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Resort: Versorgungssicherheit

Stellungnahme des FNB Gas zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung

FNB Gas begrüßt die Bestrebungen der Politik im Rahmen der EnWG-Novelle 2024, den sicheren Betrieb des Stromübertragungsnetzes und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die Anpassungen, insbesondere in § 49a EnWG, bieten klare Regelungen zur Kostenerstattung für Schutz- und Sicherungsmaßnahmen bei der Höherauslastung des Netzes.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Festlegungsentwurf zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen

angesichts der Klimaziele im Entwurf „KANU 2.0“ berücksichtigt. Das Hauptziel dieser Regulierung, die vollständige Refinanzierung von Gasnetzinvestitionen zu sichern und dabei Flexibilität zu ermöglichen, sehen die FNB im Entwurf grundsätzlich umgesetzt.

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Stellungnahme des FNB Gas zur Konsultationsfassung „BEATE 2.1“

FNB Gas begrüßt die Gelegenheit zur Stellungnahme, die im Rahmen der am 24. Juni 2024 gestarteten Konsultation zur Festlegung zur Änderung des Beschlusses BK9-18/608 vom 23.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (BEATE 2.0.) und zur Aufhebung des Beschlusses BK9-20/608 vom 16.10.2020 („BEATE 2.1“) eingeräumt wurde..

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Deutliche Entspannung der Versorgungslage

Nach dem Krisenwinter 2022/2023 blicken die Fernleitungsnetzbetreiber auf einen entspannteren Winter 2023/2024 zurück. „Die Gasversorgung konnte ohne große Hindernisse stabil und zuverlässig gewährleistet werden,“ so FNB Gas Vorstandsvorsitzender Dr. Thomas Gößmann. Milde Temperaturen sorgten für einen vergleichsweise geringen Absatz, die Konsolidierung der diversifizierten Importrouten und hohe Speicherfüllstände für zusätzliche Sicherheit.

Während Deutschland im Winter 2022/2023 aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und dem Stopp der russischen Gaslieferungen vor einer Krisensituation stand, hat sich die Versorgungslage diesen Winter deutlich entspannt. Die überwiegend milden Wintertemperaturen führten zu einem geringeren Gasverbrauch, insbesondere im Wärmemarkt.

Diversifizierte Importrouten und hohe Speicherfüllstände sorgen für Normalisierung

Über die diversifizierten Importrouten konnte der Erdgasbedarf problemlos gedeckt werden. Neben weiterhin großen Liefermengen aus Norwegen wurden auch die westlichen Einspeisungen, insbesondere aus Belgien, den Niederlanden und Frankreich fortgesetzt, wenn auch auf etwas niedrigerem Niveau als im Winter zuvor. Darüber hinaus wurde über die drei deutschen LNG-Terminals Gas nach Deutschland importiert.

Diese Entwicklungen führten auch dazu, dass die Großhandelspreise im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich gesunken sind. Auch der Regelenergiebedarf normalisierte sich wieder. Zudem lagen die Speicherfüllstände jederzeit über den gesetzlich geforderten Mindestwerten, sodass die FNB auch Hochlastsituationen während einer Kältewelle hätten bewältigen können.

Enge Zusammenarbeit

Eine transporttechnische Herausforderung blieb die hohe Auslastung der Verdichterstationen aufgrund der weiterhin vorrangig im Norden und Westen eingespeisten Transportmengen. Durch intensive Kooperation konnten die FNB jedoch auch diese meistern.

„Auch wenn wir in diesem Winter die Versorgungssicherheit vollumfänglich gewährleisten konnten, müssen wir doch wachsam und auf zukünftige Krisen vorbereitet sein,“ erklärt Dr. Thomas Gößmann, Vorsitzender des Vorstands des FNB Gas. „Dafür sind wir durch viele neu geschaffene Instrumente wie z.B. die Sicherheitsplattform Gas heute besser gerüstet.“

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FNB Gas Winterrückblick 2023/2024
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Pressemitteilung Winterrückblick 2023/2024
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Zwischenbericht L-H-Gas-Umstellung 2024

Mit dem heute veröffentlichten Zwischenbericht legen die Fernleitungsnetzbetreiber den aktuellen Stand der L-H-Gas-Umstellungsplanung (Stichtag 01. Oktober 2023) vor.

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Stellungnahme zum Entwurf einer Verlängerung der Festlegung der Bundesnetzagentur zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) bedanken sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich einer Verlängerung der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“ – Az. Bund BK9-22/606-1).

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Stellungnahme des FNB Gas zum Festlegungsentwurf „MARGIT 2025“

FNB Gas begrüßt die Gelegenheit zur Stellungnahme, die im Rahmen der am 12. März 2024 gestarteten Konsultation zur Festlegung zur Berechnung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren eingeräumt wurde.

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Stellungnahme des FNB Gas zu den Eckpunkten zu den Abschreibungsmodalitäten für die Gasnetztransformation

Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen, dass die BNetzA die Herausforderungen für die Nutzungsdauern der Netzinfrastruktur mit der KANU 2.0 Festlegung nun berücksichtigt.

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Kurz-Stellungnahme des FNB Gas zur Konsultation der BNetzA zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetze (NEST)

Am 25.01. hat die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber in der 5. Regulierungsperiode veröffentlicht. Aufgrund des EuGH-Urteils und der jüngsten Änderungen im EnWG erhielt die BNetzA erweiterte Befugnisse zur Festlegung von Regelungen. Der Titel des Papiers lautet „NEST: Netze, Effizient, Sicher, Transformiert“.

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Bericht zur Bewertung des Mengenrisikos

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Stellungnahme des FNB Gas zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen

Der FNB Gas begrüßt vom Grundsatz den Referentenentwurf eines Gesetzes des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) vom 21. Dezember 2023 als einen wichtigen Schritt in Richtung eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens zur Steigerung des analogen Schutzes und der Resilienz von kritischen Infrastrukturen.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

Die vergangenen anderthalb Jahre haben vor Augen geführt, dass der Schutz von Kritischer Infrastruktur (KRITIS), insbesondere der Gasinfrastruktur, für das Aufrechterhalten des wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der nationalen Sicherheit essenziell ist.

Der FNB Gas befürwortet grundsätzlich den Vorschlag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat hinsichtlich des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG).

Gemäß den Vorgaben von § 78 Abs. 1 Nr. 1 iVm. § 79 Abs. 1 Nr. 1 TKG sind die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) dazu verpflichtet, Daten zu der von ihnen betriebenen Telekommunikationsstruktur der zentralen Informationsstelle des Bundes (ZIS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu übermitteln. Diese Daten werden sodann im Infrastrukturatlas (ISA) veröffentlicht.

Der FNB Gas hält es für geboten, die Veröffentlichung sensibler Infrastrukturdaten, die die kritische Infrastruktur Deutschlands unnötigen Gefahren aussetzt, zu vermeiden oder hiermit zumindest mit der Veröffentlichung entsprechender Daten sparsamer umzugehen, sofern an der Veröffentlichung dieser Daten kein überragendes öffentliches Interesse besteht.

Eine entsprechende Regelung könnte dadurch erfolgen, dass die vorgenannten kritischen Infrastrukturen durch Verweis im KRITIS-DachG vom Veröffentlichungsgebot nach dem TKG ausgenommen würden.

Die komplette Stellungnahme des FNB Gas ist in den Downloads verfügbar.

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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Vorschriften des Teils 3a sowie zur Änderung von § 49b Absatz 1 Satz 1 EnWG

Die Regelungen des Teils 3a des EnWG mit den Vorgaben zu Gasspeicherfüllständen sollen bis zum April 2027 verlängert werden. Dies beruht insbesondere auf dem Umstand, dass mit der Inbetriebnahme der landseitigen LNG-Terminals Mitte 2027 zu rechnen ist und ab diesem Zeitpunkt mit einer weiteren Entspannung der Versorgungslage zu rechnen sein dürfte. Die Fernleitungsnetzbetreiber unterstützen dieses Vorgehen ausdrücklich. Es hat sich gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen für eine sichere Befüllung der Gasspeicher in Deutschland geeignet sind.

Die beabsichtigte Änderung des §49b Absatz 1 Satz 1 EnWG, mit welcher eine Verlängerung der temporären Höherauslastung des Stromnetzes bis Ende März 2027 ermöglicht werden soll, ist als energie- wie volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahme ausdrücklich zu begrüßen. Nichtsdestotrotz stellt die mit einer Duldungspflicht verbundene temporäre Höherauslastung für den FNB einen erheblichen Aufwand dar, der gesetzlich nicht hinreichend berücksichtigt wird. Mangels konkreter gesetzlicher Regelungen ist die vertragliche Ausgestaltung zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem FNB noch mit diversen Unklarheiten (z.B. der Umfang der Kostentragungspflicht) verbunden. Darüber hinaus stellt auch die kurzfristige Zulassung der erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen mangels gesetzlich manifestierter Beschleunigungsregelungen eine Mehrbelastung für den FNB dar. Daher gilt es die Konsequenzen für die betroffenen Betreiber technischer Infrastrukturen stärker in den Fokus zu nehmen. Dafür haben die FNB im Rahmen der Verbändeanhörung konkrete Vorschläge gemacht.

Die komplette Stellungnahme des FNB Gas ist in den Downloads verfügbar.

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Kraftanstrengung und Kooperation zeigen Wirkung: Gasversorgung besteht Belastungsprobe

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Stellungnahme des FNB Gas zu den vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung

Die Europäische Kommission hat am 14.03.2023 eine Reform des europäischen Strommarktes vorgestellt. Im Zuge der Reform sollen EU-Rechtsvorschriften wie die Elektrizitätsverordnung, die Elektrizitätsrichtlinie und die REMIT-Verordnung überarbeitet werden. Im Sinne wettbewerbsorientierter Märkte und transparenter Preisbildung sollen die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (die ACER) und die nationalen Regulierungsbehörden die Integrität und Transparenz des Energiemarktes künftig besser überwachen können. Die vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung sollen insbesondere für mehr Datenqualität sorgen und ACER bei der Untersuchung potenziellen Marktmissbrauchs in länderübergreifenden Fällen stärken.

FNB Gas begrüßt grundsätzlich die Absicht der Kommission, die Verbraucher und die Industrie besser vor Marktmissbrauch zu schützen.  In der Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung setzt sich der FNB Gas jedoch kritisch mit der avisierten Verlagerung von Kompetenzen auf die europäische Ebene auseinander und fordert eine klarere Abgrenzung zwischen den Befugnissen der ACER und der nationalen Regulierungsbehörden. Zudem wird mehr Transparenz bei der Etablierung neuer Marktregeln durch Durchführungsakte der Europäischen Kommission und Leitlinien und Empfehlungen der ACER angeregt. Die Marktteilnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, an der Verabschiedung der vorgenannten Rechtsakte im Rahmen von öffentlichen Konsultationen mitzuwirken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ferner die vorgeschlagene Ausweitung der Definition für Insider-Informationen kritisch hinterfragt.

Die vollständige Stellungnahme von FNB Gas zu der Änderung der REMIT-Verordnung in deutscher und englischer Fassung ist in den Downloads verfügbar.  

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Stellungnahme des FNB Gas zum Entwurf des BMWK zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes veröffentlicht. Anlass dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021, wonach die Bundesrepublik Deutschland durch den Erlass einer Reihe konkreterer normativer Regulierungsvorschriften u.a. gegen die unionsrechtlichen Vorgaben über die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nach EU-Recht verstoßen hat. Mit dem Gesetz sollen zugleich weitere notwendige Änderungen im Energiewirtschaftsrecht wie etwa die Anpassung der Vorschriften über die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung vorgenommen werden.

Trotz der zu kurz angesetzten Konsultationsfrist nimmt FNB Gas gern Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz. Aus zeitlichen Gründen beschränken sich unsere Kommentare jedoch nur auf im Einzelnen ausgewählte Vorschriften, die die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) unmittelbar betreffen. Die FNB schließen sich im Übrigen zudem der Stellungnahme des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) an. Diese adressiert weitere wesentliche Punkte in dem vorliegenden Gesetzentwurf, an denen ebenfalls dringende Änderungen erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die im Entwurf vorgesehenen politischen Leitlinien für die Regulierung und die Anforderungen an regulierungsbehördliche Entscheidungen.

Die FNB unterstützen grundsätzlich das politische Ziel der Beschleunigung von Maßnahmen zur Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes (Strom). Diese Neuregelungen dürfen aber nicht zu Lasten anderer Infrastrukturbetreiber etwa der FNB und deren Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Aus diesem Grund begrüßen die FNB den aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben, da dieser einen wichtigen Baustein darstellt, um eine umweltgerechte Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten und um die bestmögliche Sicherheit des Betriebspersonals und Dritter schnellstmöglich wiederherzustellen. Aus Sicht der FNB ist die vorgeschlagene Neueinführung des § 49c, insbesondere die Regelung des § 49c Absatz 6, jedoch unzureichend.

Die komplette Stellungnahme ist in den Downloads verfügbar.

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Bericht zur Bewertung des Mengenrisikos

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Sichere Energieversorgung durch Transportkapazitäten für LNG-Anlagen

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) starten heute die Konsultation zum Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) 2022-2032. Die neuen LNGplus-Versorgungssicherheitsvarianten tragen den tiefgreifenden Veränderungen der Versorgungssituation mit Energie Rechnung. Maßnahmen zum Anschluss von LNG-Anlagen und der Bereitstellung der erforderlichen Transportkapazitäten werden von den FNB mit Hochdruck umgesetzt. Erste Netzanbindungen für LNG-Anlagen werden bis Ende 2022 fertiggestellt sein.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes

Die Fernleitungsnetzbetreiber unterstützen die politischen Bemühungen, durch weitere Änderungen am energiewirtschaftlichen Rahmen die Energieversorgung in Deutschland insbesondere im Winter 2022/2023 sowie im Winter 2023/2024 zu sichern.

Aus Sicht der FNB besteht an einigen Stellen noch erheblicher Nachbesserungsbedarf, insbesondere zum LNG-Gesetz. Dabei geht es um die Aufnahme weiterer mittelbarer LNG-Anbindungsleitungen sowie weiterer Maßnahmen zur Weiterleitung von LNG-Mengen im deutschen Fernleitungsnetz. Ohne eine Aufnahme dieser Maßnahmen in den Geltungsbereich des LNG-Gesetzes ist der Realisierungsbeginn dieser Maßnahmen erst mit erheblicher Zeitverzögerung möglich.

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Stellungnahme des FNB Gas zur Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsstrukturen („KANU“)

FNB Gas begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesnetzagentur mit der zur Konsultation gestellten Festlegung „KANU“ die Möglichkeit schaffen will, Nutzungsdauern für Gasnetzinvestitionen zu reduzieren bzw. zu flexibilisieren.

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Stellungnahme des FNB Gas zum Konzept der Bundesregierung zur Umsetzung des 65-Prozent-Ziels für erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024

Der FNB Gas begrüßt die frühzeitige Einbindung der Stakeholder zur Konzipierung der Umsetzung des 65-Prozent-Ziels für erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, aber auch mit Blick auf die Versorgungssicherheit und die ehrgeizigen Klimaschutzziele darf jetzt keine Zeit verloren werden, die Wärmewende voranzutreiben.

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Nationaler Wasserstoffrat: Rahmenbedingungen für H2-Transport und -Speicherung müssen in diesem Jahr geschaffen werden

Seit Veröffentlichung der Nationalen Wasserstoffstrategie im vergangenen Jahr haben sich die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Das schreibt der Nationale Wasserstoffrat in einem neuen Eckpunktepapier. Die bestehende hohe Abhängigkeit der deutschen Energieversorgung von fossilen Energieimporten aus Russland mache die Dringlichkeit einer nachhaltigen Diversifizierung in Bezug auf Energieträger und -lieferanten deutlich. Auch sei die Bedeutung von Wasserstoff infolge der vorgezogenen Klimaziele noch einmal gestiegen.

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Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen

Die FNB haben in den vergangenen Wochen und Monaten mit Hochdruck daran gearbeitet, im Rahmen des aktuellen Netzentwicklungsplans Gas erste Antworten auf die neuen gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, zu geben.

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Stellungnahme des FNB Gas zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen im Energiewirtschaftsgesetz („Speichergesetz“)

Durch die aktuelle politische Lage sieht sich die deutsche Gaswirtschaft vor neuen großen Herausforderungen. Auch die Fernleitungsnetzbetreiber blicken mit Bestürzung auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und hoffen, dass über eine diplomatische Lösung die Krise baldmöglichst überwunden wird. Die Überlegungen und vorgeschlagenen Maßnahmen der deutschen Politik für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sind vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. Insbesondere im Lichte möglicher Lieferunterbrechungen russischer Gasmengen.

Alle Unternehmen der Gaswirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind sich ihrer Ver­antwortung bewusst und befindet sich im engen Austausch mit der Politik und den zuständigen Behörden, um die aktuelle Lage sowie die bestehenden und neuen Vorsorgepläne zu bewerten.

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Stellungnahme des FNB Gas zur Speicherumlage

Das sogenannte Gasspeichergesetz (Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen), welches am 30. April 2022 in Kraft getreten ist, sieht stichtagsbezogene Mindestfüllstände für die deutschen Gasspeicher vor. Nicht genutzte Speicherkapazitäten sind zukünftig vom Betreiber der Gasspeicheranlage dem Markgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) zur Verfügung zu stellen, wenn Speicherkunden diese nicht entsprechend der Füllstandsvorgaben nutzen. THE wurden in diesem Zusammenhang umfangreiche Verpflichtungen auferlegt, um Maßnahmen für die ausreichende Befüllung der Gasspeicher zu ergreifen. Um die mit den neuen Verpflichtungen verbundenen Kosten zu decken, wurde mit dem Gesetz eine neue Speicherumlage eingeführt. Die Umlage soll von THE gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen abgerechnet werden und wird erstmalig am 01.10.2022 erhoben. THE hatte am 30.05.2022 der Bundesnetzagentur ein Konzept mit dem Vorschlag einer Methodik zur Ausgestaltung der Speicherumlage zur Genehmigung vorgelegt. Zu dieser Methodik haben die FNB im Rahmen der Konsultation durch die BNetzA Stellung genommen.

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FNB Gas Winterrückblick 2021/2022 – Historische Zäsur in der Erdgasversorgung

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Neues Briefmarkenentgelt ab dem 01.01.2023 für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE)    

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Stellungnahme des FNB Gas zum Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases

Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen ausdrücklich die Bemühungen des Gesetzgebers, schnellstmöglich die Einbindung von verflüssigtem Erdgas (LNG) in das bestehende Gasversorgungsnetz in Deutschland zu ermöglichen.

Eine Beschleunigung der Verfahren zur Errichtung und Inbetriebnahme der LNG-Terminals wird ausschlaggebend dafür sein, dass LNG zeitnah einen zentralen Beitrag zur Reduzierung der Abhängigkeiten von russischem Erdgas leisten und damit die Gasversorgung in Deutschland sichern kann.

Die FNB weisen darauf hin, dass nicht nur die Errichtung der LNG-Terminals sowie der direkten Anbindungsleitung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen darf. Um eine effektive Einbindung in das bestehende Gasversorgungsnetz zu ermöglichen, müssen vielmehr auch Leitungen, zugehörige Anlagen, Erweiterungen von Verdichterstationen sowie von Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRM), die unmittelbar der Fortleitung der eingespeisten LNG-Mengen im deutschen Gasversorgungsnetz dienen, in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Andernfalls können die LNG-Mengen nicht in ganz Deutschland verfügbar gemacht werden und der beschleunigte Ausbau erreicht nicht sein Ziel der Sicherung der Versorgungssicherheit.

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FNB Gas Stellungnahme LNG-Gesetz
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Stellungnahme des FNB Gas zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer Gesetze (EnSiG-Novelle)

Die Novellierung des Energiesicherheitsgesetzes ist vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation im Energiebereich absolut notwendig.

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) begrüßen die Einführung der digitalen Plattform für Erdgas zur besseren Steuerung der Gasreduktion bei Unternehmen. Die Plattform ist ein zentrales und exklusives Instrument des Bundeslastverteilers (BNetzA), um im Fall einer Gasmangellage die Gasversorgung nach volkswirtschaftlichen und anderen politischen Kriterien zu steuern. Vor diesem Hintergrund sollte die Höhe der nach § 15 Abs. 2 EnSiG auf bis zu 25.000 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro begrenzten Bußgelder überdacht werden. Es scheint angesichts der derzeitigen Marktlage und der zur Diskussion stehenden wirtschaftlichen Auswirkungen von Reduzierungen von Gasmengen für die energieintensive Industrie fraglich, ob diese Summe für große Unternehmen ein Motiv ist, den Anweisungen der Behörde Folge zu leisten und abschreckend wirkt.

Als ein zentrales Manko des Gesetzesentwurfes betrachten die FNB die unklare Abgrenzung bzw. das Zusammenspiel zwischen den netzstabilisierenden Maßnahmen der FNB gemäß § 16 Abs. 2 EnWG und den Maßnahmen des Bundeslastverteilers im Rahmen des EnSiG zur Reduzierung des Gasbezugs. Die FNB weisen darauf hin, dass die Regelungen nach § 16 Abs. 2 EnWG nicht dafür eingeführt wurden, eine länger andauernde Gasmangellage zu bewältigen, sondern den Fernleitungsnetzbetreiber ausschließlich zur Aufrechterhaltung der System- und Netzstabilität an die Hand gegeben wurden.

Bei Eintreten einer solchen, sich überregional oder sogar bundesweit auswirkenden Gasmangellage, sind Situationen nicht unwahrscheinlich, in denen die FNB bereits netzstabilisierende Maßnahmen nach § 16 Abs. 2 EnWG anwenden müssen, die BNetzA aber noch nicht zwangsläufig als Bundeslastverteiler agiert. Zu diesem Zeitpunkt sind die FNB in der Verantwortung und können bei einer überregionalen Gasmangellage diskriminierungsfrei im Grundsatz nur „pro-rata“ kürzen. Die FNB halten es für dringend geboten, den rechtssicheren, zügigen Übergang der Verantwortung an die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler und damit auch der Haftung in dem aktuellen Gesetzesentwurf zu verankern. Eine frühzeitige Anweisung der FNB zur Reduzierung des Gasbezugs bei angeschlossenen Letztverbrauchern durch die BNetzA kann einen konsistenten Übergang zum Bundeslastverteiler sicherstellen und helfen, eine Haftungslücke der FNB bis zur Einsetzung des Bundeslastverteilers zu schließen.

Auch die im § 16 Abs. 2 EnWG vorgesehenen Möglichkeiten für eine Speicheranweisung sind vor dem Hintergrund des neuen Gasspeichergesetzes weiterhin nicht hinreichend konkret geregelt. Hier muss im Rahmen der Gesetzgebung unbedingt die Wechselwirkung mit dem Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlangen und den dort vorgesehenen Mindestspeicherfüllständen und Prozessen zur Freigabe von Speichermengen durch Trading Hub Europe GmbH (THE) einerseits und die Weisungsbefugnis der Fernleitungsnetzbetreiber gegenüber Speicherbetreiber oder Speicherkunden nach § 16 Abs.2 EnWG andererseits klargestellt werden.

Neben den bereits im jüngst verabschiedeten Speichergesetz vorgesehenen zusätzlichen gesetzlichen Aufgaben für den Marktgebietsverantwortlichen (THE) sieht der Gesetzesvorschlag zum EnSiG (gem. §2a Abs. 2 und § 2b Abs. 1 EnSiG-E) weitere neue Aufgaben vor. Diese Aufgabenwahrnehmung durch THE halten die FNB für sinnvoll und zielführend. Mit der Auferlegung dieser neuen gesetzlichen Aufgaben ist aber gleichermaßen gesetzlich sicherzustellen, dass THE als privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen (GmbH) für die zu übernehmenden Aufgaben marktüblich vergütet wird und die Kosten für den Aufbau und den Betrieb der Plattform sowie die eigenen Aufwendungen für die Beschaffung der Mengen nach § 2 EnSiG umgelegt werden können. Hierzu fehlt es jedoch an jeglicher gesetzlichen Festlegung, so dass eine sachgerechte und gebotene angemessene Vergütung nicht sichergestellt ist.

Die FNB begrüßen, dass künftig eine Stilllegung von Gasspeicheranlagen angezeigt und von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt werden muss (§ 35h EnWG). Allerdings bleibt unklar, ob die Regelung auch Umstellungen von Gasspeichern von L- auf H-Gas umfasst. Vor dem Hintergrund des neuen Speichergesetzes sehen die FNB das Risiko, dass sich durch die gesetzlich festgelegte Mindestbefüllung möglicherweise L-Gas Speicherbetreiber aufgrund höherer Renditeerwartungen bei H-Gas Speichern frühzeitig für eine Umstellung auf H-Gas entscheiden. Zur Sicherung der Versorgung mit L-Gas darf es hier zu keinen Verwerfungen kommen. Daher sollte auch eine Umstellung von Speichern von L- auf H-Gas von der BNetzA genehmigt werden müssen.

Zudem gilt die Regelung bisher nur für an das Fernleitungsnetz angeschlossene Gasspeicher, jedoch sollte auch der Umgang mit Speichern im VNB-Netz adressiert werden, da diese ebenfalls zur Entlastung des FNB-Netzes beitragen können. Für die am VNB-Netz angeschlossenen Gasspeicher erschiene eine Anzeigepflicht sinnvoll.

Weitere Hinweise:

Zu § 3 Abs. 6 Nr. 3 EnSiG-E:

Die Neuregelung in § 3 Abs. 6 Nr. 3 EnSiG-E lässt eine Zuständigkeitsregelung vermissen, wer feststellt, dass die Erfüllung der Verpflichtungen durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu erreichen ist.

Zu § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 EnSiG-E:

§ 14 Abs. 1 Nr. 2 EnSiG-E ist nach Auffassung der FNB zu weit gefasst, da durch die Vielzahl der Medien – ohne z.B. konkrete Benennung der genauen Fundstellen – eine über das normale Maß hinausgehende Überprüfungsobliegenheit für die eventuell betroffenen Unternehmen besteht. Es wäre hier zu empfehlen, die Bekanntmachungskanäle so einzugrenzen, dass eine Überprüfung im Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebes weiterhin möglich ist.

Die Möglichkeit, von einer schriftlichen Bestätigung eines mündlich mitgeteilten Verwaltungsaktes gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 EnSiG-E absehen zu können, erscheint zur Wahrung von Rechtssicherheit kritisch. Fraglich ist, ob von dieser Möglichkeit überhaupt Gebrauch gemacht werden wird, da die Behörde das Risiko trägt, den Inhalt des mündlich mitgeteilten Verwaltungsaktes beweisen zu müssen.

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FNB Gas Stellungnahme EnSiG-Novelle
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FNB Gas Statement zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Transformation der Fernleitungsnetze: Schlagadern der klimaneutralen Zukunft

„Gasförmige CO2-freie beziehungsweise -neutrale Energieträger sind fester Bestandteil der Energiewende.“ Das hat das Bundeswirtschaftsministerium im Ergebnis des „Dialogprozesses Gas 2030“ festgestellt. Was das Bekenntnis für die Gaswirtschaft bedeutet und welche Schritte sich daraus ergeben, darüber sprach energate mit Håvard Nymoen, Geschäftsführer der Nymoen Strategieberatung.

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Bericht zur Bewertung des Mengenrisikos

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Fernleitungsnetzbetreiber können Transport trotz angespannter Marktsituation gewährleisten

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Neues europäisches Wasserstoff- und Gasmarktpaket

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Für ein sicheres Energiesystem und effizienten Klimaschutz

Zu den energie- und klimapolitischen Herausforderungen der kommenden Legislaturperiode haben die Fernleitungsnetzbetreiber ihre Handlungsempfehlungen einem Impulspapier zusammengefasst. Dabei haben wir unseren Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Gas- bzw. Wasserstoffinfrastruktur gelegt, die im zukünftigen Energiesystem Garant für eine sichere Energieversorgung bleiben und Voraussetzung für einen effizienten und damit sozial verträglichen Klimaschutz sein wird.

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Jederzeit versorgungssicher – auch während des Kälteeinbruchs im Februar

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Bericht zur Bewertung des Mengenrisikos

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Gasnetz besteht Kälte-Stresstest

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Fernleitungsnetzbetreiber passen Umstellzeitpunkte an

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Fernleitungsnetzbetreiber blicken zuversichtlich auf die kommende Winterperiode

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Gasversorgung der deutschen Verbraucher auch in Krisen jederzeit gesichert

Auszug: Text für die Übersichtsseiten

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Fernleitungsnetzbetreiber sehen sich gut vorbereitet für den kommenden Winter

  • Winterausblick 2019/2020 veröffentlicht
  • Speicherfüllstände auf historischem Höchststand

Vor dem Hintergrund der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hervorgehobenen Rolle von Gas für das deutsche Energiesystem und die Energiewende – ein wesentliches Ergebnis des von der Bundesregierung initiierten Dialogprozesses Gas 2030 – gewinnt die Gasinfrastruktur weiter an strategischer Bedeutung. Dies umso mehr, als Deutschland, der bedeutendste Gasmarkt der Europäischen Union, weiterhin in hohem Maße von Erdgasimporten abhängig ist.

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Fernleitungsnetzbetreiber trotz milden Winters auch künftig auf Kälteperioden gut vorbereitet

„Der zurückliegende Winter verlief aus gaswirtschaftlicher Sicht entspannt.“ fasst Ralph Bahke, Vorstandsvorsitzender des FNB Gas e. V., die Ergebnisse des heute veröffentlichten Winterrückblicks der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber zusammen. Die Temperaturen lagen durchgehend oberhalb der langjährigen Tagesmitteltemperaturen. Kälteeinbrüche wie in den beiden vorhergehenden Winterperioden blieben aus. Entsprechend hoch waren daher Ende März mit 52 Prozent auch die Speicherfüllstände in Deutschland. Teilweise wurde bereits im Februar wieder eingespeist. Es gab in diesem Winter keine ungeplanten technischen Netzengpässe. Für bestehende Netzengpässe hatten die Fernleitungsnetzbetreiber vorsorglich und langfristig Lastflusszusagen vorgesehen. Der Bedarf an Regelenergie ist im vergangenen Winter gegenüber den Vergleichsmonaten der Vorjahre gesunken. Gründe sind neben dem milden Winter vor allem der starke Rückgang der Konvertierung von H- zu L-Gas im GASPOOL Marktgebiet. Zur Deckung des Regelenergiebedarfs bei außergewöhnlichen Regelenergiesituationen hatten die Marktgebietsverantwortlichen sogenannte Long Term Options (LTO) ausgeschrieben und kontrahiert. Diese Maßnahmen haben den Grad der Versorgungssicherheit mit Gas noch weiter erhöht.

Im Winter 2018/19 exportierten die FNB weniger Gas in die westlichen Nachbarländer Belgien, Frankreich und den Niederlanden. Gründe dafür sind neben den milden Temperaturen ein geändertes Marktdesign des Speichermarktes in Frankreich sowie hohe Mengen an LNG, die im Winter 2018/19 in Westeuropa angestellt wurden.

Im November 2018 bewies die länderübergreifende Krisenmanagementübung LÜKEX 2018, dass die von den Fernleitungsnetzbetreibern als Verantwortliche für die Versorgungssicherheit mit- erarbeiteten und etablierten Instrumente zum Bewältigen einer Gasmangellage auch in der Praxis funktionieren. Allerdings bietet die Zusammenarbeit zwischen Behörden und den FNB noch Verbesserungspotenzial.

Trotz des vergangenen, milden Winters ist eines klar: Es kann auch wieder anders kommen: „Wir, die für die Versorgungssicherheit verantwortlichen Fernleitungsnetzbetreiber, werden weiterhin alles dafür tun, die Gasversorgung selbst bei großer Kälte jederzeit sicherzustellen“, betont Bahke. Inga Posch, FNB Gas Geschäftsführerin, ergänzt: „Unser hoher Standard für eine gesicherte Gasversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Gas und die Gasinfrastruktur ihre wichtigen Aufgaben für die Energiewende in Deutschland erfüllen können.“

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Pressemitteilung Winterrückblick 2018/2019
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Grünbuch Energieeffizienz vom 12.08.2016

Das Grünbuch Energieeffizienz legt den Fokus auf die Frage, wie die Energieeffizienz in allen Sektoren weiter gesteigert werden kann.

Die unterzeichnenden Verbände (FNB Gas, DVGW, ASUE sowie Zukunft ERDGAS) begrüßen grundsätzlich die Herangehensweise und unterstützen Maßnahmen, die eine höhere Effizienz in den Fokus des politischen Handelns stellen. Dabei ist jedoch stets auf Technologieoffenheit zu achten, um die klimapolitischen Ziele auch tatsächlich sozialverträglich zu erreichen und nicht leichtfertig Optionen zu vergeben.

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Das FNB Gas Versorgungssicherheitskonzept

Das FNB Gas Versorgungssicherheitskonzept adressiert umfassend die unterschiedlichen gesetzlichen Rollen und Verantwortlichkeiten von Netzbetreibern und Lieferanten im Rahmen der Versorgungssicherheit und zeigt einen effektiven, nachvollziehbaren und kosteneffizienten Weg zur Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland.

Es adressiert umfassend die unterschiedlichen gesetzlichen Rollen und Verantwortlichkeiten von Netzbetreibern und Lieferanten im Rahmen der Versorgungssicherheit und ist dementsprechend modular aufgebaut:

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Erdgasversorgungssicherheit

Im Rahmen der Novellierung der Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (EU – Nr. 994/2010) hat die EU-Kommission jüngst eine Konsultation durchgeführt zu der FNB Gas Stellung genommen hat. 

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