Dem Wärmemarkt kommt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Klimaziele zu. Wasserstoff wird bei dessen Dekarbonisierung eine wichtige Rolle spielen. Das zeigen nicht nur Studien. Auch der Gesetzgeber hat Regelungen auf den Weg gebracht, die den Einsatz von Wasserstoff im Wärmemarkt ermöglichen.
Rechtlicher Rahmen
Zwei wegweisende Gesetze treten am 1.1.2024 in Kraft: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG).
Mit Inkrafttreten der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen verpflichtend. Schrittweise soll damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt werden. Das ist insbesondere wichtig, da ein Viertel der heutigen CO2-Emissionen ihren Ursprung im Wärmemarkt haben. Ursache hierfür ist ein erheblicher Energiebedarf – der jährliche Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte beträgt knapp 1.155 TWh; im Vergleich zu 585 TWh im Verkehrs- oder 550 TWh im Stromsektor. Zudem ist der Anteil fossiler Energieträger mit etwa 80 % sehr hoch. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählt auch die Möglichkeit des Einsatzes von Wasserstoff. In §71k des GEG werden daher sogenannte „H2-ready“ Erdgas-Kessel als Erfüllungsoption anerkannt, sofern sie technisch dazu in der Lage sind, Wasserstoff zu verarbeiten.
Das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze legt die rechtlichen Grundlagen für die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung. Das Hauptziel besteht darin, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Durch die gesetzliche Verankerung der Technologieoffenheit bei der Wärmeplanung ermöglicht der Gesetzgeber auch den Einsatz von klimaneutralen Gasen wie grünem Wasserstoff.
Zentrale Studienergebnisse