Ergebnis der Messinitiative: 0,2% der Leckagen verursachen 80% der gemessenen Emissionen
Das bedeutet, Emissionen können schnell signifikant gesenkt werden.
Das bedeutet, Emissionen können schnell signifikant gesenkt werden.
Eckdaten der Messinitiative
Rückverdichtung vs. Gasfreisetzung am Beispiel OGE
Im Pilotprojekt kommen qualitative Detektionsverfahren und quantitative Messverfahren zum Einsatz.
Mehr als nur eine Kamera: Drohnenflug liefert zusätzliche Sicherheit
Die Erfassung diffuser Methanemissionen ist ein wichtiger Baustein der Emissionsreduktion.
Methanemissionen der deutschen Gasindustrie in CO2-Äquivalenten (2021)
Aufteilung deutscher Methanemissionen nach Quellen (2022)
Entwicklung meldepflichtiger Ereignisse pro km und Jahr an allen Gasleitungen in Deutschland (1981-2021)
Mit dem am 27.04.2023 veröffentlichten Abschlussbericht kommt das vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und Verband der Chemischen Industrie (VCI) ins Leben gerufene Projekt Chemistry4Climate (C4C) zum Abschluss.
Gemeinsam mit über 80 Stakeholdern aus der Industrie, Politik und Zivilgesellschaft hat sich der FNB Gas an der Suche nach Wegen und Lösungen beteiligt, wie die chemisch-pharmazeutische Industrie in Deutschland klimaneutral werden kann. Im Ergebnis haben die Expert*innen Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu insgesamt sechs Themengebieten und 33 Thesen formuliert.
Der Abschlussbericht ist auf der Homepage von Chemistry4Climate verfügbar.
Am 25. Oktober 2022 fand ein gemeinsames Webinar des FNB Gas mit DVGW, VKU sowie der Initiative „H2vorOrt“ statt. Mehr als 350 interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Behörden, der Energiebranche sowie aus Wirtschaft und Industrie nahmen an der virtuellen Veranstaltung teil. Die große Resonanz zeigt, dass Wasserstoff nicht nur für die Industrie überlebenswichtig ist, sondern Interesse und Bedarf auch in vielen anderen Sektoren in großem Maßstab vorhanden ist.
Die Netzbetreiber stehen in den Startblöcken. Aufgabe der Politik ist es jetzt, Blockaden zu lösen und die Vorschläge in einen konsistenten Regulierungsrahmen zu überführen. Das Webinar endet mit einem gemeinsamen Appell an die Politik: „Die Branche ist bereit. Jetzt brauchen wir politisches Handeln“.
Deutschland muss Tempo machen beim Wasserstoffhochlauf, um die Versorgung zu sichern und Klimaschutz voranzutreiben. Der am 1. September 2022 von den Fernleitungsnetzbetreibern gemäß § 28q EnWG vorgelegte Wasserstoffbericht zeigt auf, wie mit einer Integration der Wasserstoffnetzplanung in die bewährte Gasnetzplanung die notwendige Transportinfrastruktur effizient, zügig und zielgerichtet aufgebaut werden kann.
Im Rahmen der Marktabfrage Wasserstoff Erzeugung und Bedarf (WEB) haben auch zahlreiche Verteilernetzbetreiber Bedarfsmeldungen abgegeben. Daran wird deutlich, dass ebenso frühzeitig wie großflächig ganze Regionen mit einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur erschlossen werden müssen, um die Versorgung einer großen Anzahl von Kunden über die Verteilernetze sicherstellen zu können.
Die im NEP Gas 2022–2032 abgegebenen Meldungen von Verteilernetzbetreibern ergeben für das Jahr 2032 eine Ausspeisemenge in Höhe von 54 TWh. Die in den folgenden Jahren weiter ansteigenden Mengen unterstreichen den signifikanten Bedarf an Wasserstoff im Verteilernetz und die Bestrebungen der Verteilernetzbetreiber, langfristig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ähnlich wie bei der L-/H-Gas-Umstellung ist bei der Umstellung von Netzbereichen von Erdgas auf Wasserstoff eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen den Beteiligten zu beachten.
Eine im Sinne des Netzausbaus effiziente Umstellung eines Bereiches entlang einer Leitung eines Fernleitungsnetzbetreibers ist nur dann zu gewährleisten, wenn alle angeschlossenen Abnehmer (Verteilernetzbetreiber oder an das Fernleitungsnetz angeschlossene Industriekunden) im gleichen Zeitraum auf Wasserstoff umstellen können. Nur so lassen sich volkswirtschaftlich ineffiziente, parallele Wasserstoff- oder Methanneubauleitungen vermeiden, die gegebenenfalls auch nur temporär bis zu einer vollständigen Umstellung aller Abnehmer entlang einer Leitung benötigt würden.
Im Regelprozess erfolgt die Auflösung der o. g. Abhängigkeit durch Bildung von netzbetreiberübergreifenden, bereichsbezogenen Arbeitsgemeinschaften (auch im Rahmen der jeweiligen GTP-Erstellung) sowie durch den Abschluss von multilateralen Umstellungsfahrplänen, in denen alle wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen den Beteiligten gewürdigt werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits bei der L-/H-Gas-Umstellung als sinnvoll erwiesen und ist damit in der Praxis erprobt.
Basis für die Planung der Umstellung von Leitungen auf Wasserstoff durch die Fernleitungsnetzbetreiber sind zunächst die konkreten Bedarfsmeldungen verschiedener Bedarfsträger (Verteilernetzbetreiber oder direkt an das Fernleitungsnetz angeschlossene Industriekunden). Diese Bedarfsmeldungen wurden im NEP Gas 2022–2032 über Memorandum of Understanding (MoU) abgesichert, bevor sie in die Modellierung der Fernleitungsnetzbetreiber im Rahmen des NEP Gas-Prozesses eingegangen sind. Für die Bedarfsmeldungen der Verteilernetzbetreiber führen die Fernleitungsnetzbetreiber im aktuellen NEP Gas-Zyklus zunächst eine sog. Wasserstoffprüfung durch. Perspektivisch wird der Prozess der Wasserstoffprüfung ersetzt, sobald Bedarfsmeldungen mit höherer Verbindlichkeit eingehen bzw. entsprechende MoU zwischen Fernleitungsnetzbetreiber und Bedarfsträger abgeschlossen werden. Eine endgültige Verbindlichkeit erfährt die Umstellung auf Wasserstoff durch den Abschluss eines Umstellungsfahrplanes zwischen Fernleitungsnetzbetreiber und Bedarfsträger.
Im Umstellungsfahrplan wird definiert, über welche Punkte eine Versorgung mit Wasserstoff zu einem definierten Stichtag gewährleistet werden kann. Die technische Vorlauffrist bei der Umstellung auf Wasserstoff ist deutlich länger als bei der Umstellung von L- auf H-Gas. Insofern ist davon auszugehen, dass auch Umstellungsfahrpläne zwischen Fernleitungsnetzbetreiber und Bedarfsträger mit einem deutlich längeren zeitlichen Vorlauf geschlossen werden müssten als im Vergleich zur L-/H-Gas-Umstellung üblich (dort spätestens 2 Jahre und 8 Monate gemäß Kooperationsvereinbarung Gas). Insofern ist auch der gesamte Prozess beginnend mit den ersten Bedarfsmeldungen und darauf aufbauend die Vereinbarung von MoU deutlich früher zu starten.
Die Bundesregierung arbeitet daran, dass ab 2024 möglichst jede neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird (bilanziell oder physisch) [BMWK 2022]. Dazu zählen alle erneuerbaren Energien, also auch grüne und klimaneutrale gasförmige Energieträger wie Biomethan oder grüner Wasserstoff. Damit aber alle Dekarbonisierungsoptionen voll ausgeschöpft werden können, ist ein technologieoffener Ansatz notwendig, der alle klimaneutralen Gase wie z. B. blauen Wasserstoff berücksichtigt.
Eine Marktraumumstellung auf Wasserstoff ist erst dann durchführbar, wenn möglichst viele Gasgeräte verbaut worden sind, die sowohl mit Erdgas und Biomethan als auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Ab spätestens 2025 werden von den im Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) organisierten Herstellern Seriengeräte auf den Markt kommen, die zunächst auf Methan oder Methan-Wasserstoff-Gemische eingestellt und mittels eines Umbaukits mit wenig Aufwand durch einen Installateur zu einem Wasserstoffgerät konvertiert werden können. Durch den Einbau dieser wasserstofftauglichen Geräte schafft der Kunde die Voraussetzungen für die klimaneutrale Wärmeversorgung, sodass er damit zunächst über den bilanziellen Bezug und später über den physischen Bezug von Wasserstoff die 65 % Erneuerbare Energien-Vorgabe erfüllen kann.
Jedes Verteilernetz in Deutschland hat seine eigenen regionalen Gegebenheiten. Damit Klimaneutralität vor Ort erreicht werden kann, müssen diese Spezifika stets berücksichtigt werden. Nach der Analyse und dem Planungsprozess in einer Initialphase wird deshalb in der Ausbauphase damit begonnen, die Verteilernetze zu ertüchtigen bzw. auf andere grüne und klimaneutrale Gase umzustellen, um spätestens 2045 den Zielzustand zu erreichen. Neben der technischen Machbarkeit und der Verfügbarkeit grüner und klimaneutraler Gase ist es von zentraler Bedeutung, dass die Verteilernetzbetreiber zeitnah in den kontinuierlichen Dialog mit Anwendern, Erzeugern, Politik und weiteren Stakeholdern wie Installateuren, Heizungsherstellern etc. treten und diesen stetig und dauerhaft führen.
Daher sieht der Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) vor, in Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft und anderen lokalen Akteuren Dekarbonisierungslösungen zu erarbeiten, die effektiv und zielgerichtet auf eine breite Akzeptanz stoßen. Diese regionalspezifischen Lösungen und Umstellpfade müssen durch geeignete, bundesweit geltende Gesetze und Regelungen ermöglicht und flankiert werden.
Eine Übersicht des Wasserstoffnetzplanungskonzepts im Zusammenhang einer gesamtheitlichen Energiesystembetrachtung ist in der Abbildung dargestellt. Das vorgelegte Konzept zur zukünftigen Wasserstoffnetzplanung wird in den bewährten Netzentwicklungsplanungsprozess Gas integriert. Gleichzeitig werden durch die gesamtheitliche Betrachtung des Energiesystems auch neue Elemente vorgeschlagen, um mit der Gasnetzplanung für Wasserstoff und Methan künftig einen stärkeren Beitrag zur Erreichung der Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes leisten zu können.
Basierend auf den Modellierungsergebnissen der Wasserstoffvariante 2032 im NEP Gas 2022–2032 führen die Fernleitungsnetzbetreiber für das Jahr 2032 eine Wasserstoffprüfung für die gemeldeten Bedarfe der Verteilernetzbetreiber durch.
Ziel der Wasserstoffprüfung ist es, Netzkopplungspunkte (NKP) bzw. Ausspeisezonen der Verteilernetzbetreiber zu identifizieren, die ohne weitere Netzausbaumaßnahmen von Seiten der Fernleitungsnetzbetreiber auf Basis der Ergebnisse der Wasserstoffvariante für das Jahr 2032 mit einer Wasserstoffinfrastruktur erreicht werden können. Weiterhin wird geprüft, ob für die identifizierten NKP grundsätzlich eine gleichzeitige Versorgung mit Methan in Frage käme, sodass eine Beimischung auf Verteilernetzebene möglich ist. Falls die Möglichkeit besteht, erste Bereiche bzw. einzelne NKP der Verteilernetzbetreiber auf 100% Wasserstoff umzustellen, könnten, analog zu dem Planungsprozess der L-H-Gas-Marktraumumstellung, erste potenzielle „Wasserstoffumstellungsbereiche“ bestimmt werden.
Dementsprechend ermitteln die Fernleitungsnetzbetreiber anhand der eingegangenen Meldungen der Verteilernetzbetreiber und der Modellierungsergebnisse der Wasserstoffvariante 2032 erste Potenziale für eine mögliche initiale Nutzung von Wasserstoff im Verteilernetz. Die Fernleitungsnetzbetreiber stehen hierzu bereits im engen Austausch mit den Verteilernetzbetreibern, um erste gemeinsame Konzepte zu entwickeln. Das geplante Vorgehen zur Wasserstoffprüfung ist in der Abbildung dargestellt.
Das im Zwischenstand zum NEP Gas 2022-2032 dargestellte Wasserstoffnetz 2032 zeigt das Ergebnis der Modellierung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes für das Jahr 2032 auf Basis der MoU-Bedarfe, den Ergebnissen des Netzentwicklungsplans Gas 2020–2030 und den Leitungsmeldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und anderer potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber sowie an vorhandenen parallelen Leitungssystemen im Fernleitungsnetz. Daraus ergibt sich bis zum Jahr 2032 ein Wasserstoffnetz mit einer Leitungslänge von 7.600-8.500 km.
Das im Zwischenstand zum NEP Gas 2022-2032 dargestellte Wasserstoffnetz 2027 zeigt das Ergebnis der Modellierung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes für das Jahr 2027 auf Basis der MoU-Bedarfe, den Ergebnissen des Netzentwicklungsplans Gas 2020–2030 und den Leitungsmeldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und anderer potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber sowie an vorhandenen parallelen Leitungssystemen im Fernleitungsnetz. Daraus ergibt sich bis zum Jahr 2027 ein Wasserstoffnetz mit einer Leitungslänge von 2.900-3.000 km.
Ob klein oder im industriellen Maßstab, Forschungscharakter oder praxisreif, eng fokussiert oder wertschöpfungsstufenübergreifend: Die aufgeführte Auswahl von über 30 Projekten auf Verteilernetzebene gibt einen Eindruck der aktuellen, vielfältigen und über ganz Deutschland verteilten Dekarbonisierungsaktivitäten der Verteilernetzbetreiber. Diese unterstreichen die Relevanz des Verteilernetzes für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Die Abbildung stellt aktuelle Wasserstoffprojekte mit Bezug zum Verteilernetz dar.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 28. Mai 2021 eine Liste von 62 Großvorhaben veröffentlicht, die für eine mögliche Förderung im Rahmen des Programms IPCEI-Wasserstoff in Frage kommen. Mit der Fördersumme von 8 Mrd. Euro sollen so Investitionen in Höhe von insgesamt 33 Mrd. Euro ausgelöst werden [BMWi 2021].
Neben Projekten zur Wasserstofferzeugung und zahlreichen Konzepten für dessen Nutzung, sind auch mehrere Infrastrukturprojekte Teil dieses Programms.
Mit der Realisierung dieser IPCEI-Infrastrukturprojekte entsteht ein erstes überregionales Wasserstoffnetz von der niederländischen Grenze über Hamburg und Salzgitter, die Industrieregion Halle/Leipzig und über Berlin bis nach Rostock. Daneben wurden auch grenzüberschreitende regionale Projekte, insbesondere in Nordrhein-Westfalen und im Saarland, für das IPCEI-Wasserstoffprogramm ausgewählt.
Aktuell werden die spezifizierten Antragsunterlagen durch die Behörden geprüft. Mit einer finalen Entscheidung über das Förderprogramm und folgende Investitionsentscheidungen wird nach aktuellem Kenntnisstand bis Ende 2022 gerechnet.
Das im Zwischenstand zum NEP Gas 2022-2032 dargestellte Wasserstoffnetz 2032 zeigt das Ergebnis der Modellierung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes für das Jahr 2032 auf Basis der MoU-Bedarfe, den Ergebnissen des Netzentwicklungsplans Gas 2020–2030 und den Leitungsmeldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und anderer potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber sowie an vorhandenen parallelen Leitungssystemen im Fernleitungsnetz. Daraus ergibt sich bis zum Jahr 2032 ein Wasserstoffnetz mit einer Leitungslänge von 7.600-8.500 km.
Die Gasinfrastruktur ermöglicht eine sichere Versorgung auch bei niedrigsten Temperaturen. Der Vergleich von Wärmetechnologien muss berücksichtigen, dass der Wärmebedarf in Deutschland jahreszeitlich bedingt sehr
schwankt. Die Erzeugungs-, Speicher- und Netzinfrastruktur muss nicht nur die erforderliche maximale Wärmeleistung im saisonalen Verlauf erbringen, sondern auch in Extremwintern. Wasserstoff kann Spitzenlasten im Wärmebereich auffangen, die das Stromsystem bei einer umfassenden Elektrifizierung massiv herausfordern würden.
Gasnetze transportieren heute mehr als die doppelte Energiemenge der Stromnetze und sind auf hohe Spitzenlastbedarfe ausgelegt. Eine Verknüpfung von Strom- und Gas durch Power-to-Gas-Anlagen steigert die Gesamteffizienz erheblich.
Der Erdgaskunde von heute ist der Wasserstoffkunde von morgen.
Angesichts des Klimawandels ist nur eines gewiss: Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um den globalen Temperaturanstieg zu begrenzen. Fossile Energieträger haben daher keine langfristige Zukunft. Spätestens mit der für das Jahr 2045 angestrebten Klimaneutralität kann Erdgas ohne Abspaltung von CO2 keine Rolle mehr spielen.
Dennoch ist die Weiternutzung und -entwicklung der Gasinfrastruktur keine Festlegung auf die Weiternutzung fossiler Energien. Im Gegenteil: Sie ist Voraussetzung für einen effizienten und damit sozialverträglichen Klimaschutz und wird im zukünftigen Energiesystem Garant für eine sichere Energieversorgung bleiben.
Mit Blick auf die Energiespeicherung bietet das Gasnetz wichtige Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende. Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen muss zwingend zwischengespeichert werden können, damit Deutschlands Potentiale zur erneuerbaren Stromerzeugung ausgeschöpft werden können. Auf der Stromseite sind langfristig absehbar keine signifikanten Langzeitspeicherpotentiale zu erwarten. Mit Hilfe der Gasinfrastruktur hingegen kann allein in den deutschen Gasspeichern die Energie für einen signifikanten Teil des deutschen Jahresstrombedarfs langfristig gespeichert und bei Bedarf wieder flexibel und an jedem Ort bereitgestellt werden. Dadurch können das Abregeln von Produktionsanlagen und unnötige Stillstandkosten vermieden werden und es werden Flexibilitäten für das Stromnetz geschaffen.
Anteile und Mengen der betrachteten Gase zur Erfüllung der Grüngasquote
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) engagieren sich international. Sie unterstützen die Klimaziele sowie die Strategie der EU zur Reduzierung von Methanemissionen.
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) streben eine Reduzierung ihrer Methanemissionen bis 2025 um 50 Prozent im Vergleich zu 2015 an.
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) verfolgen ihre Strategie mit dem gemeinsamen Minderungsziel und weiteren Minderungsmaßnahmen konsequent weiter.
Projektumfang
Um den Veränderungen des Marktes zu begegnen, hat die Ontras eine mobile Verdichterstation entwerfen lassen. Diese besteht aus zwei Trailern, um genug Platz für alle erforderlichen Montage-, Wartungs-, Kabel-, Flucht- und Rettungswege zu bieten. Außerdem ist sie für alle Einsatzfälle im Ontras-Gasnetz ausgestattet.
Die mobile Verdichteranlage erreicht bei allen unterschiedlichen und spezifizierten Druckverhältnissen eine Gasfördermenge von mindestens 800 Nm³/h. Die Station ist, bei einer Länge von 9 Metern und 40 t Maximalgewicht, regulär für den Straßenverkehr zugelassen.
Neben der Bereitstellung von Wärme, spielen Erdgas und seine grünen Substitute auch im Sektor Verkehr eine zunehmend größere Rolle. Über das bestehende Netz gelangt das Gas direkt zu den Tankstellen und steht dort auch dem Autoverkehr zur Verfügung. Dort lässt sich CNG (Compressed Natural Gas bzw. komprimiertes natürliches Gas) wie die herkömmlichen Rohstoffe Diesel oder Benzin einfach tanken.
Grüner Wasserstoff ist ein erneuerbares Gas und wird mittels Elektrolyse in so genannten Power-to-Gas-Anlagen hergestellt. Dazu wird Wasser mit elektrischer Energie in Wasserstoff und Sauerstoff gespalten. Stammt die elektrische Energie weit überwiegend aus erneuerbaren Energien, wird der Wasserstoff als grün bezeichnet.