeigt die planerische Inbetriebnahme der Ausbaustufe des Kernnetzes im Jahr 2028.
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Das Wasserstoff-Kernnetz wird, angefangen mit der ersten Leitungsumstellung in 2025, sukzessive bis 2032 aufgebaut. Die Grafik zeigt die planerische Inbetriebnahme der Ausbaustufe des Kernnetzes im Jahr 2027.
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Das Wasserstoff-Kernnetz wird, angefangen mit der ersten Leitungsumstellung in 2025, sukzessive bis 2032 aufgebaut. Die Grafik zeigt die planerische Inbetriebnahme der Ausbaustufe des Kernnetzes im Jahr 2026.
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Das Wasserstoff-Kernnetz wird, angefangen mit der ersten Leitungsumstellung in 2025, sukzessive bis 2032 aufgebaut. Die Grafik zeigt die planerische Inbetriebnahme der Ausbaustufe des Kernnetzes im Jahr 2025.
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Das Wasserstoff-Kernnetz wird, angefangen mit der ersten Leitungsumstellung in 2025, sukzessive bis 2032 aufgebaut. Die animierte Grafik zeigt die planerische Inbetriebnahme der jährlichen Ausbaustufen des Kernnetzes in den Jahren bis 2032.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben in den vergangenen Wochen mit Hochdruck an der finalen Modellierung des Wasserstoff-Kernnetzes und dessen Optimierung gearbeitet. Die Gesamtlänge des optimierten Kernnetzes beträgt rund 9.700 km. Davon entfallen 710 km auf Leitungen von 17 weiteren potenziellen Wasserstoffnetzbetreibern, die den FNB im Rahmen der Gelegenheit zur Stellungnahme zum ersten Planungsstand bis zum 28.7.2023 zugegangen sind. Das Kernnetz besteht zum überwiegenden Teil aus umgestellten Erdgasleitungen (ca. 60%). Die Investitionskosten belaufen sich auf 19,8 Mrd. €. Die Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten betragen rund 100 GW bzw. 87 GW.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben in den vergangenen Wochen mit Hochdruck an der finalen Modellierung des Wasserstoff-Kernnetzes und dessen Optimierung gearbeitet. Die Gesamtlänge des optimierten Kernnetzes beträgt rund 9.700 km. Davon entfallen 710 km auf Leitungen von 17 weiteren potenziellen Wasserstoffnetzbetreibern, die den FNB im Rahmen der Gelegenheit zur Stellungnahme zum ersten Planungsstand bis zum 28.7.2023 zugegangen sind. Das Kernnetz besteht zum überwiegenden Teil aus umgestellten Erdgasleitungen (ca. 60%). Die Investitionskosten belaufen sich auf 19,8 Mrd. €. Die Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten betragen rund 100 GW bzw. 87 GW.
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Um das Wasserstoffnetz aus der bestehenden Erdgasinfrastruktur zu entwickeln, muss die Planung aus einem Guss sein. Warum das so ist und wie das geht, erklären wir in diesem Video.
Um die Erzeugungsstandorte von H2 mit den Verbrauchsstandorten zu verbinden, braucht Deutschland ein überregionales Wasserstoffnetz mit Verbindungen zu den Nachbarländern. Dabei ist es im Vergleich zum Neubau günstiger, ressourcenschonender und schneller, das Wasserstoffnetz aus dem bestehenden Erdgasnetz zu entwickeln. Wo heute Erdgas fließt, kann morgen Wasserstoff fließen. In unserer neuen Reihe von Erklärfilmen zeigen wir, wie die Umstellung der Gastransportinfrastruktur auf Wasserstoff funktioniert und welche Vorteile sie bringt.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber haben am 12. Juli 2023 den Planungsstand für ein überregionales Wasserstoff-Kernnetz bis zum Jahr 2032 veröffentlicht. Dieser aktuelle Planungsstand entspricht noch nicht dem finalen Entwurf des Wasserstoff-Kernnetzes. Die dargestellten Trassenvarianten werden in den Folgeschritten unter Berücksichtigung eingehender Meldungen im Rahmen der „Gelegenheit zur Stellungnahme“ potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber bewertet und optimiert. Die dargestellten Leitungen haben eine Länge von rund 11.200 km. Die FNB gehen davon aus, dass das Wasserstoff-Kernnetz nach der Optimierung kleiner ausfallen wird.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber haben am 12. Juli 2023 den Planungsstand für ein überregionales Wasserstoff-Kernnetz bis zum Jahr 2032 veröffentlicht. Dieser aktuelle Planungsstand entspricht noch nicht dem finalen Entwurf des Wasserstoff-Kernnetzes. Die dargestellten Trassenvarianten werden in den Folgeschritten unter Berücksichtigung eingehender Meldungen im Rahmen der „Gelegenheit zur Stellungnahme“ potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber bewertet und optimiert. Die dargestellten Leitungen haben eine Länge von rund 11.200 km. Die FNB gehen davon aus, dass das Wasserstoff-Kernnetz nach der Optimierung kleiner ausfallen wird.
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Mit dem am 27.04.2023 veröffentlichten Abschlussbericht kommt das vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und Verband der Chemischen Industrie (VCI) ins Leben gerufene Projekt Chemistry4Climate (C4C) zum Abschluss.
Gemeinsam mit über 80 Stakeholdern aus der Industrie, Politik und Zivilgesellschaft hat sich der FNB Gas an der Suche nach Wegen und Lösungen beteiligt, wie die chemisch-pharmazeutische Industrie in Deutschland klimaneutral werden kann. Im Ergebnis haben die Expert*innen Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu insgesamt sechs Themengebieten und 33 Thesen formuliert.
Der Abschlussbericht ist auf der Homepage von Chemistry4Climate verfügbar.
Am 25. Oktober 2022 fand ein gemeinsames Webinar des FNB Gas mit DVGW, VKU sowie der Initiative „H2vorOrt“ statt. Mehr als 350 interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Behörden, der Energiebranche sowie aus Wirtschaft und Industrie nahmen an der virtuellen Veranstaltung teil. Die große Resonanz zeigt, dass Wasserstoff nicht nur für die Industrie überlebenswichtig ist, sondern Interesse und Bedarf auch in vielen anderen Sektoren in großem Maßstab vorhanden ist.
Die Netzbetreiber stehen in den Startblöcken. Aufgabe der Politik ist es jetzt, Blockaden zu lösen und die Vorschläge in einen konsistenten Regulierungsrahmen zu überführen. Das Webinar endet mit einem gemeinsamen Appell an die Politik: „Die Branche ist bereit. Jetzt brauchen wir politisches Handeln“.
Deutschland muss Tempo machen beim Wasserstoffhochlauf, um die Versorgung zu sichern und Klimaschutz voranzutreiben. Der am 1. September 2022 von den Fernleitungsnetzbetreibern gemäß § 28q EnWG vorgelegte Wasserstoffbericht zeigt auf, wie mit einer Integration der Wasserstoffnetzplanung in die bewährte Gasnetzplanung die notwendige Transportinfrastruktur effizient, zügig und zielgerichtet aufgebaut werden kann.
Im Rahmen der Marktabfrage Wasserstoff Erzeugung und Bedarf (WEB) haben auch zahlreiche Verteilernetzbetreiber Bedarfsmeldungen abgegeben. Daran wird deutlich, dass ebenso frühzeitig wie großflächig ganze Regionen mit einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur erschlossen werden müssen, um die Versorgung einer großen Anzahl von Kunden über die Verteilernetze sicherstellen zu können.
Die im NEP Gas 2022–2032 abgegebenen Meldungen von Verteilernetzbetreibern ergeben für das Jahr 2032 eine Ausspeisemenge in Höhe von 54 TWh. Die in den folgenden Jahren weiter ansteigenden Mengen unterstreichen den signifikanten Bedarf an Wasserstoff im Verteilernetz und die Bestrebungen der Verteilernetzbetreiber, langfristig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ähnlich wie bei der L-/H-Gas-Umstellung ist bei der Umstellung von Netzbereichen von Erdgas auf Wasserstoff eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen den Beteiligten zu beachten.
Eine im Sinne des Netzausbaus effiziente Umstellung eines Bereiches entlang einer Leitung eines Fernleitungsnetzbetreibers ist nur dann zu gewährleisten, wenn alle angeschlossenen Abnehmer (Verteilernetzbetreiber oder an das Fernleitungsnetz angeschlossene Industriekunden) im gleichen Zeitraum auf Wasserstoff umstellen können. Nur so lassen sich volkswirtschaftlich ineffiziente, parallele Wasserstoff- oder Methanneubauleitungen vermeiden, die gegebenenfalls auch nur temporär bis zu einer vollständigen Umstellung aller Abnehmer entlang einer Leitung benötigt würden.
Im Regelprozess erfolgt die Auflösung der o. g. Abhängigkeit durch Bildung von netzbetreiberübergreifenden, bereichsbezogenen Arbeitsgemeinschaften (auch im Rahmen der jeweiligen GTP-Erstellung) sowie durch den Abschluss von multilateralen Umstellungsfahrplänen, in denen alle wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen den Beteiligten gewürdigt werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits bei der L-/H-Gas-Umstellung als sinnvoll erwiesen und ist damit in der Praxis erprobt.
Basis für die Planung der Umstellung von Leitungen auf Wasserstoff durch die Fernleitungsnetzbetreiber sind zunächst die konkreten Bedarfsmeldungen verschiedener Bedarfsträger (Verteilernetzbetreiber oder direkt an das Fernleitungsnetz angeschlossene Industriekunden). Diese Bedarfsmeldungen wurden im NEP Gas 2022–2032 über Memorandum of Understanding (MoU) abgesichert, bevor sie in die Modellierung der Fernleitungsnetzbetreiber im Rahmen des NEP Gas-Prozesses eingegangen sind. Für die Bedarfsmeldungen der Verteilernetzbetreiber führen die Fernleitungsnetzbetreiber im aktuellen NEP Gas-Zyklus zunächst eine sog. Wasserstoffprüfung durch. Perspektivisch wird der Prozess der Wasserstoffprüfung ersetzt, sobald Bedarfsmeldungen mit höherer Verbindlichkeit eingehen bzw. entsprechende MoU zwischen Fernleitungsnetzbetreiber und Bedarfsträger abgeschlossen werden. Eine endgültige Verbindlichkeit erfährt die Umstellung auf Wasserstoff durch den Abschluss eines Umstellungsfahrplanes zwischen Fernleitungsnetzbetreiber und Bedarfsträger.
Im Umstellungsfahrplan wird definiert, über welche Punkte eine Versorgung mit Wasserstoff zu einem definierten Stichtag gewährleistet werden kann. Die technische Vorlauffrist bei der Umstellung auf Wasserstoff ist deutlich länger als bei der Umstellung von L- auf H-Gas. Insofern ist davon auszugehen, dass auch Umstellungsfahrpläne zwischen Fernleitungsnetzbetreiber und Bedarfsträger mit einem deutlich längeren zeitlichen Vorlauf geschlossen werden müssten als im Vergleich zur L-/H-Gas-Umstellung üblich (dort spätestens 2 Jahre und 8 Monate gemäß Kooperationsvereinbarung Gas). Insofern ist auch der gesamte Prozess beginnend mit den ersten Bedarfsmeldungen und darauf aufbauend die Vereinbarung von MoU deutlich früher zu starten.
Die Bundesregierung arbeitet daran, dass ab 2024 möglichst jede neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird (bilanziell oder physisch) [BMWK 2022]. Dazu zählen alle erneuerbaren Energien, also auch grüne und klimaneutrale gasförmige Energieträger wie Biomethan oder grüner Wasserstoff. Damit aber alle Dekarbonisierungsoptionen voll ausgeschöpft werden können, ist ein technologieoffener Ansatz notwendig, der alle klimaneutralen Gase wie z. B. blauen Wasserstoff berücksichtigt.
Eine Marktraumumstellung auf Wasserstoff ist erst dann durchführbar, wenn möglichst viele Gasgeräte verbaut worden sind, die sowohl mit Erdgas und Biomethan als auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Ab spätestens 2025 werden von den im Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) organisierten Herstellern Seriengeräte auf den Markt kommen, die zunächst auf Methan oder Methan-Wasserstoff-Gemische eingestellt und mittels eines Umbaukits mit wenig Aufwand durch einen Installateur zu einem Wasserstoffgerät konvertiert werden können. Durch den Einbau dieser wasserstofftauglichen Geräte schafft der Kunde die Voraussetzungen für die klimaneutrale Wärmeversorgung, sodass er damit zunächst über den bilanziellen Bezug und später über den physischen Bezug von Wasserstoff die 65 % Erneuerbare Energien-Vorgabe erfüllen kann.
Jedes Verteilernetz in Deutschland hat seine eigenen regionalen Gegebenheiten. Damit Klimaneutralität vor Ort erreicht werden kann, müssen diese Spezifika stets berücksichtigt werden. Nach der Analyse und dem Planungsprozess in einer Initialphase wird deshalb in der Ausbauphase damit begonnen, die Verteilernetze zu ertüchtigen bzw. auf andere grüne und klimaneutrale Gase umzustellen, um spätestens 2045 den Zielzustand zu erreichen. Neben der technischen Machbarkeit und der Verfügbarkeit grüner und klimaneutraler Gase ist es von zentraler Bedeutung, dass die Verteilernetzbetreiber zeitnah in den kontinuierlichen Dialog mit Anwendern, Erzeugern, Politik und weiteren Stakeholdern wie Installateuren, Heizungsherstellern etc. treten und diesen stetig und dauerhaft führen.
Daher sieht der Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) vor, in Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft und anderen lokalen Akteuren Dekarbonisierungslösungen zu erarbeiten, die effektiv und zielgerichtet auf eine breite Akzeptanz stoßen. Diese regionalspezifischen Lösungen und Umstellpfade müssen durch geeignete, bundesweit geltende Gesetze und Regelungen ermöglicht und flankiert werden.
Eine Übersicht des Wasserstoffnetzplanungskonzepts im Zusammenhang einer gesamtheitlichen Energiesystembetrachtung ist in der Abbildung dargestellt. Das vorgelegte Konzept zur zukünftigen Wasserstoffnetzplanung wird in den bewährten Netzentwicklungsplanungsprozess Gas integriert. Gleichzeitig werden durch die gesamtheitliche Betrachtung des Energiesystems auch neue Elemente vorgeschlagen, um mit der Gasnetzplanung für Wasserstoff und Methan künftig einen stärkeren Beitrag zur Erreichung der Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes leisten zu können.
Basierend auf den Modellierungsergebnissen der Wasserstoffvariante 2032 im NEP Gas 2022–2032 führen die Fernleitungsnetzbetreiber für das Jahr 2032 eine Wasserstoffprüfung für die gemeldeten Bedarfe der Verteilernetzbetreiber durch.
Ziel der Wasserstoffprüfung ist es, Netzkopplungspunkte (NKP) bzw. Ausspeisezonen der Verteilernetzbetreiber zu identifizieren, die ohne weitere Netzausbaumaßnahmen von Seiten der Fernleitungsnetzbetreiber auf Basis der Ergebnisse der Wasserstoffvariante für das Jahr 2032 mit einer Wasserstoffinfrastruktur erreicht werden können. Weiterhin wird geprüft, ob für die identifizierten NKP grundsätzlich eine gleichzeitige Versorgung mit Methan in Frage käme, sodass eine Beimischung auf Verteilernetzebene möglich ist. Falls die Möglichkeit besteht, erste Bereiche bzw. einzelne NKP der Verteilernetzbetreiber auf 100% Wasserstoff umzustellen, könnten, analog zu dem Planungsprozess der L-H-Gas-Marktraumumstellung, erste potenzielle „Wasserstoffumstellungsbereiche“ bestimmt werden.
Dementsprechend ermitteln die Fernleitungsnetzbetreiber anhand der eingegangenen Meldungen der Verteilernetzbetreiber und der Modellierungsergebnisse der Wasserstoffvariante 2032 erste Potenziale für eine mögliche initiale Nutzung von Wasserstoff im Verteilernetz. Die Fernleitungsnetzbetreiber stehen hierzu bereits im engen Austausch mit den Verteilernetzbetreibern, um erste gemeinsame Konzepte zu entwickeln. Das geplante Vorgehen zur Wasserstoffprüfung ist in der Abbildung dargestellt.
Das im Zwischenstand zum NEP Gas 2022-2032 dargestellte Wasserstoffnetz 2032 zeigt das Ergebnis der Modellierung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes für das Jahr 2032 auf Basis der MoU-Bedarfe, den Ergebnissen des Netzentwicklungsplans Gas 2020–2030 und den Leitungsmeldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und anderer potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber sowie an vorhandenen parallelen Leitungssystemen im Fernleitungsnetz. Daraus ergibt sich bis zum Jahr 2032 ein Wasserstoffnetz mit einer Leitungslänge von 7.600-8.500 km.
Das im Zwischenstand zum NEP Gas 2022-2032 dargestellte Wasserstoffnetz 2027 zeigt das Ergebnis der Modellierung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes für das Jahr 2027 auf Basis der MoU-Bedarfe, den Ergebnissen des Netzentwicklungsplans Gas 2020–2030 und den Leitungsmeldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und anderer potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber sowie an vorhandenen parallelen Leitungssystemen im Fernleitungsnetz. Daraus ergibt sich bis zum Jahr 2027 ein Wasserstoffnetz mit einer Leitungslänge von 2.900-3.000 km.
Ob klein oder im industriellen Maßstab, Forschungscharakter oder praxisreif, eng fokussiert oder wertschöpfungsstufenübergreifend: Die aufgeführte Auswahl von über 30 Projekten auf Verteilernetzebene gibt einen Eindruck der aktuellen, vielfältigen und über ganz Deutschland verteilten Dekarbonisierungsaktivitäten der Verteilernetzbetreiber. Diese unterstreichen die Relevanz des Verteilernetzes für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Die Abbildung stellt aktuelle Wasserstoffprojekte mit Bezug zum Verteilernetz dar.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 28. Mai 2021 eine Liste von 62 Großvorhaben veröffentlicht, die für eine mögliche Förderung im Rahmen des Programms IPCEI-Wasserstoff in Frage kommen. Mit der Fördersumme von 8 Mrd. Euro sollen so Investitionen in Höhe von insgesamt 33 Mrd. Euro ausgelöst werden [BMWi 2021].
Neben Projekten zur Wasserstofferzeugung und zahlreichen Konzepten für dessen Nutzung, sind auch mehrere Infrastrukturprojekte Teil dieses Programms.
Mit der Realisierung dieser IPCEI-Infrastrukturprojekte entsteht ein erstes überregionales Wasserstoffnetz von der niederländischen Grenze über Hamburg und Salzgitter, die Industrieregion Halle/Leipzig und über Berlin bis nach Rostock. Daneben wurden auch grenzüberschreitende regionale Projekte, insbesondere in Nordrhein-Westfalen und im Saarland, für das IPCEI-Wasserstoffprogramm ausgewählt.
Aktuell werden die spezifizierten Antragsunterlagen durch die Behörden geprüft. Mit einer finalen Entscheidung über das Förderprogramm und folgende Investitionsentscheidungen wird nach aktuellem Kenntnisstand bis Ende 2022 gerechnet.
Das im Zwischenstand zum NEP Gas 2022-2032 dargestellte Wasserstoffnetz 2032 zeigt das Ergebnis der Modellierung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes für das Jahr 2032 auf Basis der MoU-Bedarfe, den Ergebnissen des Netzentwicklungsplans Gas 2020–2030 und den Leitungsmeldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und anderer potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber sowie an vorhandenen parallelen Leitungssystemen im Fernleitungsnetz. Daraus ergibt sich bis zum Jahr 2032 ein Wasserstoffnetz mit einer Leitungslänge von 7.600-8.500 km.
Der Erdgaskunde von heute ist der Wasserstoffkunde von morgen.
Angesichts des Klimawandels ist nur eines gewiss: Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um den globalen Temperaturanstieg zu begrenzen. Fossile Energieträger haben daher keine langfristige Zukunft. Spätestens mit der für das Jahr 2045 angestrebten Klimaneutralität kann Erdgas ohne Abspaltung von CO2 keine Rolle mehr spielen.
Dennoch ist die Weiternutzung und -entwicklung der Gasinfrastruktur keine Festlegung auf die Weiternutzung fossiler Energien. Im Gegenteil: Sie ist Voraussetzung für einen effizienten und damit sozialverträglichen Klimaschutz und wird im zukünftigen Energiesystem Garant für eine sichere Energieversorgung bleiben.
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) zeigen mit dem Wasserstoffnetz für ein klimaneutrales Deutschland (kurz: H2-Netz 2050), dass sie ein solches Netz zu moderaten Investitionskosten volkswirtschaftlich effizient und verlässlich errichten können. Das H2-Netz 2050 haben die FNB aus dem im Januar 2020 veröffentlichten „Visionären Wasserstoffnetz“ weiterentwickelt. In dieses erste Zukunftsbild waren viele Überlegungen eingeflossen, jedoch ohne Netzsimulation für den zukünftigen Wasserstoff-Transportbedarf. Dem jetzt vorgelegten H2-Netz 2050 dagegen liegt eine detaillierte Netzplanung zu Grunde. Das H2-Netz 2050 ist etwa 13.300 km lang, von denen rund 11.000 Leitungskilometer auf umgestellten Gasleitungen basieren. Die Investitionskosten bis zum Jahr 2050 belaufen sich auf etwa 18 Mrd. Euro.
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) zeigen mit dem Wasserstoffnetz 2030 (kurz: H2-Netz 2030) Lösungen auf, wie zeitnah Transportbedarfe bei einer dynamischen Entwicklung des Wasserstoffmarktes überregional erfüllt werden können. Das H2-Netz 2030 ist etwa 5.100 km lang, von denen rund 3.700 Leitungskilometer auf umgestellten Gasleitungen basieren. Die Investitionskosten bis zum Jahr 2030 belaufen sich auf etwa 6 Mrd. Euro.
Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben Anfang 2020 erstmalig eine Vision für eine erste deutschlandweite Wasserstoffinfrastruktur in Form einer Netzkarte vorgestellt. Hierin sind Leitungen mit einer Gesamtlänge von etwa 5.900 km aufgeführt. Dieses visionäre Leitungssystem basiert zu über 90 Prozent auf dem bereits bestehenden Erdgasnetz und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Ein Großteil der zukünftigen Verbrauchsschwerpunkte von Wasserstoff in den Sektoren Industrie, Mobilität und Wärme sowie zahlreiche Untertagespeicher können über das Leitungssystem mit den Aufkommensschwerpunkten verbunden werden.