Tenorziffer 10b) der Festlegung REGENT 2021

Bericht zur Bewertung des Mengenrisikos

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) sind seit mehreren Jahren mit der Umsetzung des NC TAR (EU-Verordnung Nr. 2017/460 vom 16.03.2017) in das deutsche Regulierungsregime befasst, welcher eine Harmonisierung der Fernleitungsentgeltstrukturen zum Ziel hat. Die BNetzA hat im Jahr 2019 die Festlegung REGENT beschlossen, welche die Berechnung des Referenzpreises an-hand distanzunabhängiger Briefmarken durch die FNB vorschreibt. Zur Bewertung des Mengen-risikos nach Art. 7 S. 2 lit. d der Verordnung (EU) 2017/460 soll dieser Bericht beitragen.

Laut Tenorziffer 10b) der im Jahr 2020 beschlossenen Festlegung REGENT 2021 haben die Fern-leitungsnetzbetreiber einen gemeinsamen Bericht zu veröffentlichen, der die jährliche Entwick-lung von Kapazitäten und Erlösen aus Fernleitungsdienstleistungen im Vergleich zum Vorjahres-zeitraum beschreibt. Dabei ist darzulegen, inwiefern die Entwicklung auf wesentlichen Änderun-gen der technischen Kapazität, dem Buchungsverhalten von Netznutzern oder sonstigen Gründen beruht. Die etwaige Substitution des Gastransports über andere Ein- und Ausspeisesysteme ist aufzuzeigen. Darüber hinaus soll der Bericht die entgangenen Erlöse aufgrund der Entgeltbefrei-ung für Biogas und Power-to-Gas aufzeigen.

Dazu wurden im vorliegenden Bericht Fernleitungskenndaten aller 15 deutschen FNB des Markt-gebiets Trading Hub Europe zusammengetragen.

Downloads

Bericht REGENT 2021
PDF / 2 MB