LNG-Gesetz

Stellungnahme des FNB Gas zum Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases

Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen ausdrücklich die Bemühungen des Gesetzgebers, schnellstmöglich die Einbindung von verflüssigtem Erdgas (LNG) in das bestehende Gasversorgungsnetz in Deutschland zu ermöglichen.

Eine Beschleunigung der Verfahren zur Errichtung und Inbetriebnahme der LNG-Terminals wird ausschlaggebend dafür sein, dass LNG zeitnah einen zentralen Beitrag zur Reduzierung der Abhängigkeiten von russischem Erdgas leisten und damit die Gasversorgung in Deutschland sichern kann.

Die FNB weisen darauf hin, dass nicht nur die Errichtung der LNG-Terminals sowie der direkten Anbindungsleitung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen darf. Um eine effektive Einbindung in das bestehende Gasversorgungsnetz zu ermöglichen, müssen vielmehr auch Leitungen, zugehörige Anlagen, Erweiterungen von Verdichterstationen sowie von Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRM), die unmittelbar der Fortleitung der eingespeisten LNG-Mengen im deutschen Gasversorgungsnetz dienen, in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Andernfalls können die LNG-Mengen nicht in ganz Deutschland verfügbar gemacht werden und der beschleunigte Ausbau erreicht nicht sein Ziel der Sicherung der Versorgungssicherheit.

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FNB Gas Stellungnahme LNG-Gesetz
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