Ergänzter Szenariorahmen NEP Gas 2022-2032

Konsultation des ergänzten Szenariorahmens für den NEP Gas 2022-2032 gestartet

  • Drei neue Modellierungsvarianten (LNGplus Versorgungssicherheitsvarianten) zum Ersatz russischer Erdgasmengen durch LNG und Wasserstoff
  • Aktualisierung der Erdgas-Bedarfsprognosen für die LNGplus-Varianten
  • 30.09.2022: Frist für Anfragen für Kapazitätsreservierungen und -ansprüche für LNG-Anlagen (§ 38 und §39 GasNZV)
  • 16.10.2022: Frist zur Stellungnahme zum ergänzten Szenariorahmen

„Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Eine stärkere Diversifizierung der Gasquellen, zum Beispiel durch LNG, sowie der schnellstmögliche Umstieg von Erdgas auf Wasserstoff ist zwingend geboten, um die Abhängigkeit von russischem Erdgas drastisch zu reduzieren bzw. dieses komplett zu ersetzen“, erklärt Inga Posch, FNB Gas Geschäftsführerin anlässlich der Veröffentlichung des Konsultationsdokuments zum ergänzten Szenariorahmen. „Diese Veränderungen haben Auswirkungen auf die Angebots- und Absatzseite von Erdgas und damit zwangsläufig auf die Netzplanung. Dieser Entwicklung tragen wir mit der Ergänzung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 um drei Versorgungssicherheitsvarianten Rechnung“, so Posch weiter.

Die Fernleitungsnetzbetreiber starten, wie angekündigt, heute gemäß § 15a EnWG die Konsultation des ergänzten Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032. Die neuen LNGplus-Versorgungssicherheitsvarianten betrachten den vollständigen Ersatz russischer Erdgasmengen durch LNG, zusätzliche Einspeisungen an Grenzübergangspunkten und Wasserstoff und legen hierfür angepasste Bedarfsprognosen zu Grunde.

Marktteilnehmer können ab heute schriftlich zum Szenariorahmen Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format bis zum 16. Oktober 2022 per E-Mail an info@fnb-gas.de gesendet werden. Sollte eine Stellungnahme oder einzelne Passagen daraus nicht an die Bundesnetzagentur übermittelt und auch deren sinngemäße Inhalte nicht veröffentlicht werden, ist dies vom Konsultationsteilnehmer entsprechend kenntlich zu machen.

Anfragen für Kapazitätsreservierungen gemäß § 38 und Kapazitätsausbauansprüche gemäß § 39 GasNZV für LNG-Anlagen müssen bereits am 30. September 2022 den zuständigen Fernleitungsnetzbetreibern vorliegen. Nur dann können sie im ergänzten Szenariorahmen zum NEP Gas 2022-2032 Berücksichtigung finden.

Die Veröffentlichung des NEP-Konsultationsdokuments wird voraussichtlich Ende 2022 erfolgen.

Downloads

Presseinformation Start Konsultation erweiterter SR NEP Gas 2022-2032
PDF / 181 kB
Press Release Start Conultation expanded SF for Gas NDP 2022-2032
PDF / 179 kB
Ergänzung zum Szenariorahmen NEP Gas 2022-2032
PDF / 281 kB
Supplement to Scenario Framework Gas NDP 2022-2032
PDF / 303 kB