Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas) hat auf ihrer Mitgliederversammlung Dr. Thomas Gößmann, Geschäftsführer der Thyssengas GmbH, als Vorstandsvorsitzenden für die kommenden zwei Jahre wiedergewählt.
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FNB Gas begrüßt die „Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate“ (Juli 2024) der Bundesregierung zu diesem elementaren Aspekt des Wasserstoffhochlaufs. Der Wasserstoffbedarf in Deutschland wird nicht ohne Importe gedeckt werden können. Dahingehend beinhaltet die Importstrategie viele wichtige Aspekte, die wir als Verband unterstützen.
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In unserer Stellungnahme unterstützen wir die Position des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und bringen darüber hinaus Besonderheiten der Erdgasnetze widerspiegelnde Punkte ein.
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Im Rahmen der Anhörung zum Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz (WassBG) im Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Deutschen Bundestag hat Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas, die Bedeutung von Beschleunigungsmaßnahmen für einen schnellen Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur deutlich gemacht.
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FNB Gas begrüßt die Bestrebungen der Politik im Rahmen der EnWG-Novelle 2024, den sicheren Betrieb des Stromübertragungsnetzes und die Versorgungssicherheit zu stärken. Die Anpassungen, insbesondere in § 49a EnWG, bieten klare Regelungen zur Kostenerstattung für Schutz- und Sicherungsmaßnahmen bei der Höherauslastung des Netzes.
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Die FNB kritisieren, dass ihre Rolle in der Neugestaltung des Regulierungssystems bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Sie fordern, dass alle Aspekte des NEST-Prozesses im Zusammenhang betrachtet und in einem stimmigen Gesamtkonzept zusammengeführt werden.
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Das Wasserstoff-Marktdesign nimmt Form an: In ihrer Stellungnahme begrüßen die Fernleitungsbetreiber ausdrücklich den Vorstoß der Bundesnetzagentur (BNetzA), frühzeitig ein Grundmodell für den Netzzugang und sowie für das Bilanzierungsmodell zu etablieren.
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angesichts der Klimaziele im Entwurf „KANU 2.0“ berücksichtigt. Das Hauptziel dieser Regulierung, die vollständige Refinanzierung von Gasnetzinvestitionen zu sichern und dabei Flexibilität zu ermöglichen, sehen die FNB im Entwurf grundsätzlich umgesetzt.
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Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WassBG). Das Gesetz ist entscheidend für den Start und Erfolg der Wasserstoffwirtschaft, denn ohne Infrastruktur fehlt eine essenzielle Grundlage für den Wasserstoffmarkt.
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FNB Gas begrüßt die Konsultation des BMWK zum „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf“. Der Entwurf zielt auf eine Vielzahl von Anlagen zum Import, zur Erzeugung und zur Speicherung von Wasserstoff ab und unterstreicht das öffentliche Interesse an der beschleunigten Umsetzung dieses wichtigen Teils der Wasserstoffinfrastruktur.
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Mit dem heutigen Tag nimmt die neu eingerichtete Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP) offiziell die Arbeit auf.
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FNB Gas begrüßt die Konsultation des BMWK zum „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf“. Der Entwurf zielt auf eine Vielzahl von Anlagen zum Import, zur Erzeugung und zur Speicherung von Wasserstoff ab und unterstreicht das öffentliche Interesse an der beschleunigten Umsetzung dieses wichtigen Teils der Wasserstoffinfrastruktur.
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Für das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 und der Transformation des Energiesystems bis dorthin sind gasförmige Energieträger neben der erneuerbaren Stromerzeugung die zweite tragende Säule der Energieversorgung. Um die Klimaziele zu erreichen, muss daher die Transformation der gesamten Gasversorgung und damit der gesamten Gasinfrastruktur hin zu klimaneutralen Gasen ermöglicht werden.
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Ziel dieser Regulierung muss es sein, die vollständige Refinanzierung von Gasnetzinvestitionen abzusichern und dabei eine hinreichende Flexibilität zu ermöglichen, die auch ein Ende der kalkulatorischen Nutzungsdauern vor 2045 erlaubt.
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Vielen Dank für Ihr Interesse an der deutschlandweiten Abfrage von Infrastrukturbedarfen für das Strom- und Wasserstoffnetz. In der Marktabfrage für Wasserstoffprojekte (WEB) sind insgesamt 1724 Projektmeldungen eingegangen. Mit Ablauf der Frist am 22.03.2024 wurden die gemeldeten Daten mit einem Schreibschutz versehen und gelten als gemeldet. Die gemeldeten Projekte verbleiben in der zugehörigen Datenbank und können dort auch nach dem 22.03.2024 noch von den Projektmeldenden eingesehen – allerdings nicht mehr verändert oder gelöscht – werden.
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Für die FNB hat die Transformation der Infrastruktur mit der Planung des Wasserstoff-Kernnetzes bereits begonnen. Regulatorisch wird deren Umsetzung schon Mitte der 4. Regulierungsperiode und dem nächsten Basisjahr (2025) in vollem Gange sein.
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Heute startet die erste gemeinsame Abfrage von Infrastrukturbedarfen der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber (ÜNB und FNB) für die Erstellung der Szenariorahmenentwürfe für die Netzentwicklungspläne Strom sowie Gas und Wasserstoff.
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Die ÜNB und FNB setzen nun mit einer erstmalig gemeinsam durchgeführten Abfrage über die Infrastrukturbedarfe für Strom und Wasserstoff einen Meilenstein für die Sektorenkopplung. Mithilfe eigens entwickelter Web-Applikationen werden die Netzbetreiber bestehende und potenzielle Kunden nach ihren zukünftigen Bedarfen befragen. Auf Grundlage dieser Informationen können die Netzbetreiber die entsprechende Infrastruktur bedarfsgerecht entwickeln und so eine verlässliche Energieversorgung der Zukunft sicherstellen.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) begrüßen grundsätzlich die Entwicklung eines Zielbilds des integrierten Energiesystems, in dem v.a. auch die Infrastrukturbedarfe deutlich berücksichtigt sind.
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Der FNB Gas e.V. feiert in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen. Aus diesem Anlass diskutierte der Verband auf der Fachkonferenz Wasserstoffinfrastruktur mit Gästen aus Politik, Energiewirtschaft und Industrie, wie der Markthochlauf von Wasserstoff gemeinsam weiter beschleunigt werden kann.
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Die Regelungen des Teils 3a des EnWG mit den Vorgaben zu Gasspeicherfüllständen sollen bis zum April 2027 verlängert werden. Dies beruht insbesondere auf dem Umstand, dass mit der Inbetriebnahme der landseitigen LNG-Terminals Mitte 2027 zu rechnen ist und ab diesem Zeitpunkt mit einer weiteren Entspannung der Versorgungslage zu rechnen sein dürfte. Die Fernleitungsnetzbetreiber unterstützen dieses Vorgehen ausdrücklich. Es hat sich gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen für eine sichere Befüllung der Gasspeicher in Deutschland geeignet sind.
Die beabsichtigte Änderung des §49b Absatz 1 Satz 1 EnWG, mit welcher eine Verlängerung der temporären Höherauslastung des Stromnetzes bis Ende März 2027 ermöglicht werden soll, ist als energie- wie volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahme ausdrücklich zu begrüßen. Nichtsdestotrotz stellt die mit einer Duldungspflicht verbundene temporäre Höherauslastung für den FNB einen erheblichen Aufwand dar, der gesetzlich nicht hinreichend berücksichtigt wird. Mangels konkreter gesetzlicher Regelungen ist die vertragliche Ausgestaltung zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem FNB noch mit diversen Unklarheiten (z.B. der Umfang der Kostentragungspflicht) verbunden. Darüber hinaus stellt auch die kurzfristige Zulassung der erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen mangels gesetzlich manifestierter Beschleunigungsregelungen eine Mehrbelastung für den FNB dar. Daher gilt es die Konsequenzen für die betroffenen Betreiber technischer Infrastrukturen stärker in den Fokus zu nehmen. Dafür haben die FNB im Rahmen der Verbändeanhörung konkrete Vorschläge gemacht.
Die komplette Stellungnahme des FNB Gas ist in den Downloads verfügbar.
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Die Europäische Kommission hat am 14.03.2023 eine Reform des europäischen Strommarktes vorgestellt. Im Zuge der Reform sollen EU-Rechtsvorschriften wie die Elektrizitätsverordnung, die Elektrizitätsrichtlinie und die REMIT-Verordnung überarbeitet werden. Im Sinne wettbewerbsorientierter Märkte und transparenter Preisbildung sollen die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (die ACER) und die nationalen Regulierungsbehörden die Integrität und Transparenz des Energiemarktes künftig besser überwachen können. Die vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung sollen insbesondere für mehr Datenqualität sorgen und ACER bei der Untersuchung potenziellen Marktmissbrauchs in länderübergreifenden Fällen stärken.
FNB Gas begrüßt grundsätzlich die Absicht der Kommission, die Verbraucher und die Industrie besser vor Marktmissbrauch zu schützen. In der Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen in der REMIT-Verordnung setzt sich der FNB Gas jedoch kritisch mit der avisierten Verlagerung von Kompetenzen auf die europäische Ebene auseinander und fordert eine klarere Abgrenzung zwischen den Befugnissen der ACER und der nationalen Regulierungsbehörden. Zudem wird mehr Transparenz bei der Etablierung neuer Marktregeln durch Durchführungsakte der Europäischen Kommission und Leitlinien und Empfehlungen der ACER angeregt. Die Marktteilnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, an der Verabschiedung der vorgenannten Rechtsakte im Rahmen von öffentlichen Konsultationen mitzuwirken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ferner die vorgeschlagene Ausweitung der Definition für Insider-Informationen kritisch hinterfragt.
Die vollständige Stellungnahme von FNB Gas zu der Änderung der REMIT-Verordnung in deutscher und englischer Fassung ist in den Downloads verfügbar.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes veröffentlicht. Anlass dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021, wonach die Bundesrepublik Deutschland durch den Erlass einer Reihe konkreterer normativer Regulierungsvorschriften u.a. gegen die unionsrechtlichen Vorgaben über die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nach EU-Recht verstoßen hat. Mit dem Gesetz sollen zugleich weitere notwendige Änderungen im Energiewirtschaftsrecht wie etwa die Anpassung der Vorschriften über die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung vorgenommen werden.
Trotz der zu kurz angesetzten Konsultationsfrist nimmt FNB Gas gern Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz. Aus zeitlichen Gründen beschränken sich unsere Kommentare jedoch nur auf im Einzelnen ausgewählte Vorschriften, die die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) unmittelbar betreffen. Die FNB schließen sich im Übrigen zudem der Stellungnahme des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) an. Diese adressiert weitere wesentliche Punkte in dem vorliegenden Gesetzentwurf, an denen ebenfalls dringende Änderungen erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die im Entwurf vorgesehenen politischen Leitlinien für die Regulierung und die Anforderungen an regulierungsbehördliche Entscheidungen.
Die FNB unterstützen grundsätzlich das politische Ziel der Beschleunigung von Maßnahmen zur Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes (Strom). Diese Neuregelungen dürfen aber nicht zu Lasten anderer Infrastrukturbetreiber etwa der FNB und deren Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Aus diesem Grund begrüßen die FNB den aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben, da dieser einen wichtigen Baustein darstellt, um eine umweltgerechte Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten und um die bestmögliche Sicherheit des Betriebspersonals und Dritter schnellstmöglich wiederherzustellen. Aus Sicht der FNB ist die vorgeschlagene Neueinführung des § 49c, insbesondere die Regelung des § 49c Absatz 6, jedoch unzureichend.
Die komplette Stellungnahme ist in den Downloads verfügbar.
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Die Vereinigung der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber und ihre Mitglieder unterstützen das Empfehlungspapier von ENTSOG, Eurogas, GERG, GIE, MARCOGAZ zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor. In der vorliegenden Stellungnahme werden darüber hinaus einige teils technische Hinweise zum Verordnungsentwurf ergänzt.
Der Anteil der Methan-Emissionen der Erdöl- und Erdgasindustrie (inklusive Förderung) an den deutschlandweiten THG-Emissionen liegt laut DVGW bei 0,5 %. Die Netzbetreiber haben ihre Methanemissionen seit 1990 dank der Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Emissionsminderung erheblich gesenkt. Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber sind entschlossen, ihren Beitrag zur Reduzierung der Emissionen fortzusetzen und zu intensivieren.
Wir verstehen die Notwendigkeit eines ordnungsrechtlichen Rahmens zur Reduzierung der Methanemissionen und begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission. Die FNB werden die Umsetzung eines angemessenen und kosteneffizienten Aktionsplans unterstützen.
In den letzten Jahren sind durch die Gasbranche eine Vielzahl von Berichten auf nationaler und internationaler Ebene erstellt worden, welche die Maßnahmen der Gasnetzbetreiber zur Verringerung ihrer Methanemissionen beleuchtet. Die Dokumente enthalten aktuelle Daten, Fakten und Zahlen sowie konkrete Definitionen und belegen das Engagement der Branche auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Um den Übergangsprozess zur Klimaneutralität zu beschleunigen ist es entscheidend, einen Vermeidungsplans auf der Grundlage von aktualisierten Daten auszuarbeiten. Dieser wird sicherstellen, dass der Transformationsprozess so effektiv und nachhaltig wie möglich ist.
Die wichtigsten Grundsätze für ein erfolgreiches Vorgehen
- Verhältnismäßigkeit wahren: Die Maßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass den Gasverbraucher kostspielige Maßnahmen auferlegt werden, die keinen oder nur einen geringen Minderungseffekt haben.
- Differenzierte Vorgehensweise: nicht alle Maßnahmen zur Vermeidung von Methanemissionen sind für alle Teile der Gaswertschöpfungskette (Erzeugung, Förderung, Transport, Speicherung, Verteilung, LNG) gleichermaßen geeignet. Eine grundsätzliche Flexibilität ist erforderlich, um Maßnahmen zu priorisieren und sicherzustellen, dass der optimale, kosteneffiziente Ansatz zur Reduzierung angewandt wird.
- Einführung eines transparenten und robusten MRV-Systems (Überwachung, Berichterstattung, Validierung): Um eine einheitliche Berichterstattung und eine ordnungsgemäße Kontrolle der Reduktionsprogramme und -maßnahmen zu ermöglichen, sollte ein auf den anspruchsvollen OGMP 2.0 Berichtsstandard abgestimmtes MRV-System auf europäischer Ebene eingeführt werden (Anwendung des Berichtsrahmens, der technischen Leitfäden und der einschlägigen Konzepte, Definitionen und Anforderungen, wie Wesentlichkeit, repräsentative Stichproben usw. des OGMP 2.0-Programmes)
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*Studie vergleicht Quote mit ausgewählten Fördermechanismen
*Anlagekosten für Elektolyseure durch Skalierung der Produktion senken
*Erkenntnis: Quote volkswirtschaftlich sinnvollstes Instrument für Markthochlauf Grüner Gase
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Deutschland muss Tempo machen beim Wasserstoffhochlauf, um die Versorgung zu sichern und Klimaschutz voranzutreiben. Der heute von den Fernleitungsnetzbetreibern gemäß § 28q EnWG vorgelegte Wasserstoffbericht zeigt auf, wie mit einer Integration der Wasserstoffnetzplanung in die bewährte Gasnetzplanung die notwendige Transportinfrastruktur effizient, zügig und zielgerichtet aufgebaut werden kann.
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FNB Gas begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesnetzagentur mit der zur Konsultation gestellten Festlegung „KANU“ die Möglichkeit schaffen will, Nutzungsdauern für Gasnetzinvestitionen zu reduzieren bzw. zu flexibilisieren.
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Der FNB Gas begrüßt die frühzeitige Einbindung der Stakeholder zur Konzipierung der Umsetzung des 65-Prozent-Ziels für erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, aber auch mit Blick auf die Versorgungssicherheit und die ehrgeizigen Klimaschutzziele darf jetzt keine Zeit verloren werden, die Wärmewende voranzutreiben.
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Seit Veröffentlichung der Nationalen Wasserstoffstrategie im vergangenen Jahr haben sich die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend geändert. Das schreibt der Nationale Wasserstoffrat in einem neuen Eckpunktepapier. Die bestehende hohe Abhängigkeit der deutschen Energieversorgung von fossilen Energieimporten aus Russland mache die Dringlichkeit einer nachhaltigen Diversifizierung in Bezug auf Energieträger und -lieferanten deutlich. Auch sei die Bedeutung von Wasserstoff infolge der vorgezogenen Klimaziele noch einmal gestiegen.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen grundsätzlich, dass die EU-Kommission im Rahmen ihrer Vorschläge über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff den zwingend und zeitnah nötigen regulatorischen Rahmen für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes in der EU schaffen möchte.
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„Gasförmige CO2-freie beziehungsweise -neutrale Energieträger sind fester Bestandteil der Energiewende.“ Das hat das Bundeswirtschaftsministerium im Ergebnis des „Dialogprozesses Gas 2030“ festgestellt. Was das Bekenntnis für die Gaswirtschaft bedeutet und welche Schritte sich daraus ergeben, darüber sprach energate mit Håvard Nymoen, Geschäftsführer der Nymoen Strategieberatung.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben nach § 28q EnWG gemeinsam mit den Betreibern von Wasserstoffnetzen, die eine Erklärung nach § 28j Absatz 3 EnWG abgegeben haben (Opt-In-H2-Netzbetreiber), die Verpflichtung, spätestens bis zum 1. September 2022 einen Bericht zum aktuellen Ausbaustand des Wasserstoffnetzes und zur Entwicklung einer zukünftigen Netzplanung Wasserstoff mit dem Zieljahr 2035 (Wasserstoffbericht) der Bundesnetzagentur vorzulegen.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber begrüßen das erklärte Ziel der Koalitionäre, Wasserstoff zu einem essenziellen Baustein der Energiewende zu machen und dafür die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Dazu gehört, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen einschließlich effizient gestalteter Förderprogramme für einen engagierten Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur sowie die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine schnellere Realisierung von Wasserstoffnetzen. „Dem klaren Bekenntnis der Koalitionäre zu ‚Strom- und Wasserstoffnetzen als dem Rückgrat des Energiesystems‘ können wir uns voll anschließen“, macht Inga Posch, FNB Gas Geschäftsführerin, deutlich.
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Letztmalig haben die Betreiber der beiden deutschen Marktgebiete NCG und GASPOOL den für 2022 geltenden Biogaswälzungsbetrag ermittelt.
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Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) sehen es vor dem Hintergrund des Klimawandels als ihre dringliche Aufgabe, alle Anstrengungen zur Reduzierung von Klimagasen durch geeignete Maßnahmen zu intensivieren. Dabei rückt zunehmend auch Methan in den Fokus der öffentlichen Debatte. Die Mitglieder des FNB Gas streben bis 2025 eine Halbierung ihrer Methanemissionen an.
Als einen wichtigen Schritt haben die FNB eine bundesweite Messinitiative durchgeführt, die es
ihnen ermöglicht, mit gezielten Maßnahmen Emissionsquellen zu beseitigen. Die Methanemissionen der FNB haben einen Anteil von etwa 0,06% an den Gesamttreibhausgasemissionen in Deutschland. Das ergibt eine Hochrechnung der bislang umfangreichsten koordinierten Messung von Methanemissionen an rund 43.000 potenziellen
Emissionsquellen im deutschen Gasfernleitungsnetz. Hierbei wurden erstmals diffuse Methanemissionen systematisch erfasst.
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Zu den energie- und klimapolitischen Herausforderungen der kommenden Legislaturperiode haben die Fernleitungsnetzbetreiber ihre Handlungsempfehlungen einem Impulspapier zusammengefasst. Dabei haben wir unseren Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Gas- bzw. Wasserstoffinfrastruktur gelegt, die im zukünftigen Energiesystem Garant für eine sichere Energieversorgung bleiben und Voraussetzung für einen effizienten und damit sozial verträglichen Klimaschutz sein wird.
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Mit einem klaren politischen Statement zur Bedeutung von Wasserstoff für den Klimaschutz eröffnete der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Olaf Lies (SPD), den diesjährigen FNB Gas Network Talk in der DZ Bank am Brandenburger Tor. Eine Aussage, für die er von den 75 Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verbänden viel Applaus bekam.
Minister Lies: Ohne Gas sind die Klimaziele nicht zu erreichen.
In seiner rund 30-minütigen Keynote machte Minister Lies deutlich, dass die Gasinfrastruktur und erneuerbare sowie dekarbonisierte Gase eine unverzichtbare Rolle im Energiesystem der Zukunft spielen. „Ich bin überzeugt, dass die Zukunft nicht allein strombasiert sein kann“, so der niedersächsische Minister. Strom- und Gasnetzplanung müsse man daher „verzahnen“ und ein erster wichtiger Schritt wäre ein gemeinsamer Szenariorahmen für die Erstellung der beiden Netzentwicklungspläne“. Sollte Deutschland „so weitermachen wie bisher“, könne man die „Klimaziele gleich streichen“, warnte Lies. Sein Ziel sei es, künftig „keine regenerativ produzierte Kilowattstunde Strom mehr zu verschenken“, sondern in Wasserstoff umzuwandeln und das vorhandene Gasnetz für den Transport zu nutzen.
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- Klimakabinett erkennt sektorübergreifende Rolle von grünem Wasserstoff an
- Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) empfehlen Quote für erneuerbare und dekarboniserte Gase im Instrumentenmix
- FNB arbeiten intensiv daran, ihr Netz auf die Herausforderungen der Wasserstoffwirtschaft vorzubereiten
Die Beschlüsse des Klimakabinetts sind ein erster wichtiger Schritt, um Deutschland auf den Erfüllungspfad der Klimaziele zurück zu bringen. FNB Gas-Vorstandsvorsitzender Ralph Bahke begrüßt ausdrücklich die Anerkennung der sektorübergreifenden Rolle von grünem Wasserstoff für den Umbau der Wirtschaft. „Auf dem Weg in das Energiesystem der Zukunft werden wir allerdings alle erneuerbaren und dekarbonisierten Gase, wie z.B. blauen Wasserstoff und synthetisches Methan brauchen, um den Wandel in den verschiedenen Sektoren möglichst effizient zu gestalten“ so Bahke. Dazu empfehlen die Fernleitungsnetzbetreiber die Einführung einer Quote für erneuerbare und dekarboniserte Gase, als ein zielorientiertes und wirksames Instrument, um unmittelbar und sozialverträglich CO2 einzusparen.
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*Studie vergleicht Quote mit ausgewählten Fördermechanismen
*Anlagekosten für Elektolyseure durch Skalierung der Produktion senken
*Erkenntnis: Quote volkswirtschaftlich sinnvollstes Instrument für Markthochlauf Grüner Gase
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Zum Erreichen der Klimaziele wird die Sektorkopplung als ein notwendiger Schritt angesehen. Durch die Nutzung grüner Gase aus Power-to-Gas (PtG) Anlagen können fossile Energieträger in den Endenergiesektoren Verkehr, Industrie, private Haushalte, sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) substituiert werden. Im Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 werden daher erstmalig auch PtG-Einspeisungen berücksichtigt, die durch die Ergebnisse der vorliegenden Studie anhand von Standortfaktoren regionalisiert werden können. Das Ziel dieser Studie ist es, regionalisierte Einflussfaktoren für die Attraktivität von möglichen Standorten für PtG in Deutschland zu bestimmen.
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Zur heute vom Bundestag beschlossenen Novelle des „Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetzbetreiber“ (NABEG) erklärt Inga Posch, Geschäftsführerin Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas): „Die NABEG Novelle ist wichtig und notwendig, um den Ausbau der Stromnetze auf Übertragungsnetzebene zu beschleunigen. Zum Gelingen der Energiewende brauchen wir in Deutschland leistungsfähige und gut ausgebaute Energieinfrastrukturen.“
In diesem Zusammenhang weist Posch ebenfalls auf die Bedeutung der Gasinfrastruktur hin. „In Zukunft müssen wir zu einer gemeinsamen und integrierten Netzentwicklungsplanung der Strom- und Gasinfrastruktur kommen. Nur so wird uns eine intelligente Verknüpfung von Energieinfrastrukturen und damit auch der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität gelingen. Dies ist aus unserer Sicht eine wichtige Voraussetzung für das Erreichen der ambitionierten Klimaschutzziele.“ Posch begrüßt auch die im NABEG neu geschaffene Möglichkeit der Zulassung von Energiekopplungsanlagen durch Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden.
„Das ist ein erster Schritt, um den Genehmigungsrahmen für die infrastrukturelle Sektorkopplung von Strom- und Gasnetzen anzupassen. Die Fernleitungsnetzbetreiber sind bereit, die Entwicklung von Power-to-Gas-Anlagen auf Systemebene voranzutreiben. Selbstverständlich gilt es dabei, die Unbundling-Vorschriften einzuhalten. Die Umwandlung von erneuerbarem Strom zu Grünem Gas würde dem Markt als Konvertierungsdienstleistung diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden.“
FNB Gas begrüßt ausdrücklich die im Abschlussbericht der Kohlekommission identifizierte Bedeutung von Gasinfrastruktur und Power-to-Gas Technologie als einen entscheidenden Schlüssel für das Gelingen der Sektorkopplung und damit das Erreichen der Klimaziele. Der Sektorkopplung kommt eine entscheidende Rolle bei der Dekarbonisierung von Wärme, Gas und Kraftstoff zu. Zusätzlich leistet die Sektorkopplung durch Power-to-Gas einen Beitrag zur Flexibilisierung des Energiesystems, um auf die Einspeisung von fluktuierendem erneuerbarem Strom zu reagieren. Weiterhin begrüßen wir aus Gründen der Versorgungssicherheit die Errichtung neuer Gaskraftwerke insbesondere an bestehenden Kohlekraftwerksstandorten.
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