Regulierung von Wasserstoffnetzen
Positionspapier des FNB Gas zum Gesetzesentwurf zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
Die Bundesregierung hat am 10. Februar 2021 einen Gesetzesentwurf zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) begrüßen sehr, dass die Dringlichkeit zur Schaffung eines Regulierungsrahmens für Wasserstoffnetze erkannt wurde und erste rechtliche Grundlagen für reine Wasserstoffnetze gelegt werden.
Positiv im Gesetzesentwurf hervorzuheben ist die Aufnahme von Wasserstoff in die Zielbestimmung des EnWG (§ 1). Jedoch verstehen die FNB Wasserstoff nicht als eigenständigen Energieträger neben Elektrizität und Gas sondern als Ausprägung der gasförmigen Energieträger. Zu begrüßen ist auch die technologieoffene Definition von Wasserstoff. Zudem wurde die Anwendung des DVGW-Regelwerkes auf Wasserstoff erweitert und es wurden genehmigungsrechtliche Grundlagen für die Umstellung bestehender Erdgasleitungen auf Wasserstoff sowie für den Neubau von Wasserstoffleitungen geschaffen. Damit werden erste wichtige Voraussetzungen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur auf den Weg gebracht.
Unter dem Strich greift der Gesetzesentwurf zu kurz. Wir brauchen einen Regulierungsrahmen, der eine langfristige Perspektive für die Dekarbonisierung bietet und die Kopplung der Sektoren sowie den Zugang aller Netznutzergruppen einschließlich des Wärmemarktes zu Wasserstoff ermöglicht. Der Ansatz der Übergangsregulierung ignoriert die selbst gesteckten ambitionierten klimapolitischen, aber auch industriepolitischen Ziele. Der Gesetzesentwurf ist allenfalls ein Startschuss für eine kurze Zeit des Übergangs. Im parlamentarischen Verfahren sind weitere Verbesserungen möglich und nötig. Das zentrale Thema der Finanzierung muss noch in dieser Legislaturperiode gelöst und es muss ein Rahmen geschaffen werden, der rechtssichere und auskömmliche Bedingungen für Investitionen in die Infrastruktur bietet, die über Jahrzehnte genutzt werden. Die Ausgestaltung der angekündigten Verordnungen wird ausschlaggebend dafür sein, ob in der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts überhaupt Wasserstoffinfrastrukturmaßnahmen in Angriff genommen werden können.
Für die Zeit nach dem Übergang ist, unter Berücksichtigung des dann existierenden EU-rechtlichen Rahmens, ein Regulierungssystem vorzusehen, das die Finanzierung und die Netzplanung als Einheit von Wasserstoffnetz und Gasnetz in enger Abstimmung mit dem Stromnetz betrachtet. Nur dann kann in Deutschland ein leistungsfähiges und versorgungssicheres überregionales Wasserstoffnetz entstehen, das sich volkswirtschaftlich effizient zum überwiegenden Teil aus dem bestehenden Erdgasnetz heraus entwickelt.