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Artikelart: Position

Stellungnahme des FNB Gas zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung

FNB Gas begrüßt die Bestrebungen der Politik im Rahmen der EnWG-Novelle 2024, den sicheren Betrieb des Stromübertragungsnetzes und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die Anpassungen, insbesondere in § 49a EnWG, bieten klare Regelungen zur Kostenerstattung für Schutz- und Sicherungsmaßnahmen bei der Höherauslastung des Netzes.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Eckpunktepapier – Methodikfestlegungen Ausgangsniveau Strom und Gas (StromNEF und GasNEF)

Im Rahmen des Projekts „NEST“ hat die BNetzA am 19. Juli 2024 Eckpunkte zu neuen Methoden zur Festlegung des Ausgangsniveaus für Strom- und Gasnetzbetreiber vorgestellt. Diese Methoden sollen die Herausforderungen der Energiewende besser abbilden und sowohl Kosteneffizienz als auch Klimaschutzziele berücksichtigen. Besonders die Transformation der Gasinfrastruktur und die Planung des Wasserstoff-Kernnetzes stehen im Fokus. Die FNB betonen die Notwendigkeit eines stabilen Regulierungsrahmens, der faire Investitionsbedingungen sicherstellt und die Finanzierbarkeit der umfangreichen Transformation gewährleistet.

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Wasserstoff-Marktdesign: FNB schlagen eigenes Cluster-Austauschmodell für schnellen Markthochlauf vor

Das Wasserstoff-Marktdesign nimmt Form an: In ihrer Stellungnahme begrüßen die Fernleitungsbetreiber ausdrücklich den Vorstoß der Bundesnetzagentur (BNetzA), frühzeitig ein Grundmodell für den Netzzugang und sowie für das Bilanzierungsmodell zu etablieren.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Festlegungsentwurf zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen

angesichts der Klimaziele im Entwurf „KANU 2.0“ berücksichtigt. Das Hauptziel dieser Regulierung, die vollständige Refinanzierung von Gasnetzinvestitionen zu sichern und dabei Flexibilität zu ermöglichen, sehen die FNB im Entwurf grundsätzlich umgesetzt.

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Stellungnahme des FNB Gas zur Konsultationsfassung „BEATE 2.1“

FNB Gas begrüßt die Gelegenheit zur Stellungnahme, die im Rahmen der am 24. Juni 2024 gestarteten Konsultation zur Festlegung zur Änderung des Beschlusses BK9-18/608 vom 23.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0.) und zur Aufhebung des Beschlusses BK9-20/608 vom 16.10.2020 („BEATE 2.1“) eingeräumt wurde..

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Positionspapier des FNB Gas zum Gesetzesentwurf für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WassBG)

Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WassBG). Das Gesetz ist entscheidend für den Start und Erfolg der Wasserstoffwirtschaft, denn ohne Infrastruktur fehlt eine essenzielle Grundlage für den Wasserstoffmarkt.

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Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze aus Sicht der FNB

FNB Gas begrüßt die Konsultation des BMWK zum „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf“. Der Entwurf zielt auf eine Vielzahl von Anlagen zum Import, zur Erzeugung und zur Speicherung von Wasserstoff ab und unterstreicht das öffentliche Interesse an der beschleunigten Umsetzung dieses wichtigen Teils der Wasserstoffinfrastruktur.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Festlegungsentwurf „WANDA“

Die FNB begrüßen und unterstützen ausdrücklich den Ansatz der BNetzA, bereits zum jetzigen Zeitpunkt die notwendigen regulatorischen Regelungen zur Umsetzung des Finanzierungsmodells des EnWG-Entwurfs für das Wasserstoff-Kernnetz mit der Festlegung WANDA zu schaffen.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Referentenentwurf des BMWK für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WassBG)

FNB Gas begrüßt die Konsultation des BMWK zum „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf“. Der Entwurf zielt auf eine Vielzahl von Anlagen zum Import, zur Erzeugung und zur Speicherung von Wasserstoff ab und unterstreicht das öffentliche Interesse an der beschleunigten Umsetzung dieses wichtigen Teils der Wasserstoffinfrastruktur.

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Stellungnahme zum Entwurf einer Verlängerung der Festlegung der Bundesnetzagentur zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) bedanken sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich einer Verlängerung der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“ – Az. Bund BK9-22/606-1).

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Stellungnahme des FNB Gas zum Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze des BMWK

Der FNB Gas hat zu der Konsultation des BMWK vom 14.03.2024 zum „Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff Verteilernetze“ Stellung genommen. Die angesprochenen Herausforderungen der Transformation der Verteilernetze zu erneuerbaren Gasen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung im Allgemeinen, sowie im Speziellen im Bereich Erdgas, betreffen nicht nur die Verteilernetze, sondern auch die Fernleitungsnetze.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Festlegungsentwurf „MARGIT 2025“

FNB Gas begrüßt die Gelegenheit zur Stellungnahme, die im Rahmen der am 12. März 2024 gestarteten Konsultation zur Festlegung zur Berechnung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren eingeräumt wurde.

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Stellungnahme des FNB Gas zu den Eckpunkten zu den Abschreibungsmodalitäten für die Gasnetztransformation

Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen, dass die BNetzA die Herausforderungen für die Nutzungsdauern der Netzinfrastruktur mit der KANU 2.0 Festlegung nun berücksichtigt.

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Kurz-Stellungnahme des FNB Gas zur Konsultation der BNetzA zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetze (NEST)

Am 25.01. hat die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber in der 5. Regulierungsperiode veröffentlicht. Aufgrund des EuGH-Urteils und der jüngsten Änderungen im EnWG erhielt die BNetzA erweiterte Befugnisse zur Festlegung von Regelungen. Der Titel des Papiers lautet „NEST: Netze, Effizient, Sicher, Transformiert“.

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FNB Gas: Finanzierungsmodell für das Wasserstoff-Kernnetz muss kapitalmarktfähig sein

Um den bisherigen Erfolg der Kernnetzplanung nicht zu gefährden, sind aus Investorensicht einige wenige, aber entscheidende Änderungen am Gesetzesentwurf notwendig. Dabei geht es vor allem darum, die Risikobewertung für die Investoren zu verbessern.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen

Der FNB Gas begrüßt vom Grundsatz den Referentenentwurf eines Gesetzes des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) vom 21. Dezember 2023 als einen wichtigen Schritt in Richtung eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens zur Steigerung des analogen Schutzes und der Resilienz von kritischen Infrastrukturen.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Zwischenbericht der Systementwicklungsstrategie des BMWK

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) begrüßen grundsätzlich die Entwicklung eines Zielbilds des integrierten Energiesystems, in dem v.a. auch die Infrastrukturbedarfe deutlich berücksichtigt sind.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum dritten Gesetz zur Änderung des EnWG (Ergänzungen von Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes)

FNB Gas begrüßt die Vorlage eines Gesetzesentwurfes für einen rechtlichen und regulatorischen Rahmen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Referentenentwurf des BMWK zum Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

FNB Gas begrüßt den Gesetzesentwurf, mit dem die zweite Stufe der Entwicklung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes gesetzlich verankert und damit die Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes weiter unterstützt wird. Das Zusammenführen der Netzentwicklungsplanung für das Erdgas- und das zukünftige Wasserstoffnetz entspricht den bisherigen Erfahrungen der Fernleitungsnetzbetreiber, wonach beide Prozesse vielfältige Wechselwirkungen und Abhängigkeiten aufweisen und daher effizient nur in einem einheitlichen integrierten Netzplanungsprozess durchgeführt werden können.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

Die vergangenen anderthalb Jahre haben vor Augen geführt, dass der Schutz von Kritischer Infrastruktur (KRITIS), insbesondere der Gasinfrastruktur, für das Aufrechterhalten des wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der nationalen Sicherheit essenziell ist.

Der FNB Gas befürwortet grundsätzlich den Vorschlag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat hinsichtlich des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG).

Gemäß den Vorgaben von § 78 Abs. 1 Nr. 1 iVm. § 79 Abs. 1 Nr. 1 TKG sind die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) dazu verpflichtet, Daten zu der von ihnen betriebenen Telekommunikationsstruktur der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu übermitteln. Diese Daten werden sodann im Infrastrukturatlas (ISA) veröffentlicht.

Der FNB Gas hält es für geboten, die Veröffentlichung sensibler Infrastrukturdaten, die die kritische Infrastruktur Deutschlands unnötigen Gefahren aussetzt, zu vermeiden oder hiermit zumindest mit der Veröffentlichung entsprechender Daten sparsamer umzugehen, sofern an der Veröffentlichung dieser Daten kein überragendes öffentliches Interesse besteht.

Eine entsprechende Regelung könnte dadurch erfolgen, dass die vorgenannten kritischen Infrastrukturen durch Verweis im KRITIS-DachG vom Veröffentlichungsgebot nach dem TKG ausgenommen würden.

Die komplette Stellungnahme des FNB Gas ist in den Downloads verfügbar.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Vorschriften des Teils 3a sowie zur Änderung von § 49b Absatz 1 Satz 1 EnWG

Die Regelungen des Teils 3a des EnWG mit den Vorgaben zu Gasspeicherfüllständen sollen bis zum April 2027 verlängert werden. Dies beruht insbesondere auf dem Umstand, dass mit der Inbetriebnahme der landseitigen LNG-Terminals Mitte 2027 zu rechnen ist und ab diesem Zeitpunkt mit einer weiteren Entspannung der Versorgungslage zu rechnen sein dürfte. Die Fernleitungsnetzbetreiber unterstützen dieses Vorgehen ausdrücklich. Es hat sich gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen für eine sichere Befüllung der Gasspeicher in Deutschland geeignet sind.

Die beabsichtigte Änderung des §49b Absatz 1 Satz 1 EnWG, mit welcher eine Verlängerung der temporären Höherauslastung des Stromnetzes bis Ende März 2027 ermöglicht werden soll, ist als energie- wie volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahme ausdrücklich zu begrüßen. Nichtsdestotrotz stellt die mit einer Duldungspflicht verbundene temporäre Höherauslastung für den FNB einen erheblichen Aufwand dar, der gesetzlich nicht hinreichend berücksichtigt wird. Mangels konkreter gesetzlicher Regelungen ist die vertragliche Ausgestaltung zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem FNB noch mit diversen Unklarheiten (z.B. der Umfang der Kostentragungspflicht) verbunden. Darüber hinaus stellt auch die kurzfristige Zulassung der erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen mangels gesetzlich manifestierter Beschleunigungsregelungen eine Mehrbelastung für den FNB dar. Daher gilt es die Konsequenzen für die betroffenen Betreiber technischer Infrastrukturen stärker in den Fokus zu nehmen. Dafür haben die FNB im Rahmen der Verbändeanhörung konkrete Vorschläge gemacht.

Die komplette Stellungnahme des FNB Gas ist in den Downloads verfügbar.

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FNB Gas begrüßt die Initiative der Bundesregierung mit der EnWG-Novelle die Voraussetzungen für das Wasserstoff-Kernnetz zu schaffen

Im Rahmen der Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben beabsichtigt das BMWK auch Änderungen im EnWG zur Ergänzung des regulatorischen Regimes für den Energieträger Wasserstoff vorzunehmen. Ziel der neuen Regelungen ist der schnelle und kosteneffiziente Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur, die mit dem Wasserstoffmarkt wächst und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist.

Die FNB begrüßen die Initiative der Bundesregierung, jetzt die regulatorischen, kartellrechtlichen und netzplanerischen Grundlagen für die Entwicklung eines effizienten und ausbaufähigen Wasserstoff-Kernnetzes zu schaffen. Die Regelungen sind ein zentraler Schritt für den Aufbau einer deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur, die den Marktteilnehmern Planungs- und Investitionssicherheit bieten sollen.

Der Referentenentwurf sieht einen klaren politischen Auftrag für die FNB zur Entwicklung des überregionalen Wasserstoff-Kernnetzes vor, unter Berücksichtigung weiterer Infrastrukturbetreiber und weiterer Infrastrukturen, die geeignet sind, Wasserstoff (auf der Fernleitungsebene) sicher zu transportieren. Die FNB verfügen über die notwendige Expertise und sind Garanten für den schnellstmöglichen Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes aus überwiegend umstellbaren Leitungen und in den bestehenden privatwirtschaftlichen Strukturen.

Die EnWG-Novelle der Bundesregierung schafft die kartellrechtlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Planung des Wasserstoff-Kernnetzes. Die FNB werden ihrerseits alles daran setzen, dass die Umsetzung noch in diesem Jahr beginnen kann.

Der Referentenentwurf lässt jedoch Fragen wie die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes offen und ungeklärt, die für die Realisierung der Investitionen von entscheidender Bedeutung sind. Die entsprechenden Lösungen müssen zeitnah erarbeitet und in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden, um die erforderliche Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Die FNB sehen eine Lösung der Refinanzierungsproblematik im Wesentlichen auf Basis des Konzepts einer Vorfinanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die FNB verbunden mit einer staatlichen Risikoabsicherung für den Fall eines Scheiterns des Wasserstoffhochlaufes, das die Deutsche Energie-Agentur (Dena) bereits im Sommer 2022 vorgeschlagen hatte. Ergänzend zum dena-Modell wäre eine zusätzliche Flankierung des Mechanismus mit einer Umlage bzw. Finanztransfers aus dem Erdgassystem möglich, wie es auch in der derzeit verhandelten Novellierung des EU-Gasmarktpakets angedacht ist.

Die vollständige Stellungnahme von FNB Gas ist in den Downloads verfügbar.

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Stellungnahme des FNB Gas zu den vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung

Die Europäische Kommission hat am 14.03.2023 eine Reform des europäischen Strommarktes vorgestellt. Im Zuge der Reform sollen EU-Rechtsvorschriften wie die Elektrizitätsverordnung, die Elektrizitätsrichtlinie und die REMIT-Verordnung überarbeitet werden. Im Sinne wettbewerbsorientierter Märkte und transparenter Preisbildung sollen die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (die ACER) und die nationalen Regulierungsbehörden die Integrität und Transparenz des Energiemarktes künftig besser überwachen können. Die vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung sollen insbesondere für mehr Datenqualität sorgen und ACER bei der Untersuchung potenziellen Marktmissbrauchs in länderübergreifenden Fällen stärken.

FNB Gas begrüßt grundsätzlich die Absicht der Kommission, die Verbraucher und die Industrie besser vor Marktmissbrauch zu schützen.  In der Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung setzt sich der FNB Gas jedoch kritisch mit der avisierten Verlagerung von Kompetenzen auf die europäische Ebene auseinander und fordert eine klarere Abgrenzung zwischen den Befugnissen der ACER und der nationalen Regulierungsbehörden. Zudem wird mehr Transparenz bei der Etablierung neuer Marktregeln durch Durchführungsakte der Europäischen Kommission und Leitlinien und Empfehlungen der ACER angeregt. Die Marktteilnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, an der Verabschiedung der vorgenannten Rechtsakte im Rahmen von öffentlichen Konsultationen mitzuwirken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ferner die vorgeschlagene Ausweitung der Definition für Insider-Informationen kritisch hinterfragt.

Die vollständige Stellungnahme von FNB Gas zu der Änderung der REMIT-Verordnung in deutscher und englischer Fassung ist in den Downloads verfügbar.  

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Stellungnahme des FNB Gas zum Entwurf des BMWK zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes veröffentlicht. Anlass dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021, wonach die Bundesrepublik Deutschland durch den Erlass einer Reihe konkreterer normativer Regulierungsvorschriften u.a. gegen die unionsrechtlichen Vorgaben über die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nach EU-Recht verstoßen hat. Mit dem Gesetz sollen zugleich weitere notwendige Änderungen im Energiewirtschaftsrecht wie etwa die Anpassung der Vorschriften über die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung vorgenommen werden.

Trotz der zu kurz angesetzten Konsultationsfrist nimmt FNB Gas gern Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz. Aus zeitlichen Gründen beschränken sich unsere Kommentare jedoch nur auf im Einzelnen ausgewählte Vorschriften, die die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) unmittelbar betreffen. Die FNB schließen sich im Übrigen zudem der Stellungnahme des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) an. Diese adressiert weitere wesentliche Punkte in dem vorliegenden Gesetzentwurf, an denen ebenfalls dringende Änderungen erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die im Entwurf vorgesehenen politischen Leitlinien für die Regulierung und die Anforderungen an regulierungsbehördliche Entscheidungen.

Die FNB unterstützen grundsätzlich das politische Ziel der Beschleunigung von Maßnahmen zur Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes (Strom). Diese Neuregelungen dürfen aber nicht zu Lasten anderer Infrastrukturbetreiber etwa der FNB und deren Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Aus diesem Grund begrüßen die FNB den aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben, da dieser einen wichtigen Baustein darstellt, um eine umweltgerechte Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten und um die bestmögliche Sicherheit des Betriebspersonals und Dritter schnellstmöglich wiederherzustellen. Aus Sicht der FNB ist die vorgeschlagene Neueinführung des § 49c, insbesondere die Regelung des § 49c Absatz 6, jedoch unzureichend.

Die komplette Stellungnahme ist in den Downloads verfügbar.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Entwurf des BMWK zur Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie

Die Fernleitungsnetzbetreiber unterstützen das erklärte Ziel der Bundesregierung, mit der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie den Markthochlauf von Wasserstoff und seiner Folgeprodukte zu beschleunigen und das Ambitionsniveau entlang der gesamten Wertschöpfungskette massiv zu steigern. Für den Erfolg der Energiewende und den Erhalt seiner Wettbewerbsfähigkeit braucht der Industriestandort Deutschland in diesem hochdynamischen Umfeld schnellstmöglich verlässliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf.

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Stellungnahme des FNB Gas zur EU-Methangesetzgebung

Die Vereinigung der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber und ihre Mitglieder unterstützen das Empfehlungspapier von ENTSOG, Eurogas, GERG, GIE, MARCOGAZ zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor. In der vorliegenden Stellungnahme werden darüber hinaus einige teils technische Hinweise zum Verordnungsentwurf ergänzt.

Der Anteil der Methan-Emissionen der Erdöl- und Erdgasindustrie (inklusive Förderung) an den deutschlandweiten THG-Emissionen liegt laut DVGW bei 0,5 %. Die Netzbetreiber haben ihre Methanemissionen seit 1990 dank der Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Emissionsminderung erheblich gesenkt. Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber sind entschlossen, ihren Beitrag zur Reduzierung der Emissionen fortzusetzen und zu intensivieren.

Wir verstehen die Notwendigkeit eines ordnungsrechtlichen Rahmens zur Reduzierung der Methanemissionen und begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission. Die FNB werden die Umsetzung eines angemessenen und kosteneffizienten Aktionsplans unterstützen.

In den letzten Jahren sind durch die Gasbranche eine Vielzahl von Berichten auf nationaler und internationaler Ebene erstellt worden, welche die Maßnahmen der Gasnetzbetreiber zur Verringerung ihrer Methanemissionen beleuchtet. Die Dokumente enthalten aktuelle Daten, Fakten und Zahlen sowie konkrete Definitionen und belegen das Engagement der Branche auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Um den Übergangsprozess zur Klimaneutralität zu beschleunigen ist es entscheidend, einen Vermeidungsplans auf der Grundlage von aktualisierten Daten auszuarbeiten. Dieser wird sicherstellen, dass der Transformationsprozess so effektiv und nachhaltig wie möglich ist.

Die wichtigsten Grundsätze für ein erfolgreiches Vorgehen

  1. Verhältnismäßigkeit wahren: Die Maßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass den Gasverbraucher kostspielige Maßnahmen auferlegt werden, die keinen oder nur einen geringen Minderungseffekt haben.
  2. Differenzierte Vorgehensweise: nicht alle Maßnahmen zur Vermeidung von Methanemissionen sind für alle Teile der Gaswertschöpfungskette (Erzeugung, Förderung, Transport, Speicherung, Verteilung, LNG) gleichermaßen geeignet. Eine grundsätzliche Flexibilität ist erforderlich, um Maßnahmen zu priorisieren und sicherzustellen, dass der optimale, kosteneffiziente Ansatz zur Reduzierung angewandt wird.
  3. Einführung eines transparenten und robusten MRV-Systems (Überwachung, Berichterstattung, Validierung): Um eine einheitliche Berichterstattung und eine ordnungsgemäße Kontrolle der Reduktionsprogramme und -maßnahmen zu ermöglichen, sollte ein auf den anspruchsvollen OGMP 2.0 Berichtsstandard abgestimmtes MRV-System auf europäischer Ebene eingeführt werden (Anwendung des Berichtsrahmens, der technischen Leitfäden und der einschlägigen Konzepte, Definitionen und Anforderungen, wie Wesentlichkeit, repräsentative Stichproben usw. des OGMP 2.0-Programmes)
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Stellungnahme des FNB Gas zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes

Die Fernleitungsnetzbetreiber unterstützen die politischen Bemühungen, durch weitere Änderungen am energiewirtschaftlichen Rahmen die Energieversorgung in Deutschland insbesondere im Winter 2022/2023 sowie im Winter 2023/2024 zu sichern.

Aus Sicht der FNB besteht an einigen Stellen noch erheblicher Nachbesserungsbedarf, insbesondere zum LNG-Gesetz. Dabei geht es um die Aufnahme weiterer mittelbarer LNG-Anbindungsleitungen sowie weiterer Maßnahmen zur Weiterleitung von LNG-Mengen im deutschen Fernleitungsnetz. Ohne eine Aufnahme dieser Maßnahmen in den Geltungsbereich des LNG-Gesetzes ist der Realisierungsbeginn dieser Maßnahmen erst mit erheblicher Zeitverzögerung möglich.

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Stellungnahme des FNB Gas zur Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsstrukturen („KANU“)

FNB Gas begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesnetzagentur mit der zur Konsultation gestellten Festlegung „KANU“ die Möglichkeit schaffen will, Nutzungsdauern für Gasnetzinvestitionen zu reduzieren bzw. zu flexibilisieren.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Konzept der Bundesregierung zur Umsetzung des 65-Prozent-Ziels für erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024

Der FNB Gas begrüßt die frühzeitige Einbindung der Stakeholder zur Konzipierung der Umsetzung des 65-Prozent-Ziels für erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, aber auch mit Blick auf die Versorgungssicherheit und die ehrgeizigen Klimaschutzziele darf jetzt keine Zeit verloren werden, die Wärmewende voranzutreiben.

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Stellungnahme des FNB Gas zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen im Energiewirtschaftsgesetz („Speichergesetz“)

Durch die aktuelle politische Lage sieht sich die deutsche Gaswirtschaft vor neuen großen Herausforderungen. Auch die Fernleitungsnetzbetreiber blicken mit Bestürzung auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und hoffen, dass über eine diplomatische Lösung die Krise baldmöglichst überwunden wird. Die Überlegungen und vorgeschlagenen Maßnahmen der deutschen Politik für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sind vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. Insbesondere im Lichte möglicher Lieferunterbrechungen russischer Gasmengen.

Alle Unternehmen der Gaswirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind sich ihrer Ver­antwortung bewusst und befindet sich im engen Austausch mit der Politik und den zuständigen Behörden, um die aktuelle Lage sowie die bestehenden und neuen Vorsorgepläne zu bewerten.

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Stellungnahme des FNB Gas zur Speicherumlage

Das sogenannte Gasspeichergesetz (Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen), welches am 30. April 2022 in Kraft getreten ist, sieht stichtagsbezogene Mindestfüllstände für die deutschen Gasspeicher vor. Nicht genutzte Speicherkapazitäten sind zukünftig vom Betreiber der Gasspeicheranlage dem Markgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) zur Verfügung zu stellen, wenn Speicherkunden diese nicht entsprechend der Füllstandsvorgaben nutzen. THE wurden in diesem Zusammenhang umfangreiche Verpflichtungen auferlegt, um Maßnahmen für die ausreichende Befüllung der Gasspeicher zu ergreifen. Um die mit den neuen Verpflichtungen verbundenen Kosten zu decken, wurde mit dem Gesetz eine neue Speicherumlage eingeführt. Die Umlage soll von THE gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen abgerechnet werden und wird erstmalig am 01.10.2022 erhoben. THE hatte am 30.05.2022 der Bundesnetzagentur ein Konzept mit dem Vorschlag einer Methodik zur Ausgestaltung der Speicherumlage zur Genehmigung vorgelegt. Zu dieser Methodik haben die FNB im Rahmen der Konsultation durch die BNetzA Stellung genommen.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases

Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen ausdrücklich die Bemühungen des Gesetzgebers, schnellstmöglich die Einbindung von verflüssigtem Erdgas (LNG) in das bestehende Gasversorgungsnetz in Deutschland zu ermöglichen.

Eine Beschleunigung der Verfahren zur Errichtung und Inbetriebnahme der LNG-Terminals wird ausschlaggebend dafür sein, dass LNG zeitnah einen zentralen Beitrag zur Reduzierung der Abhängigkeiten von russischem Erdgas leisten und damit die Gasversorgung in Deutschland sichern kann.

Die FNB weisen darauf hin, dass nicht nur die Errichtung der LNG-Terminals sowie der direkten Anbindungsleitung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen darf. Um eine effektive Einbindung in das bestehende Gasversorgungsnetz zu ermöglichen, müssen vielmehr auch Leitungen, zugehörige Anlagen, Erweiterungen von Verdichterstationen sowie von Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRM), die unmittelbar der Fortleitung der eingespeisten LNG-Mengen im deutschen Gasversorgungsnetz dienen, in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Andernfalls können die LNG-Mengen nicht in ganz Deutschland verfügbar gemacht werden und der beschleunigte Ausbau erreicht nicht sein Ziel der Sicherung der Versorgungssicherheit.

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FNB Gas Stellungnahme LNG-Gesetz
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Stellungnahme des FNB Gas zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer Gesetze (EnSiG-Novelle)

Die Novellierung des Energiesicherheitsgesetzes ist vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation im Energiebereich absolut notwendig.

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) begrüßen die Einführung der digitalen Plattform für Erdgas zur besseren Steuerung der Gasreduktion bei Unternehmen. Die Plattform ist ein zentrales und exklusives Instrument des Bundeslastverteilers (BNetzA), um im Fall einer Gasmangellage die Gasversorgung nach volkswirtschaftlichen und anderen politischen Kriterien zu steuern. Vor diesem Hintergrund sollte die Höhe der nach § 15 Abs. 2 EnSiG auf bis zu 25.000 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro begrenzten Bußgelder überdacht werden. Es scheint angesichts der derzeitigen Marktlage und der zur Diskussion stehenden wirtschaftlichen Auswirkungen von Reduzierungen von Gasmengen für die energieintensive Industrie fraglich, ob diese Summe für große Unternehmen ein Motiv ist, den Anweisungen der Behörde Folge zu leisten und abschreckend wirkt.

Als ein zentrales Manko des Gesetzesentwurfes betrachten die FNB die unklare Abgrenzung bzw. das Zusammenspiel zwischen den netzstabilisierenden Maßnahmen der FNB gemäß § 16 Abs. 2 EnWG und den Maßnahmen des Bundeslastverteilers im Rahmen des EnSiG zur Reduzierung des Gasbezugs. Die FNB weisen darauf hin, dass die Regelungen nach § 16 Abs. 2 EnWG nicht dafür eingeführt wurden, eine länger andauernde Gasmangellage zu bewältigen, sondern den Fernleitungsnetzbetreiber ausschließlich zur Aufrechterhaltung der System- und Netzstabilität an die Hand gegeben wurden.

Bei Eintreten einer solchen, sich überregional oder sogar bundesweit auswirkenden Gasmangellage, sind Situationen nicht unwahrscheinlich, in denen die FNB bereits netzstabilisierende Maßnahmen nach § 16 Abs. 2 EnWG anwenden müssen, die BNetzA aber noch nicht zwangsläufig als Bundeslastverteiler agiert. Zu diesem Zeitpunkt sind die FNB in der Verantwortung und können bei einer überregionalen Gasmangellage diskriminierungsfrei im Grundsatz nur „pro-rata“ kürzen. Die FNB halten es für dringend geboten, den rechtssicheren, zügigen Übergang der Verantwortung an die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler und damit auch der Haftung in dem aktuellen Gesetzesentwurf zu verankern. Eine frühzeitige Anweisung der FNB zur Reduzierung des Gasbezugs bei angeschlossenen Letztverbrauchern durch die BNetzA kann einen konsistenten Übergang zum Bundeslastverteiler sicherstellen und helfen, eine Haftungslücke der FNB bis zur Einsetzung des Bundeslastverteilers zu schließen.

Auch die im § 16 Abs. 2 EnWG vorgesehenen Möglichkeiten für eine Speicheranweisung sind vor dem Hintergrund des neuen Gasspeichergesetzes weiterhin nicht hinreichend konkret geregelt. Hier muss im Rahmen der Gesetzgebung unbedingt die Wechselwirkung mit dem Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlangen und den dort vorgesehenen Mindestspeicherfüllständen und Prozessen zur Freigabe von Speichermengen durch Trading Hub Europe GmbH (THE) einerseits und die Weisungsbefugnis der Fernleitungsnetzbetreiber gegenüber Speicherbetreiber oder Speicherkunden nach § 16 Abs.2 EnWG andererseits klargestellt werden.

Neben den bereits im jüngst verabschiedeten Speichergesetz vorgesehenen zusätzlichen gesetzlichen Aufgaben für den Marktgebietsverantwortlichen (THE) sieht der Gesetzesvorschlag zum EnSiG (gem. §2a Abs. 2 und § 2b Abs. 1 EnSiG-E) weitere neue Aufgaben vor. Diese Aufgabenwahrnehmung durch THE halten die FNB für sinnvoll und zielführend. Mit der Auferlegung dieser neuen gesetzlichen Aufgaben ist aber gleichermaßen gesetzlich sicherzustellen, dass THE als privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen (GmbH) für die zu übernehmenden Aufgaben marktüblich vergütet wird und die Kosten für den Aufbau und den Betrieb der Plattform sowie die eigenen Aufwendungen für die Beschaffung der Mengen nach § 2 EnSiG umgelegt werden können. Hierzu fehlt es jedoch an jeglicher gesetzlichen Festlegung, so dass eine sachgerechte und gebotene angemessene Vergütung nicht sichergestellt ist.

Die FNB begrüßen, dass künftig eine Stilllegung von Gasspeicheranlagen angezeigt und von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt werden muss (§ 35h EnWG). Allerdings bleibt unklar, ob die Regelung auch Umstellungen von Gasspeichern von L- auf H-Gas umfasst. Vor dem Hintergrund des neuen Speichergesetzes sehen die FNB das Risiko, dass sich durch die gesetzlich festgelegte Mindestbefüllung möglicherweise L-Gas Speicherbetreiber aufgrund höherer Renditeerwartungen bei H-Gas Speichern frühzeitig für eine Umstellung auf H-Gas entscheiden. Zur Sicherung der Versorgung mit L-Gas darf es hier zu keinen Verwerfungen kommen. Daher sollte auch eine Umstellung von Speichern von L- auf H-Gas von der BNetzA genehmigt werden müssen.

Zudem gilt die Regelung bisher nur für an das Fernleitungsnetz angeschlossene Gasspeicher, jedoch sollte auch der Umgang mit Speichern im VNB-Netz adressiert werden, da diese ebenfalls zur Entlastung des FNB-Netzes beitragen können. Für die am VNB-Netz angeschlossenen Gasspeicher erschiene eine Anzeigepflicht sinnvoll.

Weitere Hinweise:

Zu § 3 Abs. 6 Nr. 3 EnSiG-E:

Die Neuregelung in § 3 Abs. 6 Nr. 3 EnSiG-E lässt eine Zuständigkeitsregelung vermissen, wer feststellt, dass die Erfüllung der Verpflichtungen durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu erreichen ist.

Zu § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 EnSiG-E:

§ 14 Abs. 1 Nr. 2 EnSiG-E ist nach Auffassung der FNB zu weit gefasst, da durch die Vielzahl der Medien – ohne z.B. konkrete Benennung der genauen Fundstellen – eine über das normale Maß hinausgehende Überprüfungsobliegenheit für die eventuell betroffenen Unternehmen besteht. Es wäre hier zu empfehlen, die Bekanntmachungskanäle so einzugrenzen, dass eine Überprüfung im Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebes weiterhin möglich ist.

Die Möglichkeit, von einer schriftlichen Bestätigung eines mündlich mitgeteilten Verwaltungsaktes gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 EnSiG-E absehen zu können, erscheint zur Wahrung von Rechtssicherheit kritisch. Fraglich ist, ob von dieser Möglichkeit überhaupt Gebrauch gemacht werden wird, da die Behörde das Risiko trägt, den Inhalt des mündlich mitgeteilten Verwaltungsaktes beweisen zu müssen.

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FNB Gas Stellungnahme EnSiG-Novelle
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Stellungnahme des FNB Gas zum EU-Gasmarktpaket

Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen grundsätzlich, dass die EU-Kommission im Rahmen ihrer Vorschläge über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff den zwingend und zeitnah nötigen regulatorischen Rahmen für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes in der EU schaffen möchte.

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Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen den Willen zum energiepolitischen Aufbruch im vorgelegten Koalitionsvertrag

Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen das erklärte Ziel der Koalitionäre, Wasserstoff zu einem essenziellen Baustein der Energiewende zu machen und dafür die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Dazu gehört, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen einschließlich effizient gestalteter Förderprogramme für einen engagierten Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur sowie die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine schnellere Realisierung von Wasserstoffnetzen. „Dem klaren Bekenntnis der Koalitionäre zu ‚Strom- und Wasserstoffnetzen als dem Rückgrat des Energiesystems‘ können wir uns voll anschließen“, macht Inga Posch, FNB Gas Geschäftsführerin, deutlich.

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Erstmalige internationale Verständigung auf signifikante Senkung von Methanemissionen ist ein großer Schritt nach vorn

  • Energie-Verbände begrüßen Versprechen von über 100 Staaten zur Reduzierung von Methanemissionen auf der Klimakonferenz in Glasgow (COP26)
  • Die Gaswirtschaft arbeitet kontinuierlich an wirksamer Reduzierung ihres Anteils der Methanemissionen durch fortlaufende Modernisierung der Infrastruktur
  • Verbesserte und transparente Mess- und Detektionsverfahren sind wichtige Grundlage für die Reduktionsmaßnahmen
  • Die Methanemissionen der deutschen Gaswirtschaft haben sich seit 1990 um 40 Prozent verringert
  • Wo heute Erdgas fließt, können zukünftig erneuerbare und dekarbonisierte Gase eingesetzt werden
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Stellungnahme des FNB Gas zur H2-Verordnung

Die Fernleitungsnetzbetreiber haben im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf einer Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen eine Stellungnahme abgegeben.

In ihrer Stellungnahme begrüßen die FNB den Versuch, noch in dieser Legislaturperiode die Grundsätze der Methoden der Netzentgeltbildung für die zukünftigen regulierten Betreiber von Wasserstoffnetzen auf den Weg zu bringen. Die Verordnung ist eine wichtige (wenn auch nicht die einzige) Grundlage für die unternehmerische Entscheidung der Netzbetreiber über das so genannte „Opt-In“ in die Regulierung gemäß § 28j Abs. 3 EnWG. Parameter der Verordnung, wie die Höhe des EK-Zinses oder die Abschreibungsdauern/Nutzungsdauern, sind hierbei zentral. Zudem wird die H2NEV auch eine besondere Bedeutung im Rahmen der öffentlichen Förderung (z.B. IPCEI) haben.  

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Neues europäisches Wasserstoff- und Gasmarktpaket

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Für ein sicheres Energiesystem und effizienten Klimaschutz

Zu den energie- und klimapolitischen Herausforderungen der kommenden Legislaturperiode haben die Fernleitungsnetzbetreiber ihre Handlungsempfehlungen einem Impulspapier zusammengefasst. Dabei haben wir unseren Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Gas- bzw. Wasserstoffinfrastruktur gelegt, die im zukünftigen Energiesystem Garant für eine sichere Energieversorgung bleiben und Voraussetzung für einen effizienten und damit sozial verträglichen Klimaschutz sein wird.

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Konsultationen der Europäischen Kommission zum Wasserstoff- und Gasmarkt-Dekarbonisierungspaket

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Positionspapier des FNB Gas zum Gesetzesentwurf zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht

Die Bundesregierung hat am 10. Februar 2021 einen Gesetzesentwurf zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) begrüßen sehr, dass die Dringlichkeit zur Schaffung eines Regulierungsrahmens für Wasserstoffnetze erkannt wurde und erste rechtliche Grundlagen für reine Wasserstoffnetze gelegt werden.

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Leitlinien sollen auch für Wasserstoff gelten

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Die Energiewende braucht grüne Moleküle – Biomethan-Potenziale dauerhaft und zukunftsgerichtet nutzen

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Stellungnahme des FNB Gas zum aktuellen Referentenentwurf für eine Übergangsregulierung von H2-Netzen

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) begrüßen, dass die Bundesregierung die Dringlichkeit zur Schaffung eines Regulierungsrahmens für Wasserstoffnetze erkannt und einen Referentenentwurf zur Konsultation gestellt hat. Zunächst ist anzumerken, dass die Konsultationsfrist angesichts der hohen Komplexität und Wichtigkeit insbesondere der Regelungen bezüglich der Wasserstoffnetze für unsere Mitglieder sehr kurz bemessen war. Daher behalten wir uns vor, ggf. zu einigen Aspekten weitere Anmerkungen nachzuliefern.

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Europa braucht ein leistungsfähiges Wasserstoffnetz

Mit Wasserstoff als Energieträger will Europa die Wirtschaft nachhaltig stärken und einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten.

Einen Monat nach der Bundesregierung hat dafür die Europäische Kommission im Juli 2020 ihren „Vorschlag für eine EU-Wasserstoffstrategie“ vorgelegt. Daneben hat sie den „Vorschlag für eine Strategie zur Integration des Energiesystems“ vorgestellt und als Ergänzung die Initiative einer „Europäischen Wasserstoffallianz für sauberen Wasserstoff“ ins Leben gerufen.

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Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen Verabschiedung und drängen auf konkrete Schritte

Damit Deutschland eine Spitzenposition unter den europäischen Wasserstoff-Nationen einnehmen kann, stehen aus Sicht der Unternehmen noch wichtige Weichenstellungen aus. Und die Zeit für die Umsetzung drängt.

Grundsätzlich positiv wertet FNB Gas, die Vertretung der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber den technologieneutralen Ansatz und die konkrete Zielsetzung für den Aufbau von Elektrolyseuren. Diese Ziele werden allerdings nur dann zu einem Markthochlauf führen, wenn zeitnah auch eine entsprechende Wasserstofftransportinfrastruktur aufgebaut wird: „Ohne Wasserstoffinfrastruktur keine Marktentwicklung“ erklärt Ralph Bahke, Vorstandsvorsitzender des FNB Gas.  

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Sektorkopplung und Europäische Wasserstoffstrategie

Im Rahmen des „European Green Deals“, der Europa bis 2050 klimaneutral machen soll, hat die Europäische Kommission die Verabschiedung einer neuen Strategie zur Sektorkopplung (smart sector integration) angekündigt. Teil dieser Strategie soll auch eine Europäische Wasserstoffstrategie werden. Zur Vorbereitung der legislativen Arbeiten fanden im Mai dazu zwei öffentliche Konsultation statt, an der sich die Fernleitungsnetzbetreiber beteiligt haben.

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Auf dem Weg zu einem wettbewerblichen Wasserstoffmarkt

Industriepolitische Perspektiven für Wasserstoff lassen sich nur mit einer öffentlichen Transportinfrastruktur realisieren. Um erste Wasserstoffnetze bereits Mitte dieses Jahrzehnts verfügbar zu machen, müssen wir den Netzentwicklungsplan Gas 2020 nutzen und vorgelegte Änderungen noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen.

Zur zügigen Schaffung einer Transportinfrastruktur für Wasserstoff haben die fünf Wirtschafts- und Energieverbände FNB Gas, BDI, BDEW, VIK und DIHK einen gemeinsamen Vorschlag für dingend notwendige rechtliche und regulatorische Anpassungen vorgelegt. Mit den vorgeschlagenen ersten Gesetzesänderungen wird eine Ausgangsbasis für die Entwicklung eines wettbewerblichen Wasserstoffmarktes in allen Sektoren geschaffen, die den Marktakteuren einen verlässlichen Rahmen gibt. Sie eröffnet insbesondere industriepolitische Perspektiven und trägt dazu bei, den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland auch in einer klimaneutralen Welt als technologieführend zu platzieren.

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Abschlussbericht der Kohlekommission

FNB Gas begrüßt ausdrücklich die im Abschlussbericht der Kohlekommission identifizierte Bedeutung von Gasinfrastruktur und Power-to-Gas Technologie als einen entscheidenden Schlüssel für das Gelingen der Sektorkopplung und damit das Erreichen der Klimaziele. Der Sektorkopplung kommt eine entscheidende Rolle bei der Dekarbonisierung von Wärme, Gas und Kraftstoff zu. Zusätzlich leistet die Sektorkopplung durch Power-to-Gas einen Beitrag zur Flexibilisierung des Energiesystems, um auf die Einspeisung von fluktuierendem erneuerbarem Strom zu reagieren. Weiterhin begrüßen wir aus Gründen der Versorgungssicherheit die Errichtung neuer Gaskraftwerke insbesondere an bestehenden Kohlekraftwerksstandorten.

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Verabschiedung des Klimaschutzberichtes

Zur Verabschiedung des Klimaschutzberichtes 2017 durch das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch stellt Ralph Bahke, Vorstandsvorsitzender der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB Gas) fest:

„Die Bundesregierung verfehlt das selbst gesetzte Klimaschutzziel für 2020 krachend – der heute verabschiedete Klimaschutzbericht ist eine schlechte Nachricht für die deutsche Energie- und Umweltpolitik.

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